Welche Aufgaben hat ein Finanzamt?
Vermutlich jeder kommt mit dem Finanzamt irgendwann in Berührung.
So ziemlich jeder kommt im Laufe seines Lebens mindestens ein Mal mit dem Finanzamt in Berührung. Vielen graut es davor, da es dann meistens um Geldforderungen geht. Dass das der Wahrheit natürlich nicht entspricht, hat sich bisher noch nicht so ganz herumgesprochen.
Mit einer Einkommensteuererklärung können Steuerzahler nämlich eine Menge Geld vom Staat zurückholen. Knapp 1.000 Euro erhalten Bürger vom Fiskus zurück. Damit lässt sich doch locker der nächste Urlaub im 5-Sterne-Hotel finanzieren.
Neben herkömmlichen Besteuerungsverfahren haben Finanzämter aber noch zahlreiche weitere Aufgaben, von denen nur die wenigsten etwas wissen. Feststeht: Wer nicht mit den Behörden zusammenarbeitet, muss unter Umständen mit Konsequenzen rechnen.
Was ist ein Finanzamt?
Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben das Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festlegt. Organisiert wird dieses durch die entsprechenden Geschäftsordnungen jedes Hauses. Zur Hauptaufgabe gehört, Angelegenheiten für Finanz- und Steuerverwaltung zu klären. Im Vordergrund steht dabei die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Zölle und Verbrauchersteuern zählen nicht zu den Aufgaben eines Finanzamtes.
Aufgaben eines Finanzamtes
- Besteuerungsverfahren
- Ermittlungsverfahren
- Feststellungsverfahren
- Erhebungsverfahren
- Vollstreckungsverfahren
- Berichtigungsverfahren
- Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
Besteuerungsverfahren
Wen wundert es, dass das Finanzamt auch für Steuerangelegenheiten zuständig ist? In erster Linie wird Kontakt zum Steuerpflichtigen hergestellt und die Steuererklärung überprüft. Das bedeutet, dass sich das Finanzamt um alle steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen kümmert, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Hinzu kommen Steuererklärungen von Bürgern, die diese freiwillig eingereicht haben. Wie so ein Besteuerungsverfahren im einzelnen abläuft, regelt die Abgabenordnung (AO).
Ermittlungsverfahren
Das Wort klingt in diesem Zusammenhang drastischer, als es in Wirklichkeit ist. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden die Steuerverhältnisse der betroffenen Person geklärt. Steuerpflichtige Personen müssen Auskunft über ihre finanzielle Situation geben und ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
Die Steuererklärung wird eigenhändig von der betroffenden Person erstellt. Die Mitarbeiter des Finanzamtes stehen währenddessen für Fragen und Informationen zur Verfügung. Zuständig ist immer das Finanzamt im entsprechenden Wohnbezirk. Nach Erhalt der Steuererklärung kontrolliert der Sachbearbeiter diese unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Steuerzahlers.
Feststellungsverfahren
Im Rahmen des Feststellungsverfahren werden die Grundlagen zur Besteuerung durch das Finanzamt ermittelt. Daraus resultiert dann der Feststellungsbescheid, also der Steuerbescheid. Mit diesem wird die Steuer festgesetzt. Ist der Steuerbescheid zum Beispiel fehlerhaft, kann Einspruch eingelegt werden.
Reicht ein zur Abgabe verpflichteter Steuerzahler keine Steuererklärung ein, kann das Finanzamt diese erzwingen. Wird dem nicht nachgekommen, kann es zur Steuerschätzung kommen. Nicht selten werden dann auch Strafzahlungen fällig.
Erhebungsverfahren
In diesem Schritt wird die zu entrichtende Steuer erhoben bzw. eine Steuererstattung durchgeführt. Bis es so weit ist, dauert es für gewöhnlich vier bis acht Wochen nach Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt.
Vollstreckungsverfahren
Im Zusammenhang mit der Vollstreckung können zu entrichtende Steuern angemahnt werden, sollten diese bis zu einem bestimmten Datum nicht gezahlt worden sein. Zuständig dafür ist die Vollstreckungsstelle des Finanzamts.
Möglichkeiten der Vollstreckung
- Sachpfändung
- Kontopfändung
- Zwangsversteigerung
Berichtigungsverfahren
Legt jemand gegen seinen Steuerbescheid Einspruch ein, muss das Finanzamt darauf reagieren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich gegen den Bescheid zu wehren. Liegt zum Beispiel ein Rechenfehler vor, reicht ein schlichter Antrag auf Änderung aus. Gibt es Meinungsverschiedenheiten bei der Anerkennung von Kosten, kann nach abgelehntem Einspruch eine Entscheidung seitens des Finanzgerichts die letzte Option sein.
Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
Auch Steuerbetrug ist ein Thema, mit dem sich das Finanzamt auseindersetzt. Zuständig dafür ist das Verwaltungsamt, das auch für die jeweilige Steuer verantwortlich ist. Hauptaugenmerk liegt dabei auf sowohl auf der steuerstrafrechtlichen als auch auf der steuerrechtlichen Fahndung.