Steuererklärung 2017 – die wichtigsten Informationen
Wer informiert ist, kann mit einer Steuererklärung für 2017 Geld sparen. Dabei helfen u.a.: ★ Kinderfreibetrag ★ höhere Pauschalen ★ Absetzen eines Umzugs.
Das Jahr 2017 bringt steuerrechtlich eine große Erleichterung: Belege für die Werbungskosten und Sonderausgaben müssen nur noch nach Aufforderung an das Finanzamt gesendet werden. Doch auch bei den Freibeträgen, dem Absetzen der Umzugskosten und anderen Punkten gibt es vorteilhafte Neuerungen. Wir helfen Dir, den Überblich über die Veränderungen zu gewinnen.
Steuerformulare für das Steuerjahr 2017
Jedes Jahr verlangt das Finanzamt neue Formulare, die eingereicht werden müssen. Hier gelangst Du zu den aktuellen Formularen für die Steuererklärung. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat für 2017 bis zum 31.12.2021 Zeit.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wurde für das Jahr 2017 auf 8.820 Euro angehoben. Wer mehr verdient, muss auf sein Einkommen Steuern zahlen und sollte in der Steuererklärung Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen. Verheiratete können dank der Zusammenveranlagung in der Steuererklärung die doppelten Beträge ansetzen.
Hier geht es zu weiterführenden Infos über Freibeträge.
Altersvorsorge
Seit 2017 kannst Du mehr Geld steuerfrei in Deine private Altersvorsorge investieren. Bis zu 23.362 Euro können von Dir als Arbeitnehmer steuerfrei in eine Altersvorsorge eingezahlt werden. Das sind immerhin knapp 600 Euro mehr als im Vorjahr.
Hier gibt es weitere Infos: Altersvorsorge.
Belege müssen nicht mehr mitgeschickt werden
Es ist eine große Erleichterung für die Bürger: Belege müssen nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt übermittelt werden. Dies gilt auch für Spendenbescheinigungen. In erster Linie soll somit der bürokratische Aufwand verringert werden. Im Fachjargon wird aus der sogenannten Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht.
Das Ganze hat aber auch einen Nachteil: Du solltest die Rechnungen und Quittungen bis zu ein Jahr nach Rechtskraft Deines Steuerbescheids aufbewahren. Belege für Einnahmen aus einem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Aus Bayern und Thüringen ist zu hören, dass die dortigen Finanzämter gerne Belege anfordern, falls höhere Kosten oder Einnahmen zum ersten Mal geltend gemacht werden. Zum Beispiel, wenn erstmals ein Arbeitszimmer abgesetzt wird oder Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.
Hier findest Du weiterführende Informationen: Nachweispflicht.
Kindergeld-Erhöhung und höherer Kinderzuschlag
Wer sehr wenig verdient, profitiert von Kinderfreibeträgen nicht. Das Kindergeld hilft auch Eltern mit wenig Einkommen. Es wurde 2017 auf monatlich 192 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Ab dem dritten Kind sind es 198 Euro. Für jedes weitere Kind gibt es 223 Euro pro Monat.
Hier gibt es detailliertere Infos: Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist 2017 gestiegen. Er betrug 2017 7.356 Euro und erhöhte sich 2018 weiter auf 7.428 Euro. Kinderfreibeträge wirken sich steuermindernd aus. Das zuständige Finanzamt prüft nach Abgabe einer Steuererklärung, ob Eltern stärker vom Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag profitieren.
Hier gibt es Details: Kinderfreibeträge.
Höhere Pauschalbeträge für Umzugskosten
Menschen, die ihren Wohnort berufsbedingt wechseln, profitieren von einem höheren Pauschalbetrag für sonstige Umzugskosten. Dieser beträgt ab .Februar 2017 764 Euro – im Januar waren es noch 746 Euro. Alleinerziehende und Verheiratete können sogar 1.528 Euro (Januar: 1.493 Euro) ansetzen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden 337 Euro gewährt.
Hier findest Du ausführlichere Erklärungen zum Thema: Umzugskosten.
Menschen mit Behinderung
Es gibt auch hier positive Nachrichten. Menschen mit einer Behinderung müssen seit 2017 ihr Handicap nicht mehr jedes Jahr aufs Neue nachweisen. Nur falls sich der Grad der Behinderung ändert, muss das Finanzamt informiert werden.
Hier sind weitere Infos: außergewöhnliche Belastung.
Kfz-Steuer
Gute Nachrichten für Umweltfreunde: Wer sich ein Elektroauto anschafft, muss bis Ende 2030 keine Kfz-Steuer zahlen.