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Berliner Testament: Was das ist und warum es Streit in Erbschaftsangelegenheiten verhindert

Nach dem Ableben eines geliebten Menschen muss entschieden werden, was aus dem Erbe wird.

Eine Hochzeit hat nicht nur den Zweck, der Liebe das i-Tüpfelchen aufzusetzen, vielmehr sollen sich dadurch die Eheleute auch gegenseitig absichern. Sollte der Ernstfall eintreten und eine Person verstirbt, bedeutet das nicht zwangsläufig den finanziellen Ruin.

Vor allem gemeinsame Anschaffungen wie zum Beispiel eine Immobilie oder Vermögen auf einem Konto folgen nach deutschem Steuerrecht beim Vererben einer bestimmten Reihenfolge. Doch nicht immer soll der Nachlass an mehrere Erben gehen.

Um Streit nach dem Ableben eines geliebten Menschen zu verhindern, ist es hilfreich, zu gegebener Zeit ein Testament aufzusetzen, welches regelt, wer einen Anspruch auf das Erbe hat. Die beliebteste Variante ist insbesondere für Eheleute das sogenannte Berliner Testament.

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Gesetzliche Erbfolge ist festgelegt

Ob jemand vor seinem Tod verheiratet war oder nicht, spielt aus steuerlicher Sicht zunächst einmal eine untergeordnete Rolle. Solange kein Testament Aufschluss darüber gibt, was mit dem Nachlass geschehen soll, greift das Erbrecht und die damit einhergehende gesetzliche Erbfolge. Ohne gültiges Dokument erben demnach beispielswiese der Ehegatte und die Kinder zu gleichen Anteilen.

Was sich eigentlich demokratisch anhört, ist für viele Betroffene ein Drama. Problematisch könnte es dann werden, wenn es um eine Immobilie geht, die der länger lebende Partner weiterhin bewohnen möchte. Um den Lebensstandard des Partners auch über den Tod hinaus abzusichern und Auseinandersetzungen mit anderen Erben aus dem Weg zu gehen, wäre es sinnvoll, über ein Berliner Testament nachzudenken.

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Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament

Viele Eheleute greifen auf das sogenannte Berliner Testament zurück, wenn sie sich absichern wollen. Vor allem Familien mit Kindern regeln so die Erbschaftsfolge. Dabei werden die Kinder als Schlusserben eingesetzt. Das bedeutet, stirbt ein Elternteil, geht das Erbe an den hinterbliebenen Partner. Stirbt auch dieser, dann erhalten die Kinder den Nachlass.

Der Vorteil ist, dass der Lebensstandard des Ehegatten erhalten bleibt und es zu keiner Erbauseinandersetzung um das Vermögen kommt. Der Ehegatte ist abgesichert und der Nachlass klar geregelt.

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Was sollte aus steuerlicher Sicht beachtet werden?

Trotz der vielen Vorteile, die das Berliner Testament mit sich bringt, ist diese Variante gegebenenfalls auch mit steuerlichen Nachteilen verbunden. Erben Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile, kann unter Umständen der steuerliche Freibetrag überschritten werden. Das bedeutet, dass das Erbe versteuert werden muss und der Staat einen Anteil bekommt.

Normalerweise steht jedem Kind pro Erbfall ein Freibetrag von 400.000 Euro von jedem seiner Elternteile zu. Beim Berliner Testament geht den Kindern jedoch ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro verloren, weil der länger lebende Elternteil als Alleinerbe zunächst einmal alles erbt. Hier gibt es weitere Informationen zur Erbschaftsteuer.