Überstunden während der Kurzarbeit
Überstunden trotz Kurzarbeit – das sind Deine Rechte als Arbeitnehmer
Deine Rechte als Arbeitnehmer bei Überstunden während der Kurzarbeit!
Um Kündigungen wegen der Corona-Krise zu vermeiden, wurde der Zugang zu Kurzarbeitergeld vom Gesetzesgeber erleichtert. Viele Arbeitgeber haben Kurzarbeitgeld für ihre Mitarbeiter beantragt.
Darf ich in Kurzarbeit Überstunden machen?
Überstunden sind während der Kurzarbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Die Überstunden sind ein Indiz dafür, dass ein unvermeidbarer Arbeitsausfall nicht existiert. Nur in Ausnahmefällen dürfen Überstunden im Unternehmen angeordnet werden. Zum Beispiel, wenn kurzfristig mehr Arbeit anfällt (Ausführung dringender Reparaturarbeiten, Eilaufträge). Der Arbeitgeber muss die Mehrarbeit seines Betriebs am Ende des Monats bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Werden die Mehrstunden nicht gemeldet, macht sich der Arbeitgeber nach SGB III strafbar.
Unvermeidbarer Arbeitsausfall: Laut SGB III soll ein Arbeitsausfall mit Hilfe von flexiblen Arbeitszeitmodellen vermieden werden. Für den Arbeitgeber liegt dann ein unabwendbares Ereignis vor, wenn der Arbeitsausfall durch behördliche Maßnahmen verursacht wird, die vom Arbeitgeber nicht zu vertreten sind (SGB III).
Ein kleiner Einblick des Verlaufes der Covid-19-Pandemie: Im März 2020 wurde aufgrund des Corona-Virus von der Bundesregierung der Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Die vom Corona-Lockdown betroffenen Betriebe und Branchen konnten somit leichter Kurzarbeitergeld beantragen. Im Juni 2020 ist die Kurzarbeit zum ersten Mal wieder gesunken. Saisonbedingt sank sie weiter im Dezember 2020 und stieg im Januar 2021 an. Die Arbeitgeber sind weiterhin dazu angehalten, ihre Mitarbeiter ins Home-Office zu schickenen.
Wie werden Überstunden in der Kurzarbeit bezahlt?
Ein Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin in Kurzarbeit erhalten für die entfallende Arbeitszeit keinen regulären Lohn, sondern Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und ihm von der Agentur für Arbeit erstattet. Das Kurzarbeitergeld beträgt abhängig von Bezugsdauer und Elternschaft 60 – 87 % des entfallenden Netto-Entgelts. Dagegen erhält der Arbeitnehmer für geleistete Überstunden die vertraglich festgelegte Lohnzahlung. Die in der Kurzarbeit geleisteten Überstunden beeinflussen die Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Überstunden können auch als Freizeitausgleich abgegolten werden. Hier kannst Du Dein Kurzarbeitergeld ausrechnen.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Überstunden der Arbeitnehmer nicht meldet?
Dem Arbeitgeber können Geld- und sogar Freiheitstrafen drohen, wenn er die Überstunden seiner Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, nicht meldet. Außerdem kann der Arbeitgeber von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Es droht darüber hinaus ein Berufsverbot als Geschäftsführer für fünf Jahre.
Verschweigt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bei einer Anfrage ihre bzw. seine Überstunden, macht sie bzw. er sich ebenfalls strafbar.
Der Betrieb selbst kann ebenfalls kontrolliert werden. Dann werden Auftragsbücher, Bilanzen und Rechnungen untersucht. Bei Verdacht auf Schwarzarbeit übernimmt der Zoll, bei Verdacht auf Betrug geht der Fall an die Staatsanwaltschaft.
Was kann ich bei Verdacht auf rechtswidrige Überstunden in meinem Betrieb während der Kurzarbeit tun?
Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin sind während der Kurzarbeit verpflichtet, Überstunden korrekt zu erfassen. Wirst Du von Deinem Arbeitgeber aufgefordert, die Überstunden nicht zu erfassen, solltest Du Dich zum Selbstschutz an den Betriebsrat, den nächsthöheren Vorgesetzten oder einen Anwalt wenden, damit Du Dich nicht strafbar machst. Wenn Du den Verdacht auf rechtswidrige Überstunden hast:
- prüfe die monatliche Lohnabrechnung,
- dokumentiere Deine Arbeitszeit,
- spreche gegebenenfalls Deinen Arbeitgeber an und bitte um Korrektur.
Deine Rechte: Kündigungen von Arbeitnehmern, die ihre Rechte einfordern, sind unwirksam.
Was passiert mit Überstunden, die ich vor dem Kurzarbeitergeld angesammelt habe?
In diesem Fall darf der Arbeitgeber Kurzarbeit erst anmeldenen, wenn der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin die Überstunden nmit Freizeit ausgeglichen hat. Erst dann kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen.
Weitere Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen grundsätzlich vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld vorrangig ihren Resturlaub aus dem Vorjahr nehmen. Ab dem Jahr 2021 müssen Arbeitnehmer ihren Erholungsurlaub aus dem laufenden Jahr nehmen, bevor Kurzarbeit neu angemeldet werden kann – es sei denn, es besteht bereits ein betriebsinterner Urlaubsplan.
Betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind erfüllt:
- wenn in einem Betrieb regelmäßig mindestens 1 Arbeitnehmer beschäftigt ist,
- wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall in Höhe von mindestens zehn Prozent (vor der Corona-Krise: 30 Prozent) ihres bzw. seines monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind,
- wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen Arbeitnehmer,
- die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus der Elternzeit zurückkehren oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen,
- die nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind (Minijobber bis 450 Euro, versicherungsfrei Beschäftigte (z. B. nach Vollendung des 65. Lebensjahres) oder Bezieher einer Rente aufgrund voller Erwerbsminderung).
Allgemeine Informationen zu Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Viele Arbeitgeber bzw. Unternehmen haben bei der Bundesagentur für Arbeit für ihre Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt. Sind bislang im Arbeitsvertrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Regelungen zu Kurzarbeit getroffen worden, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Änderung des Arbeitsvertrags bzw. eine Zusatzvereinbarung treffen oder eine Änderungskündigung aussprechen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen.
- Auch während der Corona-Pandemie haben geringfügig Beschäftigte (Minijobber bis 450 Euro) im Betrieb keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
- Es gibt verschiedene Arten des Kurzarbeitergeldes, wie zum Beispiel das Saison-Kurzarbeitergeld.
- Ende 2021: Aufgrund der Corona-Krise kann bis Ende Dezember 2021 Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
- Außerdem ist bis Ende Dezember 2021 der Aufbau negativer Arbeitszeitsalden nicht erforderlich. Sprich, Arbeitnehmer müssen in ihrem Betrieb nicht Minusstunden sammeln, die zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Urlaub und Kurzarbeitergeld
Es muss zunächst verbliebener Rest-Urlaub aus dem Jahr 2020 oder Erholungsurlaub aus dem laufenden Jahr genommen werden, bevor Kurzarbeit neu beantragt werden kann. Damit soll Arbeitsausfall vermieden werden - eien Bedingung für die Anmedlung von Kurzarbeit. Wenn der Resturlaub aus 2020 bis Ende März bereit betriebsintern geplant ist, muss er nicht zur Beantragung von Kurzarbeitergeld genommen werden. Für 2020 galt die Ausnahmeregelung, dass Erholungsurlaub aus dem laufenden Jahr nicht eingebracht werden musste, um Kurzarbeitergeld zu ebantragen.
Wenn Du Deinen Urlaub zur Erholung nutzen möchtest, musst Du ihn für 2021 möglichst vollständig verplanen. Bereits verplanter Urlaub lässt sich nämlich nicht mehr zur Vermeidung von Kurzarbeit nehmen.
Wichtig: Während Deines Urlaubs wird Dir Dein üblicher Lohn gezahlt und kein reduziertes Kurzarbeitergeld!
Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird das Soll-Entgelt herangezogen. Sollentgelt ist das Brutto-Entgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchsmonat ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Ist-Entgelt ist das im Anspruchsmonat tatsächlich erzielte Brutto-Entgelt. Die Agentur für Arbeit berechnet für beide Brutto-Entgelte die pauschalierten Nettoentgelte. Von der Differenz beider Entgelte (also vom Lohn, der aufgrund von Kurzarbeit entfällt) werden in den ersten drei Monaten Kurzarbeit 60 % (bzw. 67 %, wenn Du Kinder hast) als Kurzarbeitergeld erstattet.
Weitere Regelungen zu Kurzarbeit und Urlaub findest Du hier!
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