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Privatinsolvenz in der Steuererklärung: Das kann abgesetzt werden

Auch bei einer Privatinsolvenz können Kosten abgesetzt werden.

Im Leben läuft es nicht immer rund. Vor allem finanziell gibt es im Laufe der Jahre für viele Menschen Höhen und Tiefen. Geringverdiener kennen dieses Problem wohl nur zu gut. Es ist eine Sache, mal für ein paar Wochen im Dispo zu sein, eine andere Sache jedoch, dauerhaft im Schuldensumpf zu stecken.

Vor einem finanziellen Ruin ist niemand gewappnet. Fühlt man sich heute noch auf der sicheren Seite, kann morgen schon der Job weg und das Ersparte innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht sein. Wenn es knüppeldick kommt, droht im schlimmsten Fall sogar eine Privatinsolvenz.

Doch selbst dann geht die Welt noch lange nicht unter. Nach einer bestimmten Zeit ist der Horror auch wieder vorbei. Was viele nicht wissen, ist, dass sogar in einer Privatinsolvenz Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Wie genau das funktioniert, erfährst du hier.

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Was ist eine Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz wird auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet. Dabei handelt es sich im Prinzip um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren vor Gericht. Eine Privatinsolvenz kommt nur für Menschen in Frage, die nicht selbstständig waren. Damit eine Privatinsolvenz überhaupt zustande kommt, müssen vorab Einigungen mit Gläubigern außergerichtlich gescheitert sein.

Eine Privatinsolvenz wird immer durch ein Insolvenzgericht eröffnet. Es dauert in der Regel drei bis sechs Jahre. Im Anschluss daran ist der Betroffene schuldenfrei. Ziel ist es, überschuldete Personen von ihren Schulden zu befreien.

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Insolvenztreuhänder wird einem zugewiesen

Das Insolvenzgericht teilt dem Schuldner einen Insolvenztreuhänder zu. Die Kosten für einen solchen können nicht immer in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist entscheidend, ob die Kosten für den Insolvenztreuhänder zwangsläufig waren oder eben nicht. Besteht daran kein Zweifel, dann können die Ausgaben im Rahmen von außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Hinweis: Hat der Schuldner durch sein Verhalten die entscheidende Ursache für die Insolvenz selbst gesetzt, können die Kosten nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

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Privatinsolvenz: Wissenswertes rund um die Steuererklärung

Normalerweise erstellt jeder eine Steuererklärung selbstständig und für sich allein. Verheiratete geben eine Zusammenveranlagung, also eine gemeinsame Steuererklärung, ab. Anders sieht es aus, wenn ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde. In diesem Fall erstellt der Insolvenztreuhänder die Steuererklärung und unterschreibt diese eigenständig. Mitunter kommt es vor, dass der Treuhänder nicht nur für ein Jahr, sondern gleich für mehrere Steuerjahre Steuererklärungen einreicht.

Sollte eine Rückerstattung anstehen, sollten vor allem Verheiratete aufmerksam sein. Der Ehepartner muss eine Aufteilung der Erstattung beantragen, da ansonsten die komplette Steuererstattung in die Insolvenzmasse einfließt.