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Diese Versicherungen werden steuerlich begünstigt

Es gibt zahlreiche Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können.

Als Versicherungsweltmeister lohnt sich der Blick vor allem auf die Steuererklärung, denn die monatlichen Beiträge für Hausrat-, Haftpflicht-, Lebensversicherung und Co. können schnell sehr hoch ausfallen.

Umso interessanter ist es zu wissen, welche Kosten das Finanzamt berücksichtigt oder welche Policen sogar vom Staat mit Zuschüssen gefördert werden. Um einen steuerlichen Vorteil geltend zu machen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Damit ein Sonderausgabenabzug durchgeführt werden kann, müssen alle Versicherungen private Risiken abdecken. Berufliche oder betriebliche Risiken werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Zu den Voraussetzungen

Grundvoraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer auch die Beiträge aus eigener Tasche leistet. Nur so ist es möglich, eine Police in der Steuererklärung anzusetzen. Bei Eheleuten reicht es aus, wenn ein Partner der Versicherungsnehmer ist.

Hinweis: Bei Altersvorsorgeaufwendungen werden nur Beiträge für die eigene Vorsorge anerkannt. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden nur dann berücksichtigt, wenn diese ausschließlich für sich selbst oder eine unterhaltsberechtigte Person entrichtet wurden.

Beiträge im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Wer steuerfreie Einnahmen verzeichnet und in diesem Zusammenhang Versicherungsbeiträge abführt, kann diese nicht steuerlich geltend machen. Somit können bestimmte Leistungen wie beispielsweise Zuschüsse zur Krankenversicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden. Ähnlich verhält es sich mit der betrieblichen Altersvorsorge, bei der die vom Arbeitgeber pauschal versteuerten Beiträge keine Berücksichtigung finden.

Hinweis: Generell sind Versicherungsbeiträge im Jahr der Zahlung von der Steuer abziehbar. Weitere Informationen dazu findest du hier.

Altersvorsorgeaufwendungen

Das Finanzamt berücksichtigt Vorsorgeleistungen, die für die Altersvorsorge gedacht sind.

Dazu zählen in erster Linie Beiträge zur

  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rürup-Rente
  • berufsständischen Versorgungseinrichtung
  • landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit sowie freiwillige Beiträge

steuerbegünstigte Versicherungen

Was wird gefördert?

Rürup-Rente

Eine Rürup-Rente ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Personen mit einem Rürup-Vertrag profitieren neben einer finanziellen Absicherung im Alter auch von anderen Vorteilen. Geleistete Beiträge können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Besonders interessant ist, dass der Anteil der absetzbaren Kosten von Jahr zu Jahr steigt. Bereits seit 2015 können alle Einzahlungen in voller Höhe angerechnet werden. Somit entsteht ein Steuervorteil, von dem die Kunden profitieren können. Der Maximalbetrag, der von den Finanzämtern berücksichtig wird, liegt für Alleinstehende bei 23.362 Euro und für Eheleute bei 46.724 Euro.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Neben den Altersvorsorgeaufwendungen sind auch die sogenannten “sonstigen Vorsorgeaufwendungen” als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.

Zu diesen zählen

  • gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • private Unfallversicherung
  • private Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Lebensversicherungen mit Vertragsbeginn bis 31.12.2004