Aufwandsentschädigung: Was bedeutet das? Wir erklären's Dir
Was sind Aufwandsentschädigungen und was hat das Finanzamt damit zu schaffen?
In Deutschland gibt es steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Sie wurden eingeführt, um komplizierte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu vermeiden. Hintergrund ist der, dass nebenberufliches Engagement in wohltätigen Organisationen gefördert werden soll.
Nicht zuletzt wegen solcher Vereinfachungen betätigen sich Millionen Deutsche ehrenamtlich. Ehrenamtlich bedeutet nicht zwangsläufig, dass es dafür kein Geld gibt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Gehalt, sondern eher darum, dass der ehrenamtlich Tätige nicht noch finanziell belastet werden soll.
Was sind Aufwandsentschädigungen?
Aufwandsentschädigungen sind Leistungsentgelte, die in der Steuererklärung erwähnt werden sollten. Das betrifft vor allem Entgelte, die aus öffentlichen Kassen, Bundes- oder Landeskassen stammen. Die meisten Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit. Das sind in erster Linie Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder, Musiker oder Pfleger von hilfebedürftigen Personen. Allgemein gesagt, muss es sich stets um eine pflegende oder pädagogische Tätigkeit handeln.
Höchstgrenze bei steuerfreien Aufwandsentschädigungen
Bis zu 2.400 Euro bleiben für begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei. Grundvoraussetzung ist, dass die Beschäftigung in einer gemeinnützigen Organisation oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird. Generell muss die Tätigkeit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Der Freibetrag in Höhe von 2.400 Euro wird nur einmalig pro Kalenderjahr gewährt. Es spielt demnach keine Rolle, ob jemand mehreren Nebentätigkeiten nachgeht. Auch wer sich nur wenige Wochen oder Monate ehrenamtlich betätigt, hat Anspruch auf den vollen Freibetrag.
Steuerfreie Aufwandsentschädigung: Wissenswertes für Arbeitnehmer und Selbstständige
Auch Arbeitnehmer, die einem Minijob nachgehen, können vom Freibetrag profitieren. Dieser wird selbst bei der 450-Euro-Grenze nicht angerechnet. Folglich ist es möglich, bis zu 650 Euro pro Monat zu verdienen, ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zu entrichten. Bis zu 7.800 Euro können also verdient werden, ohne auch nur einen Euro davon abtreten zu müssen. Da es sich bei den 2.400 Euro als Freibetrag nicht wie bei einem Minijob um einen Monatsdurchschnitt handelt, kann innerhalb eines Monats auch mehr als bei einer geringfügen Beschäftigung verdient werden.
Hinweis: Werden die Grenzwerte überschritten, sind Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, sie müssen im Rahmen der normalen Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Übrigens können Werbungskosten nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese den Steuerfreibetrag (Stand 2018: 9.000 Euro) überschreiten.