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Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bei Kurzarbeit

Folgen der Kurzarbeit: Empfänger von Kurzarbeitergeld müssen im Folgejahr eine Steuererklärung einreichen. Mehr Infos findest Du in diesem Artikel.

Momentan beziehen wegen der Auswirkungen des Coronavirus mehr Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld als jemals zuvor in der fast 110-jährigen Geschichte der Kurzarbeit in Deutschland. Die letzte Schätzung hat ergeben, dass über 12 Millionen Menschen im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben mehr als 50 Prozent der Betriebe in Deutschland Kurzarbeit beantragt. Der Antrag auf Kurzarbeitergeld wird von den Arbeitgebern durchgeführt. Welche Auswirkungen hat das Kurzarbeitergeld auf die Steuererklärung des Arbeitnehmers?

Das Wichtigste zuerst: Alle Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, sind verpflichtet, im Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben. So müssen alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 Kurzarbeitergeld erhalten, in 2022 eine Steuererklärung abgeben. Das sieht § 46 des Einkommensteuergesetzes vor. Er besagt, dass alle Steuerzahler, die im vorherigen Jahr mehr als 410 Euro aus der Arbeitslosenversicherung (oder andere Lohnersatzleistungen, z.B. Elterngeld oder Mutterschaftsgeld) erhalten haben, pflichtveranlagt sind. Kurzarbeitergeld ist steuerfrei - warum musst Du dennoch eine Steuererklärung abgeben?

Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber…

Die gute Nachricht: Da Kurzarbeitergeld aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, ist es rechtlich gesehen tatsächlich steuerfrei. Die schlechte Nachricht: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt konkret, dass das Kurzarbeitergeld zum zu versteuernden Einkommen (§ 32b EStG) addiert wird. Dadurch erhöhen sich Deine zu versteuernden Einkünfte und somit unter Umständen auch Dein Steuersatz. Dieser wird dann auf Dein reguläres Einkommen ohne Lohnersatzleistungen angewendet.

Pflicht zur Steuererklärung: Das ist auch der Grund, weshalb das Kurzarbeitergeld in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Im ungünstigsten Fall kann eine Steuernachzahlung an das Finanzamt fällig werden. Diese Zahlung an das Finanzamt wäre unmittelbar nachdem so viele Arbeitnehmer wegen des Coronavirus Lohneinbußen hinnehmen mussten, finanziell besonders schmerzhaft. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dem entgegenzusteuern.

Was können Betroffene von Kurzarbeit tun?

Zum einen zahlen manche Arbeitgeber während der Corona-Krise ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Diese ermöglichen Arbeitnehmern gewisse finanzielle Freiräume. Wenn die Summe aus Kurzarbeitergeld und Zuschuss unter 80 Prozent des Lohnausfalls liegt, müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Allerdings: Auch die Zuschüsse des Arbeitgebers unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Gesetzgeber ermöglicht es Arbeitgebern darüber hinaus, ihren Mitarbeitern steuerfreie Sonderzahlungen („Corona-Prämie“) zu gewähren, und zwar in einer Höhe von bis zu 1.500 Euro. Diese Regelung gilt bis Ende März 2022. Es muss sich um Corona-bedingte Beihilfen handeln – zusätzlich zum Arbeitslohn. Dein Arbeitgeber darf also nicht Deinen regulären Lohn in eine steuerfreie Sonderzahlung umwandeln.

Es kann sinnvoll sein, für das Jahr 2021 auf eine Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten zu verzichten, da sonst der (möglicherweise) erhöhte Steuersatz auf die Einkünfte beider Partner angewendet wird.

Zusammenfassung

  • Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind im Folgejahr verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung abzugeben.
  • Durch den Progressionsvorbehalt kann der Steuersatz für Deine Einkünfte höher ausfallen als erwartet und eine Nachzahlung an das Finanzamt anfallen.
  • Die Zahlung an das Finanzamt kann Dich als Arbeitnehmer hart und unerwartet treffen.
  • Deshalb ist es dringend notwendig, Dich frühzeitig mit dem Thema Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 auseinanderzusetzen und möglichst viele steuerlich absetzbare Aufwendungen in Deiner Steuererklärung anzusetzen. Falls Du nicht weißt, was Du alles absetzen kannst: Unsere Online-Steuerlösung für Arbeitnehmer hilft Dir mit gezielten Interviewfragen, keine absetzbaren Posten zu übersehen!

Gut zu wissen

  • Bis zu 450 Euro ( Minijob) können zum Kurzarbeitergeld hinzuverdient werden, ohne, dass Dein Kurzarbeitergeld gekürzt wird. Einkünfte über 450 Euro werden auf Dein Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Wenn die Abgabefrist (31. Juli 2022 für das Steuerjahr 2021) nicht eingehalten wird, kann es zu einem Verspätungszuschlag kommen. Bei der freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung) kannst Du bis zu 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Deine Einkommensteuererklärung abgeben. Fristende ist dann immer der 31. Dezember.
  • Tipp: Eltern bekommen ein um 7 % höheres Kurzarbeitergeld. Das gilt auch für Kinder Deines Ehegatten oder Lebenspartners: Wenn Dein Ehegatte Kinder hat, erhöht sich Dein Kurzarbeitergeld um 7 %.
  • Wer während der Kurzarbeit die Chance auf Weiter- und Ausbildung hat, sollte diese nutzen. Der Arbeitgeber kann diese als Freibetrag für den Betrieb geltend machen.
  • Bei Kurzarbeit kannst Du die Beiträge zu unflexiblen Produkten wie Riester-Rente anpassen.

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