Steuererklärung: Steuerformulare 2020
Hier findest Du die Steuerformulare für Deine Einkommensteuererklärung 2020.
Suchst Du die Formulare vergangener Steuerjahre? Hier findest Du die Steuerformulare für die Steuerjahre 2019, 2018, 2017 und 2016.
Steuerformulare 2020
Ein neues Jahr hat begonnen und wieder stellt sich die Frage: Soll ich eine Steuererklärung abgeben? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Komplizierte Paragrafen, ständige Neuerungen im Steuerrecht, teure Steuerberater, unverständliche Formulare - welche Anlagen brauche ich und wo finde ich sie? Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Fast 50 Prozent der deutschen Steuerpflichtigen geben keine Steuererklärung ab – und schenken dem Finanzamt bares Geld. Denn 88 Prozent von ihnen bekämen mit ihrem Steuerbescheid auch eine Steuererstattung: Wusstest Du, dass laut Statistischem Bundesamt Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, eine durchschnittliche Steuererstattung von 1.063 Euro erhalten?
Steuererklärung: Auf Papier oder in elektronischer Form?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Deine Steuererklärung zu erstellen. Wenn Du Dir das Geld für einen Steuerberater sparen und Deine Steuererklärung selbst erstellen möchtest, kannst du die amtlichen Papier-Vordrucke nutzen und Deinem zuständigen Finanzamt postalisch zukommen lassen. Die entsprechenden Formulare stellen wir Dir unten als Download zur Verfügung. Seit 2019 ist der Hauptvordruck, auch Mantelbogen genannt, von 4 auf 2 Seiten geschrumpft. Zahlreiche Angaben sind seitdem zu gesonderten Anlagen geworden. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Handwerkerkosten) trägst Du nun in der „Anlage für Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein statt im Mantelbogen. Weitere Anlagen seit 2019 sind:
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Kosten für Heilmittel, die Deine Krankenversicherung nicht übernimmt)
- Anlage Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer oder Spenden)
- Anlage Sonstiges (wenn Du z.B. eine Steuerermäßigung beantragst, weil Du geerbt hast und durch eine hohe Erbschaftssteuer belastet bist)
Wenn Deine Werbungskosten (z.B. Deine Fahrtkosten oder Aufwendungen für Arbeitsmittel oder ein häusliches Arbeitszimmer) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr überschreiten und Du sie steuerlich geltend machen willst, trägst Du sie in Anlage N ein.
Du kannst Deine Steuererklärung natürlich auch online erledigen. Die deutschen Steuerverwaltungen bieten mit der Software Mein ELSTER die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe Deiner Steuererklärung an.
Aber Achtung: Von den Steuerverwaltungen bekommst Du garantiert keine Tipps zum Steuern sparen! Egal ob auf Papier oder online über Mein ELSTER.
Auf dem Markt gibt es viele Anbieter von Online-Software mit Steuerprogrammen für Deine Steuererklärung. Von Vorteil neben der komfortablen Bedienung sind umfangreiche Steuer-Spartipps für eine möglichst hohe Steuererstattung. wundertax bietet Dir einen ausgezeichneten Kundensupport, ist durch den TÜV für die Kundenzufriedenheit mit „sehr gut“ ausgezeichnet worden und hilft mit einem integrierten Optimierungscheck für bis zu 4 Jahre rückwirkende Steuererklärungen.
Im Zuge der Digitalisierung der deutschen Steuerverwaltungen dürfen manche Daten nur noch elektronisch übermittelt werden. Arbeitgeber können Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Bescheinigung für ihre Arbeitnehmer nur noch elektronisch übermitteln. Auch Selbstständige müssen ihre Steuererklärung grundsätzlich elektronisch anfertigen.
Formulare für Deine Steuererklärung
Steuerpflichtigen, die auf eine elektronische Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung verzichten möchten, stellen wir hier die Steuerformulare für das Steuerjahr 2020 aus dem Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung. Einfach die benötigten Anlagen als PDF herunterladen, ausdrucken und Deine Einkommensteuererklärung erstellen!
- Einkommensteuer Mantelbogen ESt 1 A
- Infoblatt eDaten
- Anlage AUS Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage AVEÜR Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
- Anlage AV Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Corona-Hilfen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
- Anlage EÜR Einnahmenüberschussrechnung
- Anlage FW Förderung des Wohneigentums
- Anlage G Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern
- Anlage KAP-BET Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern laut gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligungen)
- Anlage KAP-INV Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
- Anlage Kind Angaben zu Kindern
- Anlage N Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Anlage R Renten und andere Leistungen
- Anlage S Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Anlage SO Sonstige Einkünfte
- Anlage Sonderausgaben Angaben zu Sonderausgaben (Ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge)
- Anlage Sonstiges Sonstige Angaben und Anträge
- Anlage SZ Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
- Anlage U Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten
- Anlage Unterhalt Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
- Anlage USt Umsatzsteuererklärung
- Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage Vorsorgeaufwand Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
- Anlage WA-ESt Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Wenn Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, hast Du dafür bis Ende Juli des Folgejahres Zeit. Der 31. Juli 2021 fällt auf einen Samstag – die Frist für Deine Steuererklärung 2020 verlängert sich dadurch auf den nächsten Werktag. Sie muss also bis zum 2. August 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Verpflichtet zur Abgabe einer Steuerklärung bist Du zum Beispiel, wenn du im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I bezogen hast. Gleiches gilt auch für Elterngeld oder Mutterschaftsgeld – das sind Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Diese Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, doch sie werden zu Deinem regulären Einkommen addiert und haben somit Einfluss auf Deinen Steuersatz. Auch ein Zweitjob in Steuerklasse 6, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder eine Veranlagung in Steuerklasse 3/5 oder Steuerklasse 4 mit Faktor verpflichten Dich zur Abgabe einer Steuererklärung.
Hier findest Du eine Auflistung aller Fälle, die Dich als Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten. Solltest Du die Frist für die Abgabe Deiner Steuererklärung versäumen, kann das Finanzamt für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät ankommt, 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag ansetzen - mindestens aber 25 Euro. Falls Du die Abgabefrist nicht einhalten kannst, stelle einen Antrag auf Fristverlängerung und lege darin Deine Gründe dar. Dieser Antrag muss auf jeden Fall vor der Abgabefrist gestellt und vom Finanzamt genehmigt worden sein.
Freiwillige Abgabe der Steuererklärung
Arbeitnehmer, die nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind und keine sonstigen Einkünfte neben ihrem Arbeitslohn erzielen, werden vom Finanzamt auch nicht zur Abgabe aufgefordert. Das liegt daran, dass das Finanzamt in diesen Fällen meist mit einer Steuererstattung rechnet. Es lohnt sich also für Dich! Besonders, wenn Du geheiratet hast oder während des Jahres Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder hohe Werbungskosten hattest. Das Finanzamt räumt Steuerpflichtigen, die eine freiwillige Steuererklärung abgeben wollen, dafür bis zu 4 Jahren Zeit ein. Die Frist ist dann immer der 31. Dezember. Deine Einkommensteuererklärung für 2020 muss entsprechend bis zum 31. Dezember 2024 beim Finanzamt eingegangen sein. Achtung: Eine Fristverlängerung über den 31. Dezember hinaus ist nicht möglich!
Was muss ich für das Steuerjahr 2020 beachten?
Im Steuerjahr 2020 ist der Grundfreibetrag – der Freibetrag, bis zu dem Dein Einkommen steuerfrei ist - von 9.168 Euro auf 9.408 Euro gestiegen. Der Grundfreibetrag für zusammenveranlagte Ehepaare beträgt 15.540 Euro. Nur Einkünfte über diesen Freibetrag hinaus musst Du versteuern. Auch der Kinderfreibetrag ist 2020 auf 7.812 Euro gestiegen. Was es mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag auf sich hat, erfährst Du hier. Für 2020 spielt besonders die neue Home-Office-Pauschale eine Rolle, durch die Du bis zu 600 Euro Werbungskosten im Jahr steuerlich geltend machen kannst. Alle weiteren wichtigen Änderungen und steuerlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Steuerjahr 2020 findest Du in unserem Artikel Steuerklärung 2020.
Steuererklärung online erstellen - Steuern sparen mit wundertax
Wenn Du keinen teuren Steuerberater beauftragen möchtest und eine komfortable, kostengünstige und papierlose Abgabe bevorzugst, empfehlen wir Dir die Online-Tools von wundertax. Wundertax ist mit seinen zielgruppenoptimierten Online-Lösungen (z.B. für Arbeitnehmer) günstiger als jeder Steuerberater und bietet Dir eine einfache Möglichkeit, Deine Steuererklärung online in 15-20 Minuten zu erstellen – ohne Dich mit den komplizierten Formularen des Finanzamtes herumzuschlagen.
Neben zahlreichen voreingestellten Pauschalen kannst Du viele weitere Kosten von der Steuer abziehen – gezielte Interviewfragen sorgen dafür, dass Du nichts übersiehst. Unser Steuerprogramm wählt für Dich alle relevanten Anlagen aus. Während Du Deine Angaben in unsere leicht verständlichen Vorlagen eingibst, siehst Du im Live-Steuerrechner jederzeit, wie hoch Deine Steuererstattung ist. Am Ende Deiner Eingabe steht Dir Deine komprimierte Steuererklärung als Übersicht zur Verfügung. Nach Bestätigung Deiner Angaben sendet wundertax Deine Steuererklärung an das Finanzamt. Unser Online-Steuerprogramm ist mit der Schnittstelle der staatlichen Steuer-Software ELSTER verbunden. Die Datenübertragung an die Finanzämter erfolgt also nach den gleichen hohen Sicherheitsstandards wie bei der Nutzung von ELSTER.