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Sind Medikamente steuerlich absetzbar?

So können Medikamente bei der Steuer abgesetzt werden.

Sie können Leben retten, aber auch viel Geld kosten: Medikamente. Viele Steuerzahler fragen sich deshalb am Jahresende: Sind die Ausgaben für Medikamente steuerlich absetzbar?

Die Antwort ist: Ja, grundsätzlich können Medikamente abgesetzt werden. Es gelten aber einige Voraussetzungen. In der Regel müssen die Medikamente von einem Arzt oder Heilpraktiker verschrieben werden. Die Ausgaben für die Medikamente müssen mit Belegen nachgewiesen werden, wenn das Finanzamt einen Nachweis verlangt.

Außerdem müssen die Kosten bis zu einer bestimmten Summe selbst bezahlt werden. Die Höhe dieser Summe hängt von Familienstand und Einkommen ab. Die Berechnung erklären wir weiter unten.

Kann man Medikamente ohne Rezept von der Steuer absetzen?

Es ist notwendig, dass ein Arzt oder Heilpraktiker die Medikamente verordnet hat oder ein Attest ausstellt, dass sie medizinisch notwendig sind. Diese Belege sollten aufbewahrt werden. Falls vor dem Kauf ein entsprechendes Attest vorliegt, muss die Arznei aber nicht verschreibungspflichtig sein. Falls das Attest erst nach dem Kauf ausgestellt wird, könnte sich das Finanzamt weigern, die Kosten anzuerkennen. Falls ein Medikament aber regelmäßig gekauft werden muss, braucht der Arzt nicht vor jedem einzelnen Kauf erneut die Notwendigkeit des Medikaments bescheinigen. Grundsätzlich sind also auch Kopfschmerztabletten, Nasenspray, Hustensaft und ähnliches absetzbar.

Medikamente sind aber nur ein Teil der Krankheitskosten. In der Steuererklärung werden die Ausgaben für Arznei mit anderen Krankheitskosten zusammengerechnet.

In der Regel können Ausgaben für folgende Dinge abgesetzt werden:

  • Medikamente, die vom Arzt oder Heilpraktiker verschrieben wurden,
  • Krankenhausaufenthalte – zum Beispiel die Zuzahlung bei einem stationären Aufenthalt,
  • Behandlungen,
  • Therapien,
  • Krankengymnastik und Physiotherapie,
  • Akupunktur,
  • Osteopathie,
  • Logopädie,
  • Zahnersatz,
  • professionelle Zahnreinigung,
  • medizinische Fußpflege,
  • medizinische Massagen,
  • orthopädische Einlagen oder orthopädische Schuhe,
  • krankheits- oder pflegebedingte Heimaufenthalte,
  • medizinisch notwendige Kuraufenthalte,
  • Fahrten zu Ärzten,
  • Brillen und in der Regel auch Kontaktlinsen, falls medizinisch notwendig,
  • Augen-Laser-Operation,
  • Hörgeräte,
  • Gehhilfen,
  • Prothesen,
  • Rollstühle.

Wichtig ist der Nachweis für die medizinische Notwendigkeit. Dieser sollte rechtzeitig vor dem Kauf besorgt werden.

Bitte beachte: Es können nur die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, die nicht von der Krankenkasse oder einer Versicherung erstattet werden.

Steuer-Tipps zum Absetzen von Medikamenten.

Steuererklärung: Masken und Berufskrankheiten

Masken als Werbungskosten absetzen

Arbeitnehmer, die für ihren Beruf Desinfektionsmittel oder Mund-Nase-Bedeckungen zum Schutz vor einer Corona-Infektion kaufen mussten, können versuchen, diese als Werbungskosten abzusetzen. Denn für den Weg zur Arbeit oder für den Aufenthalt im Büro mussten viele Arbeitnehmer auf eigene Kosten Desinfektionsmittel und Masken kaufen. Werbungskosten haben den Vorteil, dass für sie keine zumutbare Belastung gilt.

Krankheitskosten als Werbungskosten geltend machen

Nicht nur Masken, sondern auch Krankheitskosten können Werbungskosten sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten für die Therapie einer typischen Berufskrankheit anfallen oder ein klarer Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit besteht. Das gilt auch für Brillen: Falls die Sehschwäche eine typische Berufskrankheit ist, können die Kosten für die Brille bei der Steuer geltend gemacht werden.

Zumutbare Belastung in der Steuererklärung

Was ist die zumutbare Belastung?

Für Krankheitskosten, die keinen Bezug zum Beruf haben, ist die zumutbare Belastung der Betrag, bis zu dem der Bürger die Ausgaben für Medikamente, ärztliche Behandlungen und ähnliche Hilfsmittel aus der eigenen Tasche zahlen muss. Erst beim Überschreiten der zumutbaren Belastung werden die Ausgaben bei der Einkommenssteuer berücksichtigt und der Steuerzahler erhält einen Teil des Geldes zurück.

Die Berechnung der zumutbaren Belastung ist in § 33 Einkommenssteuergesetz geregelt. Sie hängt von Familienstand, Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens ab. Sie beträgt zwischen 1 bis 7 % der Einkünfte. Die genaue Berechnungsmethode steht im Gesetz. Das bayerische Landesamt für Steuern hat einen Rechner entwickelt, um die zumutbare Belastung zu berechnen. Unsere Steuer-Lösung hilft dabei, außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Praxis-Beispiele

  • Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 55.000 Euro muss eine zumutbare Belastung von 1.535 Euro selbst bezahlen.
  • Ein kinderloser Single mit einem Jahreseinkommen von 36.000 Euro muss 2.006 Euro pro Jahr selbst tragen. Dabei werden nicht nur die oben genannten Krankheitskosten berücksichtigt, sondern alle sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Zu diesen zählen zum Beispiel auch Ausgaben wegen einer Behinderung, Kosten für die häusliche Pflege einer Person, Kosten wegen Grundwasserschaden, Naturkatastrophen oder Diebstahl. Unter Umständen werden auch Kosten für das Entfernen von giftigen Schadstoffen im Haus als außergewöhnliche Belastung akzeptiert. Auch Beerdigungskosten können eine außergewöhnliche Belastung darstellen, falls die Beerdigungskosten unter einer bestimmten Grenze bleiben und nicht aus dem Erbe bezahlt werden können.

Steuervorteil durch Planen von Operationen

Falls mehrere teure Operationen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind, ist es klug, diese möglichst in einem Steuerjahr machen zu lassen - zum Beispiel die erste Operation im Frühjahr und die zweite im Herbst. Manche Eingriffe wie das Lasern der Augen oder eine teure Brücke beim Zahnarzt lassen sich gut planen. Wenn viele Kosten in einem Jahr anfallen, ist es wahrscheinlicher, über die zumutbare Belastung zu kommen und Steuern zu sparen.

Rentner, die viel für Medikamente ausgeben, können die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Wo trägt man Medikamente bei der Steuererklärung ein?

Die außergewöhnlichen Belastungen haben bei der Steuererklärung eine eigene Anlage. In der Anlage außergewöhnliche Belastungen müssen die Krankheitskosten in der Zeile 13 eingetragen werden. Eine Papier-Steuererklärung kann aber viel Zeit kosten und für Frust sorgen. Einfacher ist es, eine Online-Steuererklärung abzugeben. Unsere Online-Steuererklärung hilft dabei, an alle wichtigen Angaben zu denken und die Steuererklärung innerhalb von 15 bis 20 Minuten zu erstellen. Unser Kundendienst hilft außerdem bei technischen Fragen weiter.

Steuererklärung - Hilfe bei verlorenen Belegen

Bei Quittungen für Medikamente kommt es immer wieder vor, dass diese vergessen werden oder verloren gehen. Bei verlorenen Rechnungen kann ein Eigenbeleg die Lösung sein. Er sollte aber die Ausnahme sein. Außerdem kann das Finanzamt einen Eigenbeleg auch ablehnen. Wie man einen korrekten Eigenbeleg erstellt, erklären wir hier. Dort findet sich auch eine Vorlage für einen Eigenbeleg.