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Rentenerhöhung: Droht jetzt die Einkommensteuerpflicht?

Immer mehr Rentner sind von der Einkommensteuerpflicht betroffen.

Alle paar Monate ist das Thema in den Medien: die Rente. Worum es dann genau geht, ist immer unterschiedlich. Oft geht es ums Rentenniveau, dann wieder über die drohende Altersarmut, im nächsten Atemzug über die private Altersvorsorge bis hin zu Rentenanpassungen.

Welches Thema auch gerade aktuell ist, eines steht fest: Viele Senioren können ihren einstigen Lebensstandard mit ihrer kleinen Rente nicht mehr halten. Umzüge in günstigere Wohnungen, kein Urlaub mehr und öfter Nudeln in den eigenen vier Wänden verspeisen als in einem schicken Restaurant - so sieht mehr und mehr der Alltag aus.

Vor Kurzem wurden die Renten erhöht. Das ist grundsätzlich eine feine Sache. Immerhin bleiben so ein paar Euro mehr am Monatsende im Portmonnaie hängen. Das ist aber nur die Sonnenseite. Negativ ist, dass die Rentenanpassung unter Umständen zur Einkommensteuerpflicht führt. Aber eins nach dem anderen.

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Rentenerhöhung

Zuletzt wurden die Renten deutschlandweit Anfang Juli des Jahres 2017 angehoben. Im Westen des Landes stieg die Rente um 1,9 % und im Osten um 3,59 %. Das ist auf den ersten Blick ein Geldsegen für Senioren, die sich zum Großteil darüber freuen dürften. Allerdings ist die Rentenanpassung nicht für jeden eine willkommene Angelgenheit.

Mit den Mehreinnahmen werden nämlich eventuell Grenzwerte überschritten. Das wiederum führt unter Umständen zur Einkommensteuerpflicht. Wenn es schlecht läuft, dann drohen sogar Steuernachzahlungen, die den Rentner zusätzlich finanziell belasten können.

Mit der Rentenerhöhung können die Finanzämter auch mit deutlichen Mehrreinnahmen rechnen. Derzeit sind ca. 4,3 Millionen Senioren steuerpflichtig. Das sind in erster Linie Rentner, die Einnahmen verzeichnen, die den Freibetrag von 8.820 Euro überschreiten.

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Auch Rentner müssen Steuern zahlen

Grundsätzlich stellen Rentner keine Ausnahmen dar. Auch sie sind wie alle anderen Steuerzahler einkommensteuerpflichtig, sofern ihre Einkünfte höher als 8.820 Euro pro Kalenderjahr sind. Erzielen Senioren neben der Rente Einnahmen aus nicht ständiger Arbeit, sind sie zudem abgabepflichtig und kommen um eine Steuererklärung nicht herum.

Im Allgemeinen sind Rentner zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn:

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt werden
  • Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt werden
  • Einkünfte aus Vermietung und/oder Verpachtung erzielt werden
  • Kapitaleinkünfte erzielt werden
  • pauschal versteuerter oder steuerfreier Arbeitslohn erzielt bezogen wird

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Plficht zur Abgabe

Erst die Höhe der Gesamteinkünfte entscheidet darüber, ob überhaupt eine Pflicht besteht.

Rentner, die keinen Arbeitslohn oder Versorgungsbezüge beziehen, sind abgabepflichtig, wenn:

  • für 2017 der Gesamtbetrag der Einnahmen im Jahr höher ist als 8.820 Euro (Alleinstehende)
  • für 2017 der Gesamtbetrag der Einnahmen im Jahr höher ist als 17.640 Euro (Verheiratete)

Progressiver Steuersatz

Die Einkommensteuer wird in Deutschland progressiv berechnet. Das bedeutet, je höher die Einkünfte, desto höher ist auch die Steuerlast. Das gilt gleichermaßen für Rentner und für Arbeitnehmer.

So berechnet sich der progressive Steuersatz

bis zu 8.820 Euro:

  • Rentner müssen keine Einkommensteuer zahlen

von 8.821 Euro bis 13.469 Euro:

  • Einkommensteuer zwischen 1 und 7,9 Prozent

von 13.470 Euro bis 52.881 Euro

  • Rentner zahlen zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer

von 52.882 Euro bis 250.730 Euro

  • Steuerlast liegt zwischen 26,5 und 38,7 Prozent

ab 250.731 Euro

  • Spitzensteuersatz von 45 Prozent wird erhoben

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Wie können Rentner ihre Steuerlast senken?

Genau wie Arbeitnehmer können Senioren ihr zu versteuerndes Einkommen mindern, etwa mit sogenannten Freibeträgen und Pauschalen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner:

  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Werbungskosten
  • Behinderten-Pauschbetrag
  • Altersentlastungsbetrag

Hinweis: Rentner, die ihre Haushaltskasse mit einem Minijob aufbessern möchten, zahlen auf die zusätzlichen Einnahmen keine Steuern. Ist der Nebenjob allerdings sozialversicherungspflichtig, dann werden Steuern fällig.

In Deutschland kommen für Senioren 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer zur Einkommensteuer hinzu.

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