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8 Tipps für Arbeitnehmer: So vermeidest du unnötige Abgaben

Die Steuerlast wird von Jahr zu Jahr erdrückender. Mit diesen Tipps sparst du Geld.

Dass das Leben in Deutschland teuer ist, weiß spätestens dann jeder, wenn Steuern gezahlt werden müssen. Wir liegen mit unseren Steuern und Sozialabgaben weit über dem OECD-Durchschnitt.

Nur in Belgien ist das Leben derzeit noch teurer. Insbesondere Kosten für Sozialbeiträge katapultieren Deutschland an die Spitze. Klar, dafür profitieren wir auch von einer Rentenkasse, einer Pflegeversicherung, einer Krankenversicherung und einer Arbeitslosenversicherung. Es könnte uns also auch schlechter gehen.

Ein Sozialstaat wird von seinen Bürgern aufrecht erhalten. Daran ist nichts Schlechtes auszumachen. Trotzdem sollte jeder Arbeitnehmer nicht jeden Euro seines hart erschufteten Einkommens einfach so in Form von Steuern abtreten. Wir haben dir eine Übersicht mit Tipps zusammengestellt, wie du Geld vom Staat zurückholen kannst.

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Steuerklassenkombination

Nicht jede Steuerklassenkombination ist optimal für Verheiratete. Letztendlich hängt diese von der persönlichen Situation ab.

Kombination 4/4

Nachdem geheiratet wurde, werden Ehepartner automatisch der Steuerklassenkombination 4/4 zugeordnet. Ein Antrag muss dafür also nicht extra eingereicht werden.

Kombination 4/4 mit Faktor

Diese spezielle Variante der Steuerklassenkombination muss beim Finanzamt beantragt werden. Sie wird vor allem dann gewählt, wenn der monatliche Lohnsteuerabzug möglichst genau der Steuerschuld der künftigen Veranlagung entsprechen soll. Das bedeutet aber nicht, dass man vor einer Nachzahlung gefeit ist. Bei dieser Variante müssen die Eheleute auf alle Fälle eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Kombination 3/5

Wer besonders viel Netto vom Bruttogehalt für sich behalten möchte, sollte diese Steuerklassenkombination wählen. Das heißt natürlich nicht, dass sie letztlich auch für jeden in Frage kommt. Die Kombination 3/5 lohnt sich nur für diejenigen, bei denen die beiden Einkommen unterschiedlich hoch ausfallen. Der Partner mit den höheren Einnahmen wird der Steuerklasse 3 zugeordnet. Der andere wird der Steuerklasse 5 zugewiesen. Der Ehepartner der Klasse 5 wird dabei deutlich höher besteuert, der Besserverdienende zahlt dafür allerdings sehr viel weniger Abgaben. Auch bei dieser Variante muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

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Das Faktorverfahren

Wie bereits erwähnt, können Eheleute mit dem Faktorverfahren den Lohnsteuerabzug bereits im Voraus ziemlich genau lenken. Dabei wird vom Finanzamt ein Faktor des voraussichtlichen Arbeitslohns beider Parteien ermittelt. Dieser Faktor wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und für beide Ehepartner angewandt. Ziel ist es, eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden.

Abgabefrist

Wer für das Jahr 2016 eine Steuererklärung abgeben möchte, sollte unbedingt die Abgabefrist einhalten. Stichtag ist wie immer der 31.05. Mehr Zeit haben Steuerberater. Sie können die Einkommensteuererklärung für ihren Mandanten bis zum 31.12. eines jeden Jahres beim Finanzamt einreichen. Steuerfreiwillige können sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärng abgeben. Die Bundesregierung plant, dass ab 2019 Steuererklärungen bis zum 31.07. eines jeden Jahres eingereicht werden können, sofern die technischen Voraussetzungen bis dahin erfüllt wurden.

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Krankenversicherung im Voraus bezahlen

Jetzt bekommen viele bestimmt große Augen. Und das zurecht. Natürlich betrifft das nur die privat Versicherten. Einige Krankenkassen bieten ihren Kunden an, Pflege- und Krankenkassenbeiträge für bis zu 2,5 Jahre im Voraus zu bezahlen. Eine Vorausleistung kann sich also steuermindernd auswirken, da der gesamte Betrag für ein einziges Jahr gilt. Beiträge können als Sonderausgaben in voller Höhe bis zur Basisabsicherung von der Steuer abgesetzt werden.

Gutscheine statt Lohnerhöhung

Weihnachtsgeld, Lohnerhöhungen oder Sonderzahlungen sind schon schöne Sachen, die man gerne entgegen nimmt. Allerdings steigt damit auch die Steuerlast. Unter Umständen kann diese weiterhin gering gehalten werden, indem der Arbeitgeber statt Sonderzahlungen Gutscheine, Jobtickets etc. an seine Mitarbeiter aushändigt. Solche Annehmlichkeiten gelten als geldwerter Vorteil. Darauf werden nämlich keine Steuern gezahlt.

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Ausbildung, Studium, Fortbildung etc.

Bildung ist immer eine gute Sache. Dabei unterscheidet das Finanzamt aber weiterhin zwischen Erst- und Zweitausbildung. Ausgaben für die Erstausbildung können derzeit nur als Sonderausgaben angegeben werden und das auch nur für das Jahr, in dem die Kosten angefallen sind. Trotzdem raten wir zur Abgabe einer Steuererklärung, da das Bundesverfassungsgericht noch darüber entscheidet, ob es sich um eine Benachteiligung der Erstauszubildenden im Vergleich zu Zweitauszubildenden handelt. Letztere können ihre Ausgaben nämlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Weitere Informationen dazu findest du unter unserer Rubrik „ Verlustvortrag".

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Krankheitsfall/Vorsorge

Im Laufe eines Lebens kann es zu unterschiedlichen außergewöhnlichen Belastungen kommen. Das können beispielsweise Krankheitskosten, Unfallkosten, Scheidungskosten oder Sterbefälle sein. Diese Ausgaben können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt eingereicht werden, sofern die zumutbare Belastungsgrenze überstiegen wird. Die Belastungsgrenze hängt unter anderem von Faktoren wie Höhe des Einkommens, Familienstand und Kinderanzahl ab.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt so ziemlich alles, könnte man auf den ersten Blick meinen. In der Tat fallen in die Kategorie sämtliche Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Pflegedienst
  • Gartenpflegearbeiten
  • Umzugskosten
  • Wohnungsreinigung
  • Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen sind

  • Malerarbeiten
  • Renovierungsarbeiten
  • Saniätarbeiten
  • Erhaltungsarbeiten
  • Modernisierungsarbeiten
  • Tapezierarbeiten
  • Fliesenlegerarbeiten
  • Maurerarbeiten
  • Schornsteinfeger

Bei den Handwerkerleistungen sind allerdings nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten begünstigt. Materialkosten finden keine Berücksichtung. Achte dabei immer darauf, dass du die Ausgaben mit einer Rechnung nachweisen kannst und möglichst nicht in bar bezahlst.