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Was es mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag auf sich hat

Dahinter verbirgt sich ein finanzieller Vorteil für jeden Arbeitnehmer des Landes.

Wer einen Blick auf den Fiskus wirft, wird feststellen müssen, dass nicht alles ungerecht ist. Einen großen Beitrag leistet nämlich der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag. Der Begriff hört sich sperrig an, aber im Prinzip verbirgt sich dahinter etwas Gutes, wovon jeder Steuerzahler nur profitieren kann.

Was ist der Arbeitnehmerpauschbetrag?

Der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag wird in Deutschland jedem gewährt. Prinzipiell zählt dieser zu den Werbungskosten. Dabei werden den Einkünften 1.000 Euro pauschal abgezogen, was letztlich bedeutet, dass die zu entrichtende Steuerlast sinkt. Dieser Vorgang erfolgt auf Grundlage des § 9a Nr.1 EStG. Belege, Nachweise und Co. werden dafür nicht extra benötigt.

Seit 2011 liegt der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch bekannt als Werbungskostenpauschale, bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

Was ist der Arbeitnehmerpauschbetrag?

Der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag wird in Deutschland jedem gewährt. Prinzipiell zählt dieser zu den Werbungskosten. Dabei werden den Einkünften 1.000 Euro pauschal abgezogen, was letztlich bedeutet, dass die zu entrichtende Steuerlast sinkt. Dieser Vorgang erfolgt auf Grundlage des § 9a Nr.1 EStG. Belege, Nachweise und Co. werden dafür nicht extra benötigt.

Seit 2011 liegt der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch bekannt als Werbungskostenpauschale, bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuererklärung

Wer eine Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, erhält automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag, wofür, wie bereits beschrieben, keine Belege vonnöten sind. Das bedeutet auch, dass die Pauschale nicht gesondert beantragt werden muss.

Natürlich gibt es viele Steuerzahler, die weitaus höhere Werbungskosten hatten als die 1.000 Euro. Werden mehr Kosten angesetzt, müssen auch entsprechende Belege aufbewahrt werden, da das Finanzamt nach diesen fragen kann.

Hinweis: Kosten entstehen aus steuerrechtlicher Sicht immer dann, wenn sie auch tatsächlich geflossen sind. Mehr Informationen zu diesem Thema findest du in der Rubrik “Abflussprinzip”.

Angestellte, die sich über den Arbeitnehmerfreibetrag freuen

Werbungskosten vorab abziehen lassen

Es gibt auch die Möglichkeit, schon während des Kalenderjahres die zu entrichtende Steuer zu senken. Bei einem eingetragenen Freibetrag wird im Gegensatz zum Arbeitnehmerpauschbetrag, der einem nach Abgabe der Einkommensteuererklärung gewährt wird, bereits monatlich ein Steuerabzug gewährt. Der Freibetrag kann beim Finanzamt beantragt werden, wenn im vorgigen Steuerjahr die Werbungskosten über dem Pauschalbetrag lagen. Der Freibetrag gilt automatisch ab dem Folgemonat.

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