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Nachweispflicht in der Steuererklärung: Welche Belege beifügen?

Steuererklärung ohne Papier-Chaos: Welche Belege Du für Deine Steuererklärung aufbewahren musst und wann das Finanzamt vermutlich Nachweise sehen will.

Für das Steuerrecht ist die Änderung wie eine kleine Revolution: Seit dem Jahr 2017 müssen Steuerzahler keine Belege mehr zusammen mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Es gilt nur noch die „Belegvorhaltepflicht“. Das heißt, dass Steuerzahler ihre Nachweise erst nach einer Aufforderung durch das Finanzamt einreichen müssen. Ein Ziel der Reform ist es, den Arbeitsaufwand der Finanzämter zu verringern.

Im Gegenzug müssen Steuerzahler etwas Platz für die Belege in ihrem Keller reservieren. Normale Arbeitnehmer dürfen die Rechnungen und Quittungen nämlich erst ein Jahr nach Rechtskraft des Steuerbescheids im Altpapier entsorgen. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen ihre Belege sogar zehn Jahre lang aufbewahren.

Aus Thüringen und Bayern ist im Übrigen zu hören, dass die Finanzämter regelmäßig Nachweise anfordern, wenn der Steuerzahler bestimmte Ausgaben zum ersten Mal in seiner Steuererklärung angibt. Häufige Praxis-Fälle sind das erstmalige Absetzen eines Arbeitszimmers oder der Kinderbetreuungskosten.

Wir geben einen Überblick, welche Belege dabei helfen, im Bedarfsfall Ausgaben nachzuweisen.

Kapitalertragsteuer und Zinsabschläge

Banken versenden jährlich Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge. Das können wenige Euro Zinsen auf dem Sparbuch sein oder auch hohe Kapitalerträge durch Aktienverkäufe.

Außergewöhnliche Belastungen

Tritt ein Ereignis ein, das den Betroffenen zu hohen Ausgaben für sich selbst oder einen Familienangehörigen zwingt, dann gilt derjenige als finanziell “belastet”. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen beispielsweise Krankheitskosten, Unterhaltskosten und vieles mehr. Die Belege für außergewöhnliche Belastungen werden, wenn sie eine bestimmte Schwelle überschreiten, regelmäßig von den Finanzämtern verlangt. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserer Rubrik “Außergewöhnliche Belastungen”.

Unterhalt

Verwandte sind unterhaltspflichtig. Das heißt, dass Deine Mutter für Dich finanziell aufkommt, Du für sie, Deine Oma für Dich und so weiter. In solchen Fällen kannst Du Teile der Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen. Dafür musst Du die Zahlungen in der Steuererklärung angeben und auf Nachfrage des Finanzamtes dann auch dementsprechend nachweisen können.

Altersvorsorge

Die Beiträge zu Riester-Renten oder Rürup-Renten findest Du in den Unterlagen, die Dir die Versicherungen dafür automatisch zusenden.

Sozialleistungen

Was viele nicht wissen, ist, dass Sozialleistungen nachgewiesen werden müssen. Die Bescheinigungen erhältst Du von der Behörde, von der Du Leistungen bezogen hast. Hartz IV als reine Sozialleistungen muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Spenden

Für Spenden wird keine Gegenleistung erwartet. Um als Spender aber zumindest bei der Steuer einen Vorteil zu haben, sollten sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Nur Spenden an steuerbegünstige Organisationen mit Sitz in Deutschland werden in der Steuererklärung berücksichtigt. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht ein Kontoauszug mit Angaben zum Spender und Spendenempfänger. Für höhere Spenden kann das Finanzamt von Dir eine offizielle Zuwendungsbescheinigung durch den Spenden-Empfänger verlangen.

Behinderung

Wer höhere Ausgaben als den Behinderten-Pauschbetrag ansetzt, muss diese belegen können. Versorgungsämter stellen Schwerbehindertenausweise und Feststellungsbescheide aus, die dann an das Finanzamt weitergeleitet werden können.

Bescheinigung für das Studium

Wird zum Beispiel ein Verlustvortrag eingereicht, kann zusammen mit der Steuererklärung eine Immatrikulationsbescheinigung beigefügt werden. Dann weiß das Finanzamt, dass der Betroffene studiert und muss diese nicht nachträglich anfordern.

Vermögenswirksame Leistungen

Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen stellen Anlageinstitute, Banken oder Bausparkassen jährlich aus.

Auch Belege für andere Werbungskosten und Sonderausgaben können vom Finanzamt verlangt werden.