Umzugskostenpauschale 2020: Umzugskosten von Steuer absetzen
Entscheidend ist vor allem eine Frage: Was ist der Anlass?
Mancher Arbeitgeber beteiligen sich an den Umzugskosten, sofern dieser berufsbedingt ist. Er kann sogar alle Kosten in voller Höhe übernehmen. Aber nicht jeder Chef zeigt sich dermaßen spendabel. Dann können entstandene Ausgaben aber immer noch in der Steuererklärung angesetzt werden. Was es dabei zu beachten gibt, erfährst Du hier.
Was muss beachtet werden?
Zunächst sollte geklärt werden, ob es sich um einen privaten oder um einen berufsbedingten Umzug handelt. Je nach Ausgangslage werden später auch die Ausgaben in der Steuererklärung angesetzt. Generell können Umzugskosten verschiedenen Kategorien zugeordnet werden:
Umzugskosten können sein
- Sonderausgaben
- Betriebsausgaben
- Werbungskosten
- außergewöhnliche Belastungen
- haushaltsnahe Dienstleistungen
Berufsbedingter Umzug
Zieht jemand aus beruflichen Gründen um, können die Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, von denen mindestens eine gegeben sein muss, damit die Kosten vom Finanzamt anerkannt werden.
Zu diesen zählen
- Umzug im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
- Umzug erfolgt auf Wunsch des Arbeitgebers
- Fahrtzeit (Hin- und Rückweg) verkürzt sich um mindestens eine Stunde
- Antritt eines neuen Jobs in einer anderen Stadt
- Versetzung
Umzugskosten und Pauschbetrag
Die tatsächlich angefallenen Umzugskosten können in der Steuererklärung angesetzt werden. Es gibt bestimmte Posten, die ohne Weiteres vom Finanzamt anerkannt werden.
Zu den abzugsfähigen Kosten gehören
- Reisekosten für Umzugsvorbereitung
- Mietentschädigung für bis zu sechs Monate, wenn doppelte Mietbelastung vorliegt
- Nachhilfekosten für Kinder
- Ummeldegebühren
- Telefonanschluss
- Einbau der Küche
- Installation von Lampen
- Umzugsunternehmen
- Maklerkosten
- Besichtigungskosten
In Deutschland gibt es zudem eine Umzugskostenpauschale, die im Jahr 2018 764 Euro beträgt. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag und für jede weitere im Haushalt lebende Person jeweils weitere 337 Euro.
Was kann nicht von der Steuer abgesetzt werden?
Auch, wenn ein Umzug berufsbedingt ist, gibt es Posten, die das Finanzamt nicht anerkennt.
Dazu zählen
- Veräußerungsverluste und Ausgaben für das bisherige Eigenheim
- Maklerkosten für den Kauf eines neuen Hauses am Arbeitsort
- Einlagerungskosten
- Ausgaben für Renovierung und Ausstattung der neuen Bleibe
Zudem können Umzugskosten noch auf anderen Wegen abgesetzt werden. Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, was der Anlass für den Umzug ist.
Je nach Ausgangssituation handelt es sich um
- Sonderausgaben, wenn jemand im Rahmen einer ersten Berufsausbildung umgezogen ist
- außergewöhnliche Belastungen, wenn es gesundheitliche Ursachen gibt oder Naturkatastrophen einen Umzug erforderlich machen (zumutbare Belastungsgrenze muss überschritten werden)
Übrigens: Einige Ausgaben, die für einen privat veranlassten Umzug entstanden sind, können im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.