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Mit den Nebenkosten Steuern sparen!

Viele wissen nicht, dass Teile der Mietnebenkosten steuerlich absetzbar sind. Wir zeigen Dir, welche Kosten Du in welcher Höhe absetzen kannst!

Niemand erhält gerne Rechnungen – das gilt auch für die Nebenkostenabrechnung. Jährlich flattert sie ins Haus und hält manchmal unangenehme Überraschungen bereit – habe ich wirklich so viel mehr geheizt als letztes Jahr?

Die Nebenkostenabrechnung – auch Betriebskostenabrechnung oder „zweite Miete“ genannt – erfreut sich ähnlicher Beliebtheit wie die jährliche Steuererklärung. Doch wenn Du beides miteinander kombinierst, ergibt sich ein neues Bild: Du kannst bares Geld sparen! Denn Deine Nebenkostenabrechnung enthält einige absetzbare Kosten – auch für Mieter. Das Zauberwort lautet: haushaltsnahe Aufwendungen.

Ein Playmobil-Schornsteinfeger mit Kleebatt und Glücksschwein: Nebenkosten von der Steuer absetzen.

Welche Nebenkosten kann ich in der Steuererklärung angeben?

Arbeiten in der eigenen Wohnung sowie rund um Haus und Garten, für die Dienstleister oder Handwerker beschäftigt werden, sind nämlich laut § 35a EStG steuerlich begünstigt. Das gilt nicht nur, wenn Du diese Arbeiten selbst in Auftrag gibst, sondern auch, wenn Dein Vermieter den Auftrag erteilt. Haushaltsnahe Aufwendungen werden unterteilt in haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten.

Auch Deine Nebenkostenabrechnung enthält solche absetzbaren Kosten. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die Du als Mieter absetzen kannst, zählen z.B.:

  • Reinigung von Hausflur und Zubehörräumen (Dachboden, Waschküche etc.)
  • Gartenpflege
  • Schneeräumdienste und Straßenreinigung auf dem Grundstück
  • Hausmeisterdienste
  • Fensterputzer
  • Schädlingsbekämpfung

Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen gehören:

  • Schornsteinreinigung
  • Arbeiten an Dach, Fassaden, Böden, Garagen, Innen- und Außenwänden
  • Beseitigung von Vandalismus (z.B. Graffitis)
  • Asbestsanierung
  • Reinigung von Rohren und Dachrinnen
  • Reparatur und Wartung von Heizung, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Rauchmelder, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen und Gemeinschaftsmaschinen (z.B. Waschmaschine und Trockner)
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Austausch von Heizungszählern
  • Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
  • Überdachung von Terrassen oder Stellplätzen für PKWs und Fahrräder
  • Trockenlegung und Sanierung des Mauerwerks

Bei all diesen Posten kannst Du die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Ausgaben für Verbrauchsmittel und Maschinen steuerlich geltend machen. Materialkosten kannst Du allerdings nicht von der Steuer absetzen.

Tipp: Das Ablesen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und Erstellen einer Abrechnung ist für Mieter nicht steuerlich begünstigt. Vermieter können die Kosten aber als Werbungskosten absetzen.

Deine private Miete und Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Grundsteuer kannst Du als Mieter hingegen nicht absetzen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Du ein häusliches Arbeitszimmer in Deiner Wohnung nutzt. Dann kannst Du auch diese Nebenkosten zusammen mit Deiner Miete anteilig als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für Selbstständige – bei ihnen werden Werbungskosten „Betriebsausgaben“ genannt (nicht zu verwechseln mit den Betriebskosten in Deiner Nebenkostenabrechnung).

Auch für einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung gilt, dass Kosten der Wohnung – also Miete und Nebenkosten – in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, und zwar in einer Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich, unabhängig davon, ob Du Mieter oder Eigentümer der Wohnung bist.

In welcher Höhe kann ich Nebenkosten von der Steuer absetzen?

20 Prozent der haushaltsnahen Aufwendungen kannst Du in Deiner Steuererklärung geltend machen. Bei den Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug wird unterschieden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen kannst Du bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr absetzen, Handwerkosten kannst Du in Höhe von bis zu 1.200 Euro jährlich geltend machen. Wenn es sich bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen um Minijobs handelt, sind maximal 510 Euro im Jahr von der Steuer absetzbar.

Mit Deiner Nebenkostenabrechnung allein kommst Du natürlich nicht auf diese Höchstsummen. Doch es gibt neben den Betriebskosten ja noch weitere Ausgaben, die Du in Deiner nächsten Steuererklärung angeben kannst. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören zum Beispiel auch Haushaltshilfen, Haustierbetreuung und Pflegedienste (sofern Du die Kosten nicht bereits als außergewöhnliche Belastungen absetzt). Auch die Handwerkerkosten für die Verlegung des neuen Bodens oder die Reparatur der Waschmaschine kannst du zu 20 Prozent absetzen.

Haushaltsnahe Aufwendungen werden direkt von Deiner Steuerlast abgezogen. Wenn auf Deiner Betriebskostenabrechnung 300 Euro Hausmeisterkosten aufgeführt sind, kannst Du Deine Steuern also um 60 Euro mindern. Setzen sich die 300 Euro aus Material- und Arbeitskosten zusammen, kannst Du nur die Lohnkosten ansetzen. Seit der Steuererklärung 2019 trägt man haushaltsnahe Aufwendungen nicht mehr im Mantelbogen, sondern in der neuen, gleichnamigen Anlage ein – oder, wenn Du es papierlos und bequem magst, beantwortest Du in unserem Online-Tool einfach die entsprechenden Interviewfragen.

Nachweis für das Finanzamt

Mit Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen soll unter anderem Schwarzarbeit bekämpft werden. Deshalb brauchst Du für das Finanzamt korrekt ausgestellte Rechnungen, die Du nicht bar bezahlst, sondern per Überweisung oder Kreditkarte etc. Die Rechnung muss nach Arbeitskosten, Material- und Fahrtkosten aufgeschlüsselt sein.

Normalerweise reicht dem Finanzamt die Nebenkostenabrechnung Deines Vermieters als Nachweis aus. Falls nicht: keine Sorge. Bitte Deinen Vermieter einfach, Dir eine separate Bescheinigung über die Abrechnung Deiner Nebenkosten zur Vorlage bei Deinem zuständigen Finanzamt auszustellen. Dazu ist er laut Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 1. Juli 2009 (Az. 222 C 90/09) verpflichtet. Die detaillierte Abrechnung ist kostenlos und weist dann Deinen Anteil an den absetzbaren Posten aus (getrennt nach Arbeits- und Materialkosten).

Verspätete Nebenkostenabrechnung – was tun?

Was ist, wenn Du Deine Betriebskostenabrechnung erst erhältst, nachdem Du Deine Steuererklärung bereits gemacht und sogar schon einen Steuerbescheid bekommen hast? Das Finanzgericht Köln (Az. 11 K 1319/16, Urteil vom 24. August 2016) entschied: Das Finanzamt muss die verspätete Abrechnung akzeptieren und Deinen Steuerbescheid ändern, selbst, wenn er schon bestandskräftig ist. Für den Änderungsantrag genügt ein formloses Schreiben – der Einfachheit halber kannst Du im Antrag auf Änderung des Steuerbescheids direkt auf besagtes Gerichtsurteil verweisen.

Falls Dir das zu aufwendig ist, kannst Du die Ausgaben in der nächsten Steuererklärung geltend machen, also für das Jahr, in dem Du die Abrechnung erhalten hast – zum Beispiel in Deiner Steuererklärung 2020.

Betriebskosten für Vermieter

Die Nebenkosten, die Du als Vermieter von Deinen Mietern im Rahmen der monatlichen Vorauszahlung und der Jahresabrechnung erhältst, zählen zu Deinen Mieteinkünften, die Du versteuern musst. Die Posten trägst Du als Werbungskosten in der Anlage V ein: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Du kannst die Auslagen absetzen, da sie dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung Deiner Einnahmen dienen – in diesem Fall Deiner Mieteinnahmen. Welche Kosten Du als Vermieter wie absetzen kannst, erfährst Du ausführlich in diesem Artikel.

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