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Heirat: Nach der Hochzeit Steuern sparen

Mit einer Hochzeit lassen sich Steuern sparen.

Es gibt sie noch - die wahre Liebe. Glaubt man zumindest den vielen Paaren, die sich das Ja-Wort gegeben haben. Noch immer hat für Verliebte die eigene Hochzeit einen immens hohen Stellenwert. Die Ehe stellt nicht selten das berühmte i-Tüpfelchen dar.

Neben den rein zwischenmenschlichen Gründen, die für eine Heirat sprechen, gibt es allerdings auch zahlreiche andere Beweggründe, vor den Altar zu treten. Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Eheleuten nämlich einige Steuervorteile.

Doch nicht immer wird auf Anhieb deutlich, worin genau die Steuervorteile bestehen. Vor allem Steuerlaien haben es am Anfang besonders schwer. Was es mit Freibeträgen, Pauschalen und Grenzwerten für Verheirate auf sich hat, erfährst du in diesem Artikel.

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Nach der Hochzeit Steuern sparen

Verheiratete haben die Möglichkeit, vor allem mit der richtigen Steuerklassen-Wahl bei Versicherungen und beim Rentenanspruch Steuern zu sparen.

Mit der Steuerklasse Geld vom Finanzamt zurückholen

Eheleute können im Gegensatz zu Alleinstehenden und Singles zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen.

Zur Auswahl stehen

  • IV und IV
  • IV und IV mit Faktor
  • III und V

Allgemein lässt sich sagen, dass insbesondere die Kombination IV und IV (auch mit Faktor) dann von Vorteil ist, wenn die Eheleute in etwa gleich viel verdienen. Anders sieht es aus, wenn ein Partner deutlich mehr verdient und das Gehaltsgefälle groß ausfällt. In diesem Fall empfiehlt sich die Kombination III und V.

Hinweis: Nach der Hochzeit werden die Eheleute automatisch der Steuerklasse IV zugeordnet. Verheiratete können zudem vom Ehegatten-Splitting profitieren.

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Günstigere Versicherungstarife für Eheleute

Auch in Bezug auf Versicherungen lässt sich so einiges einsparen. Oft zahlen Eheleute geringere Beiträge, da es Sondertarife gibt. Gelegentlich können zwei bereits existierende Policen zu einer zusammengetragen werden. Das ist meistens bei folgenden Versicherungen möglich:

  • Kfz-Versicherung
  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Zusätzlich können Eheleute bei der Krankenversicherung bares Geld sparen. Nach der Hochzeit kommt eine Familienversicherung infrage, bei der sich der Partner mitversichern lassen kann. Gleiches gilt übrigens für den Nachwuchs.

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Absicherung im Alter

Verheiratete haben im Notfall Anspruch auf eine Witwenrente. Voraussetzung ist, dass die Ehe bis zum Tod Bestand hatte. Hinzu kommt, dass auch noch für das laufende und darauffolgende Jahr die steuergünstige Klasse III beibehalten werden kann. Anschließend “rutscht” der Betroffene automatisch wieder in die Steuerklasse I.

Elterngeld

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die an das Nettogehalt gekoppelt ist. Mit der Wahl der richtigen Steuerklasse kann die Höhe direkt beeinflusst werden. Beachtet werden sollte allerdings, dass spätestens sieben Monate vor Geburt des Kindes ein Steuerklassenwechsel vollzogen wurde, um entsprechend profitieren zu können.