Steuerformulare 2021 - für Deine Steuererklärung 2021
Hier werden Dir die Steuerformulare für Deine Steuererklärung 2021 (Einkünfte vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021) zur Verfügung gestellt und erklärt. Einfach kostenlos als PDF downloaden!
Suchst Du die Steuerformulare der vergangenen Steuerjahre? Kein Problem! Hier findest Du die Steuerformulare 2020 sowie die Formulare für die Steuerjahre 2019, 2018, 2017 und 2016.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft verpflichten zur Abgabe der Einkommensteuererklärung – seit 2011 ausschließlich mit elektronischer Übermittlung. Auch Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag (9.744 Euro in 2021) müssen ihre Steuererklärung einreichen. Als Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit musst Du unter bestimmten Umständen Deine Einkommensteuererklärung bei Deinem zuständigen Finanzamt abgeben, z.B. wenn Du
- verheiratet bist und die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor gewählt hast
- Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug von über 410 Euro im Jahr erzielst
- Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld von über 410 Euro im Jahr erhältst
- einen Zweitjob in Steuerklasse 6 hast
- eine Abfindung oder Jubiläumszuwendung mit der Fünftelregelung versteuern lässt.
Weitere Punkte, die Dich zur Abgabe verpflichten, findest Du im Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung)
Bist Du nicht pflichtveranlagt? Dann solltest Du dennoch Deine Steuererklärung abgeben, denn: Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich! In 9 von 10 Fällen erwartet Dich eine Steuererstattung. Laut Statistischem Bundesamt bekommst Du im Schnitt 1.063 Euro Steuern zurück!
Ganz besonders lohnt sich eine Steuererklärung, wenn Du Ausgaben wie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hattest; wenn Du geheiratet hast; wenn Du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast oder Dein Gehalt monatlichen Schwankungen unterlag – dann kannst Du eine hohe Steuererstattung erwarten! Eine Besonderheit bei Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten: Die Steuerersparnis von 20 % der Kosten wird direkt von Deiner errechneten Steuerschuld abgezogen.
Steuerformulare für das Steuerjahr 2021
Möchtest Du auf die elektronische Übermittlung Deiner Steuererklärung 2021 verzichten? Hier haben wir Dir die Steuerformulare 2021 aus dem Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDFs zur Verfügung gestellt. Einfach ausdrucken, Steuererklärung 2021 anfertigen und an Dein zuständiges Finanzamt schicken!
- Hauptvordruck ESt 1 A Mantelbogen Einkommensteuererklärung
- Infoblatt eDaten
- Anlage AUS Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage AV Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Verträge)
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Corona-Hilfen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
- Anlage Energetische Maßnahmen Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- Anlage EÜR Einnahmenüberschussrechnung (nur elektronisch übermittelbar)
- Anlage EÜR-Anlageverzeichnis Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) (nur elektronisch übermittelbar)
- Anlage FW Förderung des Wohneigentums
- Anlage G Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nur elektronisch übermittelbar)
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern
- Anlage KAP-BET Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern laut gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligungen)
- Anlage KAP-INV Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
- Anlage Kind Angaben zu Kindern
- Anlage L Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (nur elektronisch übermittelbar)
- Anlage Mobilitätsprämie Angaben zum Antrag auf Mobilitätsprämie
- Anlage N Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Anlage R Renten und andere Leistungen
- Anlage S Einkünfte aus selbständiger Arbeit (nur elektronisch übermittelbar)
- Anlage SO Sonstige Einkünfte
- Anlage Sonderausgaben Angaben zu Sonderausgaben (Ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge)
- Anlage Sonstiges Sonstige Angaben und Anträge
- Anlage SZ Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen (nur elektronisch übermittelbar)
- Anlage U Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten
- Anlage Unterhalt Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
- Anlage USt Umsatzsteuererklärung (nur elektronisch übermittelbar)
- Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage Vorsorgeaufwand Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Altersvorsorge, zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Versicherungen)
- Anlage WA-ESt Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
Abgabefrist für die Steuererklärung 2021
Die Frist für alle Abgabepflichtigen ist immer der 31. Juli des Folgejahres. Deine Steuererklärung 2021 kannst Du allerdings bis zu 3 Monate später abgeben als üblich: Die Abgabefrist wurde durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verlängert. Bis zum 31. Oktober 2022 muss Deine Steuererklärung 2021 jetzt beim Finanzamt eingegangen sein. Falls das Fristende in Deinem Bundesland ein Feiertag ist, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Tipp: Lieber nicht trödeln, denn das kann teuer werden. Wer seine Steuererklärung verspätet einreicht, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen.
Wenn Du freiwillig Deine Steuererklärung abgibst, gilt eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren. Das heißt, eine Steuererklärung für das betreffende Steuerjahr kannst Du bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres einreichen. Die Frist ist immer der 31. Dezember. Deine Steuererklärung 2018 kannst Du also noch bis zum 31. Dezember 2022 abgeben – verpasst Du diese Frist, wird das Finanzamt Deine Steuererklärung nicht mehr berücksichtigen.
Was musst Du für das Steuerjahr 2021 beachten?
2021 steigt der Grundfreibetrag auf 9.744 Euro. Nur Einkünfte über dem Grundfreibetrag müssen versteuert werden. Auch Kindergeld und Kinderfreibeträge erhöhen sich 2021: Pro Monat und Kind bekommst Du 15 Euro mehr Kindergeld; die Kinderfreibeträge (Kinderfreibetrag plus Freibetrag für Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsbedarf) erhöhen sich auf 8.388 Euro für zusammenveranlagte Eltern.
Die Home-Office-Pauschale gilt auch 2021: Für jeden Tag im Home-Office kannst Du pauschal 5 Euro geltend machen, insgesamt bis zu 600 Euro im Jahr.
Corona-bedingte Erleichterungen für die Kurzarbeit gelten auch im Jahr 2021. Einziger Unterschied: Im Gegensatz zu 2020 bleiben Nebenverdienste bei Kurzarbeit nur in Form von Minijobs (bis 450 Euro pro Monat) anrechnungsfrei.
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) erhöht sich 2021 ab dem 21. Kilometer einfacher Wegstrecke von 0,30 Euro auf 0,35 Euro.
Der Solidaritätszuschlag entfällt ab 2021 für 90 % der Steuerzahler; für Spenden bis 300 Euro gilt ein vereinfachter Spendennachweis; auch die Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter sowie für Behinderte und pflegende Menschen wurden 2021 erhöht.
Eine ausführliche Übersicht über die steuerlichen Änderungen für 2021 findest Du in unserem Artikel Steuererklärung 2021.
Deine Steuererklärung mit wundertax: elektronische Übermittlung
Im Jahr 2020 wurden über 28 Millionen Steuererklärungen elektronisch übermittelt – Tendenz steigend. Wer sich teure Steuerberater oder die langwierige Formularsuche sparen möchte, erledigt seine Steuererklärung am besten online mit wundertax: Einfach und sicher in nur 17 Minuten abgeben! Unser leicht verständliches Steuer-Interview fragt Deine Einkünfte und Ausgaben ab, gibt Dir Hinweise zum Steuern sparen und zeigt Dir live Deine Erstattungshöhe an. Im Hintergrund baut sich automatisch Deine Steuererklärung auf - ohne umständliche Software-Installation. Unser Tool sagt Dir schon während Deiner Eingaben, ob Du pflichtveranlagt bist. wundertax: Einfacher als ELSTER! Probiere es kostenlos aus und zahle erst, wenn Du zufrieden bist und abgeben möchtest!
Steuerbescheid: Einspruch, Änderung
Hast Du in Deiner Steuererklärung Angaben vergessen oder hat das Finanzamt Aufwendungen nicht berücksichtigt? Dann hast Du nach Erhalt des Steuerbescheides einen Monat Zeit, um einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen oder Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid zu erheben. Musterschreiben findest Du in unseren Artikeln!
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