Kann man Anwaltskosten steuerlich absetzen?
Anwaltskosten sind unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Wer auf einen Anwalt angewiesen ist und dafür keine Versicherung abgeschlossen hat, muss meistens tief in die Tasche greifen. Manchmal kann das sogar den finanziellen Ruin bedeuten oder zumindest einen bedeutenden Einschnitt darstellen. Mit der Erstellung der eigenen Steuererklärung können aber unter bestimmten Voraussetzungen die hohen Kosten zurückgeholt werden. Was es dabei zu beachten gibt, ist Thema dieses Artikels.
Wenn die Scheidung droht
Wenn eine Trennung bevorsteht, droht nicht nur emotionales, sondern oft auch finanzielles Chaos. Die hohen Kosten für Anwalt und Gericht konnten bis 2013 noch von der Steuer abgesetzt und somit wenigstens ein Teil der Ausgaben zurückgeholt werden. Das ist inzwischen leider nicht mehr möglich. Hintergrund ist der, dass entstandene Prozesskosten nur noch in extremen Ausnahmesituationen steuerlich berücksichtigt werden sollen. Das wiederum hat zur Folge, dass eine Scheidung, die eben nicht als solche Ausnahmesituation eingestuft wird, nicht mehr als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden kann. Viele Steuerzahler klagten gegen die neue Gesetzeslage. 2017 hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) endgültig gegen die Absetzbarkeit von Scheidungskosten entschieden.
Als Vermieter vors Gericht ziehen
Wer eine Immobilie an Dritte vermietet, kann seine Anwalts- und Gerichtskosten von der Steuer absetzen. Sämtliche Ausgaben können als Werbungskosten beim Finanzamt eingereicht werden. Zu diesen Kosten gehören auch Ausgaben für eventuelle Gutachten, die zur Klärung eines Streitfalls beitragen.
Wenn der Körper nicht mehr kann
Etwa jeder 4. Arbeitnehmer kann nicht bis zum Renteneintritt arbeiten. Entweder gibt es psychische Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit oder schlichtweg der Körper streikt. Dann steht dem Erkrankten eine Erwerbsminderung zu. Diese wird von der Rentenversicherung ausgezahlt. Über den Beginn der Zahlung entstehen nicht selten Streitigkeiten, weswegen teilweise ein Anwalt zurate gezogen wird. Die Ausgaben dafür werden als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Der gängigste Fall
Wir verbringen durchschnittlich 37,5 Stunden in der Woche auf der Arbeit. Das bedeutet nicht nur, dass am Ende des Montas Gehalt überwiesen wird. Vielmehr kann es bei all der Zeit auch zu Reibungen zwischen Kollegen und Vorgesetzten kommen. Spitzen sich diese zu, droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Und ohne einen Job droht schnell die Existenzgefährdung. Streitfälle, die vor dem Arbeitsgericht landen, häufen sich. Gibt es Zoff um Gehalt, Provision oder ist gar Mobbing im Spiel, muss ein Richter über den Sachverhalt entscheiden. Geht ein Arbeitnehmer vors Gericht und verklagt seinen Chef, dann können Anwaltskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wenn es ums Erbe geht
Wenn sich Verwandte streiten, geht das oft nicht gut aus. Vor allem dann nicht, wenn es ums Erbe eines Verstorbenen geht. Hinzu kommt die schlechte Nachricht, dass diesbezügliche Kosten nicht vom Finanzamt anerkannt werden. Dabei spielt es also auch keine Rolle, wie viel Wert das Erbe hat. Aber auch in diesem Fall gibt es eine Ausnahme. Wer ohne einen zwingend notwendigen Prozess nicht mehr für seine Lebenserhaltungskosten aufkommen kann, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Gleiches gilt, wenn das Erbe die eigene Existenz bedroht, nachdem man es angenommen hat.
Kosten für Unternehmer
Unternehmer, die einen Anwalt für ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen, können die angefallene Anwaltskosten als Betriebsausgaben abziehen.