Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung
Wohin mit den Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung?
Wenn es um die Gesundheit der Zähne geht, geben wir eine Menge Geld aus. Denn die Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenkassen decken längst nicht alle Kosten für die Zahngesundheit ab. Deshalb werden in Deutschland vermehrt private Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen. Egal ob für Zahnersatz oder andere Leistungen, eine Zahnzusatzversicherung kann eine Menge Vorteile bringen. Denn mit ihr ist es möglich, im Fall der Fälle Geld zu sparen. In diesem Beitrag erfährst Du, wann und wie Du Deine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen kannst.
Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen
Der Fiskus belohnt Steuerpflichtige, die sich gegen Risiken absichern und für ihre Gesundheit und ihr Alter vorsorgen: Vorsorgeaufwendungen sind von der Steuer absetzbar. Sie gehören zu den Sonderausgaben und werden unterteilt in:
- Altersvorsorgeaufwendungen (u.a. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur berufsständischen Versorgung, zur Riester-, Rürup- oder Eichelrente) und
- sonstige Vorsorgeaufwendungen
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Deine Beiträge zur
- gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Haftpflichtversicherung (auch der Haftpflichtanteil der Kfz-Versicherung)
- Lebensversicherungen (vor 2005 abgeschlossen)
Zahnzusatzversicherung
Mittlerweile existiert eine Reihe an Zusatzpolicen auf dem deutschen Markt, die die Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen sollen. Die gute Nachricht für Steuerzahler lautet: Nicht nur die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich als Sonderausgaben absetzen: Auch viele weitere Versicherungen zählen dazu.
Private Zusatzversicherungen wie die Zahnzusatzversicherung gehören ebenfalls zu den Vorsorgeaufwendungen. Du kannst die Beiträge in Deiner Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben – oder einfach im Rahmen unseres simplen Steuerinterviews eingeben.
Übrigens: Wenn ein Zahnersatz tatsächlich fällig wird, entstehen trotz einer Zusatzpolice oft Zuzahlungen. Auch diese können in der Steuererklärung angeben werden. Selbstgetragene und tatsächlich angefallene Kosten kannst Du als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Wenn Du mit Deinen Krankheitskosten die Grenze der zumutbare Belastung überschreitest, kannst Du den übersteigenden Betrag steuerlich absetzen. Die Grenze der zumutbaren Belastung bemisst sich nach Deinem Einkommen und Deinem Familienstand.
Tipp: Schaue auch in unseren Ratgeber zu Versicherungen, welche weiteren Versicherungen Du von der Steuer absetzen kannst. Berufliche Versicherungen z.B. kannst Du als Werbungskosten absetzen!
Absetzungsgrenzen für Arbeitnehmer und Selbstständige
Leider gibt es bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Sonderausgaben Grenzen. Denn bei der Steuererklärung berücksichtigt das Finanzamt einen Höchstbetrag von 1.900 Euro für Vorsorgeaufwendungen. Auch für Rentner und Beamte gilt eine Absetzungsgrenze von 1.900 Euro. Was bedeutet das konkret für die steuerliche Absetzbarkeit? Wer als Arbeitnehmer 20.000 Euro im Jahr brutto verdient, überschreitet mit der Basisabsicherung bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung den Höchstbetrag für abziehbare Vorsorgeaufwendungen. Die Zahnzusatzversicherung fällt in diesem Fall unter den Tisch und entfaltet keine steuerliche Wirkung im Rahmen der Einkommensveranlagung.
Selbstständige hingegen können einen Höchstbetrag von 2.800 Euro für ihre Vorsorgeaufwendungen angeben. Denn Selbstständige zahlen die Kosten für ihre Versicherung selbst und haben daher eine höhere Absetzungsgrenze für Vorsorgeaufwendungen.
Tipp: Studierende können von der Zahnzusatzversicherung steuerlich profitieren, da sie geringere Versicherungsbeiträge zahlen. Ihr Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen wird häufig nicht ausgeschöpft, sodass sie die Versicherungsbeiträge für die Zahnzusatzversicherung geltend machen können.
Auch wichtig: Manche Verträge zum Zahnersatz sehen eine Beitragsrückerstattung vor. Maßgeblich dafür kann beispielsweise das gesundheitsbewusste Verhalten des Versicherten oder ein gutes Jahresergebnis der Gesellschaft sein. Welcher Grund auch immer vorliegt: Erhältst Du Beiträge zurück, musst Du diese von den gezahlten Versicherungsaufwendungen abziehen. Anzugeben ist stets der tatsächlich gezahlte Beitrag - abzüglich einer etwaigen Beitragserstattung.
Tipps für Ehegatten
Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, hast Du beim steuerlichen Absetzen einer privaten Zahnzusatzversicherung einen Vorteil: Die Absetzungsgrenzen beider Partner werden nämlich addiert. Wenn beide Ehepartner Arbeitnehmer sind, gilt ein Höchstbetrag von 3.800 Euro. Bei zwei Selbstständigen sind es entsprechend 5.600 Euro. Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können also nicht ausgeschöpfte Höchstbeträge des Partners für ihre eigenen Vorsorgeaufwendungen nutzen. Das gilt auch für Ehepaare, die die Einzelveranlagungwählen. Dafür müssen sie allerdings einen Antrag auf hälftigen Abzug der Sonderausgaben stellen. Dann werden die geleisteten Vorsorgeaufwendungen beider Partner addiert und hälftig aufgeteilt. Jeder Partner kann dann seine Aufwendungen bis zu seinem individuellen Höchstbetrag von der Steuer absetzen.
Fazit: Lohnt sich eine Angabe in der Steuererklärung?
Die meisten Arbeitnehmer überschreiten regelmäßig die vom Finanzamt akzeptierte Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 1.900 Euro. Daher stellt sich die Frage, ob sich der Rechenaufwand lohnt? Der Tipp der Finanzexperten ist eindeutig: Es ist empfehlenswert, alle Zahlen korrekt einzutragen. Denn nur so lassen sich die Chancen auf Abzugsmöglichkeiten ausschöpfen. Gerade für Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben, lohnt sich die Erfassung der Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung.
Auch Ehepaare können profitieren, indem sie nicht ausgeschöpfte Höchstbeträge des Ehepartners zum Absetzen ihre Zahnzusatzversicherung nutzen. Einfach ausprobieren!
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