Steuererklärung zurückziehen: So gehst Du vor
Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht (Antragsveranlagung) und unerwartet Steuern nachzahlen muss, kann seine Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids zurückziehen. Hier erfährst Du, was Du dabei beachten musst.
Viele stellen sich immer wieder die Frage, ob es sich für sie überhaupt lohnt, eine Steuererklärung einzureichen. Dabei ist die Frage gar nicht allzu schwer zu beantworten. Die meisten können sich nämlich über einen satten Geldsegen freuen. Durchschnittlich 1.063 Euro erhalten Steuerzahler zurück.
Wenn das nicht Anreiz genug ist, sollte man vielleicht lieber Abstand von diesem Thema nehmen. Auch aus bürokratischer Sicht ist das Erstellen einer Steuererklärung heutzutage ein Kinderspiel. ELSTER war gestern, inzwischen wird die Erklärung bequem online erstellt, ohne sich mit Amtsdeutsch auseinandersetzen zu müssen.
Und sollte wider Erwarten am Ende doch etwas nicht nach Plan laufen und die Steuererstattung hat sich in eine Nachzahlung umgewandelt, ist selbst das für viele kein Weltuntergang. Fehler können nachträglich ausgebessert werden und im Notfall kann man die Steuererklärung auch zurückziehen.
Steuererklärung - Pflicht oder freiwillig?
Es gibt verschiedene Gründe, warum die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend ist. In solchen Fällen spricht der Gesetzgeber von einer Pflichtveranlagung. Kontakt haben die meisten Personen erstmalig mit dem Finanzamt, wenn dieses einen dazu auffordert, Auskunft über die eigenen Einnahmen und Ausgaben zu geben.
Hier eine kurze Übersicht darüber, wer eine Steuererklärung abgeben muss.
Wenn Du nach vorgenannter Übersicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, hast Du in der Regel bis zum 31.07 des Folgejahres Zeit, dies zu tun. Solltest Du nicht unter die Pflichtveranlagung fallen, hast Du mehr Zeit und kannst Deine Steuererklärung noch vier Jahre nach Ende des Steuerjahres abgeben. So kannst Du beispielsweise für das Steuerjahr 2018 bis zum 31.12.2022 eine Steuererklärung abgeben.
Steuerbescheid auf Richtigkeit prüfen
Nachdem Du Deinen Steuerbescheid erhalten hast, solltest Du als Erstes prüfen, ob alle Deine gemachten Angaben vom Finanzbeamten berücksichtigt wurden und auch nichts vergessen wurde. Glaubst Du, dass der Finanzbeamte einen Fehler gemacht hast, solltest Du darüber nachdenken, dem Steuerbescheid zu widersprechen.
Steuererklärung zurückziehen - wenn sich Fehler eingeschlichen haben
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, sich gegen den Steuerbescheid zu wehren. Zum einen kann bei Nichtanerkennung bestimmter Posten Einspruch erhoben werden, zum anderen genügt oftmals schon ein schlichter Antrag auf Änderung.
Bei einem Einspruch prüft das Finanzamt erneut sämtliche Angaben - Fehler, die zu Deinen Gunsten geschehen sind, werden ebenfalls korrigiert. Weitere Informationen dazu findest Du in unserer Rubrik “Einspruch einlegen”.
Im Gegensatz zum Einspruch zielt ein Antrag auf Änderung lediglich darauf ab, nur bestimmte Punkte der Steuererklärung zu korrigieren. Es werden demzufolge nur die Sachverhalte erneut überprüft, die im Anschreiben angemerkt wurden.
Steuererklärung zurückziehen - so geht es
Du hast Deine Steuererklärung vor Wochen abgegeben und kannst es kaum erwarten, den Brief des Finanzamtes zu öffnen und dann das: Du musst Steuern nachzahlen, obwohl Du mit einer satten Rückzahlung gerechnet hast. Auch die vorgenannte Richtigkeitsprüfung durch Dich ergibt keinen Grund zur Beanstandung.
Das Kind ist dann aber noch lange nicht in den Brunnen gefallen, zumindest nicht für diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig eingereicht haben. Sie haben nämlich die Möglichkeit, die Erklärung mit Hilfe eines Einspruchs zurückzuziehen. Das muss allerdings innerhalb des ersten Monats nach Erhalt des Steuerbescheids geschehen, ansonsten muss der Steuerzahler in den sauren Apfel beißen. Unter Umständen kann es anschließend trotzdem vorkommen, dass der Sachbearbeiter den Fall erneut überprüft und sich aufgrund der Angaben eine Pflichtveranlagung ergibt. Nur wer hundertprozentig nicht dazu verpflichtet war, hat Aussicht auf Erfolg.