Fehler in der Steuererklärung, die böse Folgen haben können
Wer versucht zu tricksen, den bestraft das Finanzamt.
Ob bewusst oder unbewusst - das Finanzamt interessiert sich eher weniger für die Beweggründe, weswegen Steuerzahler Falschaussagen in der Steuererklärung angeben. Getreu dem Motto: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!” Deswegen sollten die unten aufgeführten Fehler tunlichst vermieden werden.
Weniger Einkommen ansetzen
Heutzutage ist so ziemlich alles elektronisch miteinander verknüpft. Das bedeutet, dass das Finanzamt auf jeden Fall weiß, wie viel dir dein Arbeitgeber monatlich aufs Konto überweist. Daher müssen sämtliche Einkünfte bis auf den letzten Cent vermerkt werden. Dazu zählen im Übrigen auch Gewinne auf Geldanlagen oder Nebenverdienste. Bereits ab vermeintlich kleineren Beträgen (20.000 Euro) können bei Unterschlagung strafrechtliche Konsequenzen drohen. Ab Summen von 100.000 Euro droht sogar ein Freiheitsentzug.
Die Crux mit dem Arbeitszimmer
Einige Berufstätige haben sich in ihren eigenen vier Wänden ein Arbeitszimmer eingerichtet. Wird dieses steuerlich berücksichtigt, darf der Raum auch nur ausschließlich zum Arbeiten genutzt werden. Wer das Büro zum Beispiel als Gästezimmer nutzt, begibt sich streng genommen in die Illegalität. Zumindest dann, wenn das Zimmer zu 100 Prozent vom Finanzamt anerkannt wird. Anders sieht es aus, wenn der Sachbearbeiter über die anteilige private Nutzung in Kenntnis gesetzt wird. Maximal zehn Prozent darf ein Arbeitszimmer pro Kalenderjahr anderweitig genutzt werden.
Gewinne unterschlagen
Viele Menschen spielen Lotto, haben ein Glückslos oder verdienen sich etwas mit Poker-Turnieren dazu. Solche Gewinne sind in der Regel steuerfrei. Was viele allerdings nicht wissen, ist, dass daraus erzielte Erträge auf jeden Fall in die Steuerklärung gehören. Das können beispielsweise Dividenden oder Zinsen sein. Werden bestimmte Grenzen überstiegen, müssen die Einnahmen versteuert werden. Gewinnt jemand im Rahmen der Arbeit bei einer Tombola Geld, muss dieses auf alle Fälle in der Steuererklärung angegeben werden. Solche Preisgelder sind stets steuerpflichtig. Hier geht es zu weiteren Informationen zum Thema “ Lotto-Gewinn”.
Minijob nicht angeben
Vor allem vermögende Menschen leisten es sich oft, eine Haushaltshilfe anzustellen, die dann auf 450-Euro-Basis die eigenen vier Wände instand hält. Wichtig ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bei der Minijob-Zentrale gemeldet ist, da es ansonsten Schwarzarbeit ist. Den Arbeitgebern obliegt immer eine Anmelde- und Abgabepflicht.
Beim Arbeitsweg großzügig sein
Wer seine Steuererklärung erstellt, wird auch nach dem zurückzulegenden Arbeitsweg gefragt. Dabei sollte man nicht ungenau sein, sondern vielmehr die exakte Distanz angeben. Wer aufrundet, begeht im Prinzip Betrug. Auch das Finanzamt ist im Zeitalter des Internets angekommen und kann die Angaben einfach überprüfen. In welchem Rahmen die Pendlerpauschale genutzt werden kann und was es darüber hinaus noch zu wissen gibt, erfährst du hier.
Bei unbeabsichten Fehlern Antrag auf schlichte Änderung einreichen
Die rechtliche Grundlage für einen Antrag auf schlichte Änderung bildet der Paragraf 172 der Abgabenordnung (AO). Der Antrag zielt einzig darauf ab, nur bestimmte Punkte der Steuererklärung zu korrigieren. Es werden demzufolge nur die Sachverhalte erneut überprüft, die im Anschreiben angemerkt wurden. Weitere negative Konsequenzen (wie eine Verböserung bei einem Einspruch) sind bei dieser Variante ausgeschlossen.