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Kann ich meine Hausratsversicherung von der Steuer absetzen?

Für viele Menschen gehört diese Versicherung zu den wichtigsten.

Man kann für fast alles auf der Welt Versicherungen abschließen. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Models lassen ihre Körperteile versichern, so manch einer hat eine Lebensversicherung abgeschlossen und Otto Normalverbraucher verfügt immerhin über eine Haftpflichtversicherung.

Viele Versicherungen sind obligatorisch. Das heißt, wir müssen Beiträge zahlen, ob wir wollen oder nicht. Das trifft vor allem auf die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu. Etliche Versicherungen sind hingegen nur optional, so auch die Hausratsversicherung.

Bei einem Wasserschaden in der Wohnung, einem Brand oder Diebstahl wird es schnell sehr teuer und man steht nicht nur vor dem Nichts, sondern im schlimmsten Fall auch gleichzeitig noch vor dem finanziellen Ruin. Daher ist eine Hausratsversicherung normalerweise Pflicht. Doch wie handhabt das Finanzamt diese eigentlich?

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Was ist eine Hausratsversicherung?

Eine Hausratsversicherung sichert im Schadensfall Inventar und die eventuell entstandenen Folgekosten ab. Das bedeutet, dass der finanzielle Schaden ersetzt wird. Die Versicherung umfasst dabei mehrere Posten. Im Prinzip ist der gesamte Hausrat abgesichert.

Dazu gehören

  • Einrichtungsgegenstände (Möbel etc.)
  • Verbrauchsgegenstände (Lebensmittel etc.)
  • Gebrauchsgegenstände (Waschmaschine etc.)
  • Sonstige Gegenstände (Sportgeräte etc.)
  • Wertsachen (Schmuck etc.)

In diesen Fällen greift die Hausratsversicherung

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Sturm
  • Hagel
  • Wasserschaden
  • Einbruch
  • Diebstahl
  • Vandalismus

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Hausratsversicherung von der Steuer absetzen

Leider ist es nicht möglich, die Hausratsversicherung von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt berücksichtigt ausschließlich Policen, die eindeutig der Vorsorge zuzuordnen sind. Beispiele dafür sind die Haftpflicht- und die Krankenversicherung.

Die Hausratsversicherung wird als Sachversicherung angesehen, die deswegen keine Beachtung findet. Aber wie so oft bestätigen Ausnahmen immer die Regel. Das ist auch in diesem Fall so.

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Ausnahmen

Unter bestimmten Bedingingen kann sogar die Hausratsversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Wer berufsbedingt eine solche Versicherung abschließen musste, darf die Kosten dafür anteilig in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Das ist gar nicht mal so unüblich. Geschäftsleute schließen mitunter Hausratsversicherungen speziell für die Büroräume ab. Die Beiträge dafür gehören zu den Betriebsausgaben.

Ein weiteres Beispiel stellt das Arbeitszimmer dar. Befindet sich dieses in den eigenen vier Wänden, können die Kosten ebenfalls anteilig als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bedingung ist, dass das Finanzamt das Arbeitszimmer als solches auch anerkennt.

Übrigens ist es sinnvoll, den Versicherungsvertrag immer aufzubewahren, sollte der Sachbearbeiter einen Nachweis sehen wollen. Ratsam ist zudem, eine Auflistung der selbst berechneten anteiligen Kosten anzufertigen.