Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids
Wer einen fehlerhaften Steuerbescheid erhalten hat, muss diesen nicht einfach so hinnehmen.
Einspruch vs. Antrag auf schlichte Änderung
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, sich gegen den Steuerbescheid zu wehren. Zum einen kann bei Nichtanerkennung bestimmter Posten Einspruch erhoben werden, zum anderen genügt oftmals schon ein schlichter Antrag auf Änderung. Für beide Möglichkeiten hast Du einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit. Welche unterschiedlichen Konsequenzen die Varianten haben, erfährst du hier.
Folgen eines Einspruchs
Wird ein Einspruch eingelegt, hat das folgende Konsequenzen:
- das Finanzamt prüft erneut sämtliche Angaben - Fehler, die zu deinen Gunsten geschehen sind, werden ebenfalls korrigiert
- entdeckt das Finanzamt Fehler, die zu Nachzahlungen führen, droht das Amt mit einer “Verböserung” (in diesem Fall kann der Einspruch zurückgezogen werden, der fehlerhafte Steuerbescheid bleibt dann unangetastet und wird rechtsgültig)
Was ist ein Antrag auf schlichte Änderung?
Die rechtliche Grundlage für einen Antrag auf schlichte Änderung bildet der Paragraf 172 der Abgabenordnung (AO). Im Gegensatz zum Einspruch zielt der Antrag einzig darauf ab, nur bestimmte Punkte der Steuererklärung zu korrigieren. Es werden demzufolge nur die Sachverhalte erneut überprüft, die im Anschreiben angemerkt wurden. Weitere negative Konsequenzen (wie eine Verböserung bei einem Einspruch) sind bei dieser Variante ausgeschlossen.
Einspruch und Änderungsantrag im Vergleich
bei einem Einspruch
- Steuerfall wird komplett neu überprüft
- erneute Prüfung kann zu Verböserung führen
- bis dahin erstellter Steuerbescheid ist nicht rechtskräftig
- es müssen keine Angaben gegeben werden, warum der Bescheid erneut kontrolliert werden soll
bei einem Änderungsantrag
- nur punktuelle Überprüfung
- Steuerbescheid darf nur zu Gunsten des Steuerzahlers geändert werden
- Frist beträgt wie bei einem Einspruch 1 Monat
- Änderungsantrag muss konkret formuliert sein (es muss darauf hingewiesen werden, welcher Sachverhalt bemängelt wird)
Gründe, die für einen Änderungsantrag sprechen
Es gibt Situationen, in denen sich ein Antrag auf schlichte Änderung lohnt.
Das sind beispielsweise
- Steuerbescheid enthält formale Fehler wie zum Beispiel falsche Anschrift
- Sachverhalt wurde nicht eindeutig beschrieben
- Steuerzahler hat vergessen, Ausgaben oder Aufwendungen anzugeben
- Werbungskosten wurden nicht anerkannt
- nur ein bestimmter Sachverhalt soll geändert werden, jedoch nicht der gesamte Steuerbescheid
Wie sieht ein Änderungsantrag aus?
Änderungsanträge unterliegen keiner bestimmten Form. Das heißt, dass der Antrag formlos eingereicht werden kann. Im Gegensatz zum Einspruch kannst du die schlichte Änderung auch einfach telefonisch oder durch persönliche Vorsprache in die Wege leiten. Wichtig ist bei allen Varianten auf jeden Fall, dass klar formuliert wird, was genau geändert werden soll. Mitunter kann es vorkommen, dass der Finanzbeamte je nach Sachlage zusätzliche Nachweise von dir verlangt.
Tipp: Um ganz sicherzugehen, empfehlen wir dir, den Änderungsantrag schriftlich einzureichen. Dieser enthält dann alle wesentlichen Punkte und bittet gleichzeitig um Korrektur.