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In die Unterstützungskasse einzahlen und fürs Alter vorsorgen

Bei der betrieblichen Altersvorsorge setzen Besserverdiener oft auf die Unterstützungskasse.

Es ist in aller Munde - die Altersvorsorge. Wir sollen neben der Rente noch zusätzlich vorsorgen. Dass das für die meisten eher schwierig ist, sollte bekannt sein. Doch wer es sich leisten kann, sollte über eine betriebliche Altersvorsorge nachdenken.

Es gibt in Deutschland mehrere Möglichkeiten, sich gegen eine drohende Altersarmut zu schützen. Die einen kaufen Immobilien, die anderen investerieren lieber in Aktien und Co. Inzwischen führen 1000 Wege nach Rom.

Besonders lohnt sich aber vor allem das Einzahlen in eine sogeannte Unterstützungskasse, mit der selbst hohe Beiträge steuerfrei bleiben. Für wen sich dieses Modell lohnt und was beachtet werden sollte, erfährst du hier.

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Was ist eine Unterstützungskasse?

Vor allem Besserverdiener setzen bei der betrieblichen Altersvorsorge auf die Unterstützungskasse, bei der Einzahlungen in unbegrenzter Höhe steuerfrei bleiben.

Hierzulande gibt es fünf Varianten der betrieblichen Altersvorge:

  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage

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Funktionsweise

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, kommt es zu einer Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Gehalts zum Beispiel an eine Unterstützungskasse überwiesen. Ob und inwiefern sich der Arbeitgeber an der Altersvorsorge seines Mitarbeiters beteiligt, ist ihm selbst überlassen.

Besonders interessant ist die Unterstützungskasse, weil die monatlichen Einzahlungen immer steuerfrei bleiben. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Beiträge ausfallen. Sozialabgabenfrei sind die Einzahlungen jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die im Steuerjahr 2018 bei 3.120 Euro liegt. Das bedeutet, dass monatlich bis zu 260 Euro sozialabgabenfrei sind.

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Wer profitiert?

Vor allem Besserverdiener profiteren von der Unterstützungskasse. Im Gegensatz zur Pensionskasse, dem Pensionsfonds oder der Direktversicherung sind die Einzahlungen unbegrenzt steuerfrei. Topverdiener würden bei den anderen Vorsorgemodellen oft die Beitragsbemessungsgrenze erreichen, die Steuervorteile fallen für sie also relativ schnell weg.

Egal, welches Modell Angestellte wählen, allen gemeinsam ist, dass die Betriebsrente generell steuerpflichtig ist im Rentenalter. Das Steuerrecht bezeichnet das als nachgelagerte Besteuerung. Einzig der Versorgungsfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag senken später die Steuerlast.