Versicherungen von der Steuer absetzen
Viele Versicherungsbeiträge kannst Du von der Steuer absetzen. Dabei wird unterschieden zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben. Berufliche Versicherungen kannst Du als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich absetzen. Bei Sonderausgaben gelten teilweise Höchstbeträge. Welche Versicherungen Du absetzen kannst und wo Du sie in der Steuererklärung eintragen musst, erfährst Du in diesem Artikel.
INHALT
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Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
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Werbungskosten oder Sonderausgaben?
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Diese Versicherungen sind als Werbungskosten absetzbar
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Diese Versicherungen sind als Sonderausgaben absetzbar
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Wie hoch sind die absetzbaren Versicherungsbeiträge?
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Höchstbetrag bei der Altersvorsorge
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Höchstbetrag bei Riester-Verträgen
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Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
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Diese Nachweise sollst Du für das Finanzamt aufbewahren
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Die einfache Lösung: wundertax
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Steuerpflichtige können ihre Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben und so viel Geld sparen. Denn viele Versicherungen sind steuerlich begünstigt. Das gilt für Versicherungen, die der persönlichen Vorsorge dienen (Gesundheitsvorsorge oder Einkommensabsicherung) oder aufgrund beruflicher Risiken abgeschlossen werden. Nicht von der Steuer absetzen kannst du dagegen reine Sachversicherungen, denn diese dienen weder der Vorsorge, noch sind sie zur Ausübung einer Ausbildung oder eines Berufes erforderlich.
Steuerlich absetzbar sind Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge & Einkommensabsicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rentenversicherung
Steuerlich absetzbar sind auch Versicherungen für Beruf & Ausbildung
- Arbeitsrechtsschutz
- Berufshaftpflicht
- Dienst-Haftpflichtversicherung
Nicht absetzbar sind Sachversicherungen
- Hausratversicherung
- Kfz-Kaskoschutz
- Gebäudeversicherung
- Fahrradversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
Vorsorgeleistungen
👍 Beiträge zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung kannst Du als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Berufsleben und Ausbildung
👍 Beiträge für berufliche Versicherungen kannst Du als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Es gibt Versicherungen, die berufliche Risiken abdecken und Versicherungen, die private Risiken abdecken. Berufliche Versicherungen sind als Werbungskosten (beziehungsweise als Betriebsausgaben bei Selbstständigen) steuerlich absetzbar. Versicherungen für private Risiken (Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung) werden als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt.
Diese Versicherungen sind als Werbungskosten absetzbar
Die folgenden Versicherungen kannst Du in voller Höhe als Werbungskosten absetzen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung (für beruflich veranlasste Unfälle)
- Rechtsschutzversicherung (den Anteil für arbeitsrechtliche Streitigkeiten)
- Honorare für Versicherungsberater:innen
- Versicherungen für nur beruflich genutzte Ausrüstung (zum Beispiel eine Versicherung für die Kamera, falls Du Fotografin oder Kameramann bist)
Berufliche Versicherungen trägst Du in die Anlage N ein.
Diese Versicherungen sind als Sonderausgaben absetzbar
Versicherungen gegen private Risiken gehören zu den Vorsorgeaufwendungen, die Du als Sonderausgaben absetzen kannst:
- gesetzliche Rentenversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung (gesetzlich und privat)
- Arbeitslosenversicherung
- private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester-Verträge
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherungen
- Tierhalter-Haftpflichtversicherungen
- Risikolebensversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Beiträge zur Künstlersozialkasse für künstlerische Berufe (KSK)
- Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung erbringen (zum Beispiel haben Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte solche Einrichtungen)
Bei privaten Rentenversicherungen hat sich 2005 die Rechtslage geändert. Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren haben, können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Hinweis: Manche Versicherungen decken gleichzeitig private und berufliche Risiken ab, zum Beispiel Rechtsschutzversicherungen. Der Arbeitsrechtsschutz ist dort oft als ein Bestandteil mitversichert. Die Beiträge werden in der Steuererklärung entsprechend auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt. Auch bei einer Unfallversicherung gegen berufliche und private Gefahren könnte die Hälfte des Versicherungsbeitrags zu den Werbungskosten zählen. Deine Versicherung kann Dir bescheinigen, welcher Anteil vom Versicherungsbeitrag jeweils auf berufliche und private Risiken entfällt. Diese Bescheinigung solltest Du aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.
Wie hoch sind die absetzbaren Versicherungsbeiträge?
Die Versicherungsbeiträge werden teilweise nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Die Kosten, die über diese Grenze hinausgehen, musst Du leider selbst tragen.
Höchstbetrag bei der Altersvorsorge
Bei der Altersvorsorge, also Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Rürup-Renten, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse, berücksichtigt das Finanzamt ab dem Steuerjahr 2023 100 % Deiner Aufwendungen. Dabei gilt ein Höchstbetrag, der sich jährlich ändert. Für 2024 liegt der Höchstbetrag an abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen bei 27.566 Euro (bei Einzelveranlagung) beziehungsweise 55.132 Euro (bei Zusammenveranlagung).
Höchstbetrag bei Riester-Verträgen
Auch Riester-Verträge dienen der Vorsorge im Alter. Für sie gilt eine eigene, separate Höchstgrenze von 2.100 Euro. Deine Beiträge zur Riester-Rente und die staatliche Zulage werden zusammengerechnet und als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Beiträge zur Riester-Rente trägst Du in die Anlage AV ein.
Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen kannst Du ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmende bis zu 1.900 Euro an sonstigen Vorsorgeaufwendungen absetzen. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro geltend machen. Angestellte schöpfen diese Höchstsummen in der Regel schon mit ihren Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung aus.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen trägst Du in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Ausnahme: Wenn Du zum Beispiel nicht das ganze Jahr über beschäftigt bist, schöpfst Du unter Umständen nicht die absetzbare Höchstsumme aus. Dann kannst Du noch weitere Versicherungen steuerlich geltend machen, zum Beispiel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Zahnzusatzversicherung.
Hinweis: Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in voller Höhe steuerlich berücksichtigt – also auch, wenn die Aufwendungen den Höchstbetrag von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro übersteigen. Die Basisbeiträge schließen den Anspruch auf Krankengeld nicht mit ein. Deshalb werden Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung pauschal um 4 Prozent gekürzt. Diese 4 Prozent sind nicht steuerlich absetzbar.
Diese Nachweise sollst Du für das Finanzamt aufbewahren
Grundsätzlich musst Du Deine Versicherungsaufwendungen nachweisen können, falls das Finanzamt Belege anfordert. Die Versicherungsbeiträge, die bereits in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung), musst Du selbstverständlich nicht extra nachweisen.
Die einfache Lösung: wundertax
Eine Steuererklärung abzugeben kann ganz einfach sein – zum Beispiel mit wundertax. Die Kosten für Versicherungen kannst Du ebenso einfach angeben wie andere Kosten. wundertax überträgt die Kosten automatisch in die offiziellen Steuerformulare. Du musst Dir also keine Gedanken darüber machen, wie die Versicherungen eingeordnet werden und welche Anlagen Du benötigst. Diese Aufgabe übernehmen wir für Dich.
- Berufsbezogene Versicherungen gibst Du unter Punkt 3: Ausgaben an.
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gibst Du unter Punkt 7: Weitere Ausgaben an.
- Alle weiteren Versicherungen gibst Du unter Punkt 6: Weitere Versicherungen an.