Aktien: Wie werden Aktiengeschäfte versteuert?
Erträge aus Aktienverkäufen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihr hart erarbeitetes Geld aufs Konto legen und dort horten. Dass es darauf allerdings seit Jahren kaum noch Zinsen gibt, scheint die meisten bis heute nicht davon abzuhalten.
Aber auch Investments in Fonds, Immobilien und Aktien werden immer beliebter, schließlich lockt bei diesen Anlagemöglichkeiten eine hohe Rendite. Doch nicht jedem liegt es, mit seinem Geld zu spekulieren und es in fremde Hände zu geben.
Ein besonders hohes Plus kann mit Aktiengeschäften generiert werden. Die Gewinne unterliegen jedoch der Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass der Fiskus auch ein Stück vom Kuchen abhaben will. Ein gewisser Prozentsatz bleibt allerdings steuerfrei.
Was sind überhaupt Aktien?
Bei einer Aktie handelt es sich um einen Anteil an einem Unternehmen, also einer Aktiengesellschaft (AG). Dabei wird das Eigenkapital der AG durch die Anzahl der Aktien geteilt, welche von der Aktiengesellschaft ausgegeben werden. Wer Aktien besitzt, ist automatisch Aktionär und im Prinzip Miteigentümer der Firma. Bei einer GmbH ist das anders. In solchem Fall spricht man von einem Gesellschafter.
Aktien unterliegen der Abgeltungsteuer
Veräußerungen von Aktien unterliegen der Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Doch was zählt noch alles zu den sogenannten Kapitalerträgen?
Zu den häufigsten Kapitalerträgen gehören
- Zinsen
- Dividenden
- Erträge aus Rohstoffen, Zertifikaten, Währungen und Co.
- Wertzuwächse bei Aktien-Veräußerungen
Abgeltungsteuer als Quellensteuer
Die Abgeltungsteuer wird automatisch einbehalten, da es sich dabei um eine Quellensteuer handelt, wozu auch beispielsweise Lohnsteuer, Aufsichtsratsteuer, Abzugsteuer und Kirchensteuer zählen. Das heißt, dass Aktionäre nicht aktiv werden müssen. Das Geld wird direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt weitergeleitet.
Mit dem Freistellungsauftrag Geld sparen
Anleger können pro Kalenderjahr 801 Euro steuerfrei behalten. Für Verheiratete gilt der Wert von 1.602 Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Sparer-Pauschbetrag. Wer die Pauschale in Anspruch nehmen möchte, muss seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Wer über mehrere Konten verfügt, kann den Betrag von 801 Euro auch aufteilen. Diese Teilbeträge müssen mit dem Freistellungsauftrag den jeweiligen Banken mitgeteilt werden. Es kann sich also lohnen, seine Freibeträge mit Sorgfalt zu wählen.
Zusammenfassung
- Aktie ist verbriefter Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG)
- bei Gewinn steht Aktionär eine Dividende zu
- Dividenden sind Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen
- Sparer-Pauschbetrag kann bis zu 801 Euro pro Kalenderjahr genutzt werden
- Freistellungsauftrag einrichten bei der Bank
- gegebenenfalls muss auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag entrichtet werden