Die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Dich finanziell für den Fall einer Berufsunfähigkeit ab. Welche Arten von Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es? Wie gibst Du die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung an? Wie musst Du die Berufsunfähigkeitsrente versteuern? Das alles erfährst Du in diesem Artikel.
Was ist Berufsunfähigkeit?
Über 14 Millionen Menschen in Deutschland besitzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) (Quelle: Statista, 2021). Jeder Vierte von ihnen wird im Laufe des Berufslebens tatsächlich berufsunfähig.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Du wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität Deiner bisherigen beruflichen Tätigkeit zu mindestens 50 % und für mindestens 6 Monate nicht mehr nachgehen kannst. Sie muss ärztlich festgestellt und attestiert werden.
Psychische Erkrankungen verursachen knapp ein Drittel aller Fälle von Berufsunfähigkeit. Sie sind damit auf Platz 1 der Ursachen für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und Krebs. Auch Unfälle, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und sonstige Erkrankungen können zu Berufsunfähigkeit führen (Quelle: Statista, 2021).
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du Dich absichern: Wenn Du nicht mehr in der Lage bist, Deinen Beruf auszuüben, zahlt Dir die Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Für die volle BU-Rente musst Du zu mindestens 50 % berufsunfähig sein. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nämlich im Fall der Berufsunfähigkeit seit 2001 nur noch eine geringe Erwerbsminderungsrente. Die frühere gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft. Seitdem muss man sich privat darum kümmern, die Versorgungslücke zwischen Bedarf und gesetzlichen Leistungen zu schließen. Deshalb kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig sein. Sie endet spätestens - sofern Du nicht wieder in den Beruf einsteigen kannst - mit dem Eintritt in die gesetzliche Rente. Dann erhältst Du Deine reguläre Altersrente.
Eine BU-Versicherung umfasst folgende Bereiche:
- Arbeitskraftabsicherung
- Einkommensschutz
- Existenzsicherung
- Invaliditätsschutz
- Risikovorsorge
- Familienabsicherung
Wie viel muss ich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen?
Wie hoch die Beitragskosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind, hängt z.B. von Deinem Alter bei Abschluss der Versicherung ab. Bei Getsurance kannst Du Deinen möglichen Beitrag in zwei Minuten berechnen.
Dein Beruf spielt ebenfalls eine Rolle für die Beitragshöhe. In risikoreichen Berufen, z.B. als Dachdeckerin oder Gerüstbauer, zahlst Du höhere BU-Beiträge. Aber auch mögliche Vorerkrankungen und die Höhe der gewünschten BU-Rente beeinflussen die Beitragskosten Deiner privaten BU.
Beiträge zur BU-Versicherung steuerlich absetzbar
Eine BU-Versicherung kann als
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Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder
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separat als eigenständige bzw. selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Prinzipiell sind Kosten, die im Rahmen einer BU-Versicherung entstehen, als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Sie gehören als Vorsorgeaufwendungen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Sonderausgaben werden von Deinen Einkünften abgezogen und mindern so Dein zu versteuerndes Einkommen - also auch Deine Steuerlast. Deshalb solltest Du die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung angeben. Davon können sowohl Arbeitnehmer (Angestellte und Beamte) als auch Selbstständige profitieren.
Selbstständige BU-Versicherung
Die Beiträge zur SBU gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Arbeitnehmer können sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 1.900 Euro steuerlich geltend machen. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören allerdings auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zu sonstigen Versicherungen wie Unfall- und Haftpflichtversicherung. Falls Du mit Deinen anderen Versicherungsbeiträgen diesen Höchstbetrag ausschöpfst, kannst Du die SUB-Beiträge leider nicht mehr steuerlich absetzen.
Bei Selbstständigen gilt ein jährlicher Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800 Euro.
BU als Zusatzversicherung (BUZ)
Die BUZ kannst Du auch als Zusatzversicherung zu einer “Hauptversicherung” abschließen. Häufig sind das private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen. Möglich ist z.B. die Kombination von Risikolebensversicherung und BUZ.
Eine private Rentenversicherung kann die staatlich geförderte Basis-Rente sein, auch Rürup-Rente genannt. Wenn Du die BU-Versicherung als Zusatzversicherung zur Rürup-Rente abschließt, kannst Du die Beiträge ab 2023 in voller Höhe absetzen, also zu 100 %. Dabei gilt ein jährlicher Höchstbetrag. Der Höchstbetrag für abziehbare Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben liegt 2023 bei 26.528 Euro (Ledige) beziehungsweise bei 53.056 Euro (Verheiratete).
BU-Versicherung für Mitglieder der berufsständischen Versorgung
Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks (Pflichtversicherte in Freien Berufen, z.B. Ärzte, Apothekerinnen, Architekten, Rechtsanwältinnen, Steuerberater) erhalten automatisch eine BU-Rente bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Die Beiträge zur berufsständischen Versorgung kannst Du genauso wie bei der BU als Zusatz zur Rürup-Rente (s.o.) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Ab 2023 sind sie zu 100 Prozent abzugsfähig. Es gilt derselbe Höchstbetrag für den jährlichen Sonderausgabenabzug von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete.
Berufsunfähigkeitsversicherung als betriebliche Altersvorsorge
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann von Arbeitnehmern auch als Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden. Der Vertrag wird dann zwischen Deinem Arbeitgeber und dem Versicherungsunternehmen geschlossen. Ein Teil Deines Bruttolohns wird in Beiträge zur BU-Versicherung umgewandelt (Entgeltumwandlung). Damit sparst Du während der Einzahlungsphase Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Wie muss ich die BU-Rente bei Auszahlung versteuern?
Grundsätzlich gilt: Wenn Du mit Deinen gesamten Einkünften (BU-Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.) innerhalb des Grundfreibetrags liegst, musst Du keine Steuern zahlen. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro). Liegst Du mit Deinem Einkommen über dem Grundfreibetrag, hängt die Höhe der Steuern für die BU-Rente von der Art der Versicherung ab:
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Bei einer selbstständigen BU-Versicherung versteuerst Du nur den sogenannten Ertragsanteil. Dieser richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Auszahlungsbeginn und Ende des Vertrags - unabhängig davon, ob Du die Rente tatsächlich bis zum Vertragsende beziehst. Im Einkommensteuergesetz findest Du eine Tabelle, die den Ertragsanteil für die Laufzeit Deiner Rente definiert. Beziehst Du Deine BU-Rente z.B. 10 Jahre lang, beträgt der Ertragsanteil 12 %. Dann versteuerst Du 12 % Deiner BU-Rentenzahlungen mit Deinem persönlichen Steuersatz.
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Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung als betriebliche Altersvorsorge wird die BU-Rente als einkommensteuerpflichtiges Bruttoeinkommen behandelt. Dann musst Du sie komplett mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern.
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Bei einer BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag steigt der zu versteuernde Anteil von 2020 an in 1 %-Schritten. Ab 2040 werden 100 % der BU-Rente versteuert. Beginnt Deine BU-Rente im Jahr 2022, musst Du 82 % der Rente versteuern. Entscheidend ist immer das Kalenderjahr, in dem die Auszahlung beginnt. Der zu versteuernde Anteil bleibt über die Laufzeit der Rente derselbe.
Unterschiede: Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit
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Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Angestellte wegen einer physischen oder psychischen Erkrankung beziehungsweise infolge eines Unfalls für mindestens 6 Monate den bisherigen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können.
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Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Angestellte wegen einer Krankheit oder eines Unfalls weniger als 3 Stunden pro Tag oder gar nicht mehr über einen Zeitraum von 6 Monaten arbeiten kann.
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Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Angestellter aus Krankheitsgründen vorübergehend seine berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann; bei weniger als 6 Wochen Dauer zahlt der Arbeitgeber das Einkommen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.