Dienstfahrrad in der Steuererklärung: Mit dem Rad zur Arbeit pendeln
Auch ein Dienstfahrrad hat Auswirkungen auf die Steuer.
Zwar wird Home Office in Deutschland immer beliebter und die Firmen zeigen sich diesbezüglich immer großzügiger, doch trotzdem bevorzugen es die meisten Arbeitnehmer, lieber jeden Tag aufs Neue ins Büro zu fahren. Wer möchte schon den lieben langen Tag in den eigenen vier Wänden verbringen?
Und um zur Arbeit zu gelangen, greifen viele auf den öffentlichen Nahverkehr zurück, da dieser nicht nur günstig ist, sondern einen in der Regel auch noch schneller ans Ziel bringt als wenn man mit dem eigenen Auto durch die Rush Hour manövriert. Eine bessere Alternative gibt es dennoch.
Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit pendelt, tut nicht nur seinem Körper etwas Gutes, sondern auch gleichzeitig seinem Geldbeutel. Besonders kostenschonend wird es, wenn sich der Arbeitgeber an den Ausgaben beiteiligt oder gar ein Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt wird. Das kann Auswirkungen auf die Steuererklärung haben.
Dienstfahrrad vom Arbeitgeber
Aus Steuersicht gibt es mehrere Vorteile, wenn man vom Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zur freien Verfügung erhält. Ein Dienstrad wird steuerlich einem Dienstwagen gleichgestellt. Ein Dienstfahrrad darf in der Regel auch privat genutzt werden, was zur Folge hat, dass 1 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Hinweis: Zur Orientierung wird der auf volle 100 Euro abgerundete Listenpreis zu dem Zeitpunkt herangezogen, an dem das Rad zum ersten Mal genutzt wird.
Auch mit dem Fahhrad von der Entfernungspauschale profitieren
Im Zusammenhang mit Fahrten zur Arbeitsstätte können Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Um die Höhe der Pauschale ermitteln zu können, wird die Strecke zur Arbeit in Kilometern mit 30 Cent multipliziert. Zu beachten ist dabei, dass nur die einfache Fahrt berücksichtigt wird.
Zudem wird einzig der kürzeste Weg vom Finanzamt akzeptiert. Längere Arbeitswege müssen dem Sachbearbeiter daher begründet werden. Die Pendlerpauschale beträgt pro Kalenderjahr maximal 4.500 Euro.
Gehaltsumwandlung bei geleasten Fahrrädern
Nicht jeder wünscht sich beim nächsten Feedbackgespräch mit dem Vorgesetzten eine Gehaltserhöhung. Heutzutage spielen noch viele weitere Faktoren eine wesentliche Rolle. Die Übernahme der Kita-Kosten, eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder eben ein Dienstfahrrad - Geld steht nicht zwangsläufig an oberster Stelle.
Der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen und der Arbeitnehmer kommt günstig an ein teures Rad. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Ausgaben für das Dienstfahrrad über einen Zeitraum von sieben Jahren abzuschreiben.
Immer beliebter wird das Leasing-Modell. So kann der Arbeitgeber arbeitsvertraglich eine echte Barlohnumwandlung vereinbaren. Das bedeutet, dass an Stelle von Geld Sachlohn bezogen wird (in diesem Fall das Rad), welches auch privat genutzt werden darf. Dafür behält der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn die Leasingrate und die Versicherungsprämie ein.
Hinweis: Hinzu kommt grundsätzlich 1 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung.