Rente, Pension, Altersvorsorge: Wenn sich der Jungbrunnen rar macht
So lässt sich der Ruhestand entspannt genießen.
Wer denkt, dass es im Alter ruhiger wird, täuscht sich. Klar, man muss nicht mehr zur Arbeit gehen und morgens um halb 7 aufstehen. Auch andere Verpflichtungen, wie zum Beispiel Meetings, fallen fortan weg. Der neue Lebensabschnitt bringt einige Veränderungen mit sich.
Es bleibt viel mehr Zeit für die Enkelkinder, das Hobby kann endlich voll ausgelebt und die Welt erkundet werden. Keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, kann befreiend sein. Ein Leben ganz ohne Zwänge hat schon seine Vorteile. Doch eine Kontinuität gibt es dann doch noch, zumindest für viele - die Steuererklärung.
Viele Rentner und Pensionäre kommen um das Thema Steuererklärung weiterhin nicht drum herum. Hintergrund ist, dass Altersbezüge in der Regel nicht steuerfrei sind. Das wiederum führt dazu, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Dabei gibt es so einiges zu beachten. Was genau, ist Thema dieses Artikels.
Steuerpflicht auch für Rentner
In Deutschland sind Pensionen und Renten steuerpflichtig. Dabei werden Pensionen in voller Höhe besteuert, Renten sind hingegen meistens nur anteilig steuerpflichtig. Was viele nicht wissen, ist, dass auch Betriebsrenten voll besteuert werden. Auch nicht von der Steuer ausgenommen sind Altersvorsorge-Aufwendungen, die der Altersbasisversorgung dienen. Sie sind im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig.
Besteuert werden im Allgemeinen:
- gesetzliche Renten
- private Renten
- Betriebsrenten
- Pensionen
- Altersvorsorge-Aufwendungen
- Riester-Renten
- Rürup-Renten
Unterscheidung der einzelnen Rentenarten
Das deutsche Steuerrecht kennt verschiedene Gruppen von Renten. Zum einen gibt es Bezüge, die nachgelagert besteuert werden. Das sind in erster Linie gesetzliche Rentenversicherungen. Wie hoch diese versteuert werden müssen, hängt im Wesentlichen vom Eintrittsjahr ab. Zum anderen wird noch der Ertragsanteil steuerpflichtiger Renten besteuert. Das betrifft vor allem private Versicherungen oder Zusatzversorgungsrenten.
Hinzu kommen Renten, die voll abzugsfähig sind, sofern sie auf steuerfreien bzw. steuerlich geförderten Beiträgen basieren. Das sind zum Beispiel betriebliche Altersvorsorgen oder Riester-Renten.
Zu guter Letzt gibt es im deutschen Steuerrecht noch in voller Höhe abzugsfähige Renten, die aus einer gesetzlichen Unfallversicherung stammen können.
Rürup-Rente
Eine Rürup-Rente ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Sie wird zudem nicht auf einen Schlag ausgeschüttet, sondern monatlich ausbezahlt und während der Anzahlungszeit verzinst. Im Volksmund wird die Rürup-Rente auch als „Basis-Rente" bezeichnet, bei der der Staat den Versicherungsnehmer besonders fördert.
Frühestens mit 60 Jahren wird die Rente lebenslang monatlich ausgezahlt. Bis es so weit ist, zahlen Versicherte Beiträge jeweils pro Monat, jährlich oder einfach als Einmalzahlung. Letztere Variante wird dabei steuerlich besonders begünstigt.
Personen, die 2017 in Rente gehen, müssen derzeit 74 Prozent ihrer Brutto-Rente versteuern. Der Prozentsatz steigt jährlich bis 2020 um 2 Prozent, anschließend bis 2040 um jeweils 1 Prozent. Das hat zur Folge, dass ab 2040 die Brutto-Rente zu 100 Prozent versteuert werden muss.
Riester-Rente
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, schließt einen Vertrag mit einer bestimmten Bank oder Versicherung. Dabei handelt es sich im Prinzip um einen Sparvertrag, bei dem bis zum Renteneintritt festgelegte Beiträge eingezahlt werden. Wie hoch die Beiträge ausfallen, kann individuell bestimmt und gegebenenfalls geändert werden. Grundsätzlich gilt: Je höher der Einzahlbetrag, desto höher fällt auch die staatliche Förderung aus. Ein Vorteil der Riester-Rente ist, dass das angehäufte Vermögen Renditen abwirft.
Aus steuerlicher Sicht ist die Riester-Rente interessant. So können Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Kalenderjahr steuerlich abgesetzt werden. Einziger Haken: Die Ersparnis wird von den Zulagen wieder abgezogen. Das ist vor allem für Personen mit Kindern nachteilig. Einen Nutzen daraus ziehen insbesondere alleinstehende Berufstätige, die allerdings auch einen deutlich höheren Beitrag leisten müssten. Das Finanzamt prüft in jedem Fall, ob der Steuervorteil höher ist als die individuelle staatliche Zulage. Ist dem so, wird die Differenz durch eine Steuerrückzahlung erstattet. Die Riester-Rente wird später zu 100 Prozent versteuert.
Wissenswertes zur gesetzlichen Rente
Bei der gesetzlichen Rente kann der Besteuerungsanteil unterschiedlich hoch ausfallen. Je nach Eintrittsbeginn variiert der Prozentsatz. Unter Rentenbeginn versteht man den Zeitpunkt, in dem der Rentenanspruch entstanden ist. Darüber Auskunft gibt der Rentenbescheid.
Grundsätzlich gibt es einen Rentenfreibetrag, den das Finanzamt festlegt. Dieser ist dann für die gesamte Laufzeit gültig. Zu beachten ist, dass Erhöhungsbeträge aus regelmäßigen Rentenanpassungen in den Folgejahren in voller Höhe steuerpflichtig sind.
Private Rente
Renten aus privaten Versicherungen werden ebenfalls besteuert. Das betrifft insbesondere den sogeannten Ertragsanteil. Zu diesen Rentenformen gehören Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen oder private Rentenversicherungen.
Private Versicherungen sind in der Regel personengebunden und werden daher auch als Leibrenten bezeichnet.
Diese unterscheiden sich je nach Laufdauer:
- lebenslang ausgezahlte Leibrente
- abgekürzte Leibrente, die nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird (Waisenrente, Erwerbsminderungsrente etc.)
Je früher jemand in Rente geht, desto höher ist bei einer lebenslangen Leibrente auch der Ertragsanteil. Das heißt, dass die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängt.
Betriebsrente
Um eine Betriebsrente handelt es sich, wenn der Arbeitgeber Leistungen zur Altersvorsorge anbietet. Dabei hat der Vorgesetzte die Möglichkeit, aus 5 verschiedenen Varianten zu wählen.
Zur Wahl stehen:
- Direktzusage
- Direktversicherung
- Pensionfonds
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
Wie die Betriebsrente schließlich versteuert wird, hängt vom Durchführungsweg ab. So können die Einkünfte wie aus nichtselbstständiger Arbeit nachgelagert besteuert werden. Das betrifft vor allem Direktzusagen und Unterstützungskassen. Im Gegensatz dazu werden Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionfonds wie normale Renten besteuert.
Wie werden Pensionen besteuert?
Grundsätzlich werden Pensionen in voller Höhe besteuert. Sie gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Aus steuerlicher Sicht ändert sich demnach nichts für den Pensionär, nachdem er in den Ruhestand eingetreten ist. Der ehemalige Arbeitgeber behält dabei weiterhin Lohnsteuer ein, der Rest ist dann das sogenannte Ruhegehalt.
Übrigens: Ruhegehalt zählt zu den Vorsorgebezügen, wofür Freibeträge gelten. Das hat zur Folge, dass die Steuerlast im Gegensatz zu „normalen" Arbeitnehmern gemindert wird.
Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus?
Aufwendungen für die Altersvorsorge sind nur bedingt steuerlich abziehbar. Dank der sogenannten Günstigerprüfung wendet der Sachbearbeiter als Berechnungsgrundlage immer die beste Möglichkeit an.
Steuerlich begrenzt abziehbare Altersbasisversorgungen sind:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge für landwirtschaftliche Altersklasse
- Beiträge für berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Beiträge für Rürup-Rente