Geld sparen: Steuerermäßigung für Handwerker-Ausgaben
Geld sparen: Steuer-Tipps für Handwerker-Ausgaben.
Fast jeder Steuerzahler braucht sie: Handwerker. Mal streichen Maler die Wände, mal verlegen Bodenleger einen neuen Fußboden oder Handwerker reparieren eine Maschine. Die Tätigkeiten von Handwerkern sind aber nicht nur vielfältig, sondern auch teuer. Gut also, dass Rechnungen für Handwerker bei der Steuer geltend gemacht werden können. Die mögliche Steuerermäßigung ist hoch: Bis zu 1.200 Euro Einkommenssteuer können Arbeitnehmer durch den Nachweis ihrer Handwerker-Rechnungen sparen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Steuer-Abzug?
Rechnung für Handwerker-Leistungen
Steuerlich relevant sind nur die Kosten für die eigentliche Arbeit und Anfahrt der Handwerker – keine Materialkosten. Deshalb sollte die Rechnung die Kosten für das Material separat aufschlüsseln – sonst droht später Streit mit dem Finanzamt.
Die Rechnung sollte gut aufbewahrt werden und folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Steuernummer des Handwerkers,
- Name des Kunden,
- Art der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserstellung, das heißt: die Tage, an denen die Arbeiten ausgeführt wurden,
- die Rechnungssumme, aufgeschlüsselt nach Lohn-, Fahrt- und Materialkosten.
Der Rechnungsbetrag muss unbar bezahlt werden – also beispielsweise per Überweisung, mit der Girocard oder Kreditkarte. Damit soll Schwarzarbeit verhindert werden. Manche Unternehmer wollen das Geld lieber bar, um die Gebühren für Karten-Zahlungen zu sparen. Vor allem sehr günstige Anbieter müssen knapp kalkulieren. Die Bezahlung sollte deshalb vorher mit dem Unternehmen besprochen werden. Dann erkennt man auch gleich, wie professionell die ausgewählte Firma arbeitet.
Handwerkerleistungen sollen in Wohnung stattfinden
Die Handwerkerleistungen müssen Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sein. Sie müssen in der Wohnung des Steuerzahlers stattfinden, damit die Finanzämter den Steuerabzug akzeptieren. Dies ist in § 35a Einkommenssteuergesetz geregelt.
So können beispielsweise Essen auf Rädern oder Kosten für die Grabpflege nicht abgesetzt werden.
Arbeiten, die in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden, können in der Regel ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Allerdings läuft zu diesem Thema ein Verfahren beim Bundesfinanzhof, dem höchsten deutschen Gericht für Steuerfragen. Betroffene können gegen einen Steuerbescheid, der Handwerkerleistungen in der Werkstatt nicht anerkennt, Einspruch einlegen. In dem Einspruch sollten sie auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof verweisen. Auch zu Straßenanliegerbeiträgen läuft ein entsprechendes Gerichtsverfahren. Bei Verweis auf die anhängigen Verfahren stellt das Finanzamt diese Positionen regelmäßig unter dem Vorläufigkeitsvermerk fest. Sobald ein Urteil gefällt ist, wird der Steuerbescheid dementsprechend angepasst.
Wie werden Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt?
Um auf die maximale Steuererstattung von 1.200 Euro zu kommen, müssen die Ausgaben hoch sein. Denn von den angefallenen Handwerker-Kosten werden nur 20 Prozent berücksichtigt. Auch die Kosten für das Material werden abgezogen.
Ein Praxis-Beispiel: Familie Eigendorf hat Nachwuchs bekommen und zieht in eine größere Wohnung um. Der alte PVC-Boden ist schon sehr abgenutzt und hat einige Löcher. Da der Vermieter nicht bereit ist, einen neuen Fußboden zu bezahlen, lässt Familie Eigendorf Handwerker einen neuen Teppich-Boden verlegen und trägt die Ausgaben selbst. Für die 70 Quadratmeter große Wohnung kommen Kosten von rund 3.150 Euro zusammen. Die Kosten setzen sich aus Material, Arbeitskosten und Anfahrtskosten der Handwerker zusammen. Allein der hochwertige Teppichboden kostet 2.000 Euro. Diesen Teil können Arbeitnehmer wie die Eigendorfs nicht von der Steuer absetzen. Nur die restlichen 1.150 Euro für die Arbeitskosten und die Anfahrt werden vom Finanzamt anerkannt. Da nur 20 Prozent von den angefallenen 1.150 Euro berücksichtigt werden, ergibt dies eine Steuerermäßigung von 230 Euro. Der Staat will nämlich – um bei unserem Beispiel zu bleiben – nicht den Kauf eines Teppichbodens finanziell unterstützen, sondern nur die Ausführung der Arbeiten durch Handwerker.
Ausnahmen gelten für die energetische Sanierung einer selbst genutzten Immobilie. Dort können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40.000 Euro Steuern gespart werden. Ausnahmsweise können hier auch Materialkosten abgesetzt werden.
Steuer-Trick: Mit Handwerker-Kosten viel Geld sparen
Unser Praxis-Beispiel zeigt, dass recht hohe Ausgaben notwendig sind, um an der Höchstgrenze der Steuererstattung zu kratzen. Bei einer Haus-Sanierung fallen aber schnell Kosten über 6.000 Euro an. Für die Ausgaben jenseits der Grenze von 6.000 Euro gibt es jedoch keine Steuererstattung.
Ein intelligenter Steuer-Trick für solche Fälle ist es, gut planbare Handwerker-Ausgaben auf zwei Jahre zu verteilen. Zum Beispiel könnte man einen Teil des Hauses erst im Folgejahr sanieren lassen. Möglich ist auch, eine teure Sanierung zum Ende des Jahres zu beginnen und die Zahlung der Kosten auf zwei Jahre zu verteilen. Klar, dass solche Tricks bei der kurzfristigen Reparatur einer Waschmaschine und ähnlichen spontanen Aktionen nicht anwendbar sind.
Freibetrag für weniger Lohnsteuer
Wer größere Ausgaben weit vorausplant, kann auch auf andere Weise für mehr Geld im Portemonnaie sorgen: In der elektronischen Lohnsteuerkarte kann ein Freibetrag eingetragen werden. Dies gilt auch für Handwerkerleistungen. Bis zu 4.800 Euro Freibetrag können beantragt werden. Das Finanzamt kann Nachweise fordern, dass entsprechend hohe Kosten vermutlich tatsächlich anfallen werden. Der Freibetrag wirkt sich so aus, dass jeden Monat mehr Nettolohn übrigbleibt. Die Abgabe einer Steuererklärung – zum Beispiel mit einem modernen Online-Steuertool - ist dann Pflicht.
Auf das gesamte Steuerjahr gerechnet ändert sich an der Steuerbelastung nichts. Denn ohne Freibetrag würde der Steuerzahler zu viel gezahltes Geld nach dem Steuerbescheid durch eine Rückzahlung zurückbekommen. Mit einem eingetragenen Freibetrag ist die Steuerrückzahlung entsprechend geringer. Wieso kann es sich trotzdem lohnen, einen Freibetrag eintragen zu lassen?
- Wer sein Konto auf der Bank für einige Monate überzieht, muss hohe Dispozinsen zahlen. Dieses Geld kann gespart werden, wenn jeden Monat mehr Nettolohn übrigbleibt.
- Steuerzahler, die Erspartes haben, können (solange keine Negativzinsphase ist) einen Teil ihres Geldes auf dem Sparbuch oder Tagesgeldkonto anlegen und dafür Zinsen erhalten oder in andere Kapitalanlagen investieren.
Wo trägt man Handwerkerleistungen in der Steuererklärung 2020 ein?
Früher wurden Handwerkerleistungen auf Seite 3 des Mantelbogens in Zeile 75 eingetragen. Seit dem Steuerjahr 2019 gibt es aber eine eigene Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen. Dort werden die Handwerkerleistungen in Zeile 6 eingetragen. Eine Steuererklärung auf Papier kann aber zeitraubend und frustrierend sein. Im Gegensatz dazu kann eine Online-Steuererklärung schnell und einfach abgegeben werden. Unsere Online-Steuererklärung hilft dabei, keine wichtige Steuer-Sparmöglichkeit zu vergessen und die Steuererklärung umweltschonend und schnell an das Finanzamt zu übermitteln. Für technische Fragen steht zudem unser Kundendienst bereit.
Klar ist: Die Handwerkerleistungen dürfen in der Steuererklärung nur an einer Stelle angegeben werden. Verboten ist, die Ausgaben gleichzeitig als Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Betriebsausgaben abzusetzen. Auch der Bau einer neuen Wohnung kann nicht als Handwerkerkosten abgesetzt werden.
Liste absetzbarer Handwerkerarbeiten
Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen zählen unter anderem:
- Malerarbeiten,
- Tapezierarbeiten,
- Fliesenleger- und andere Bodenlegerarbeiten,
- Montagearbeiten für Möbel,
- Austausch oder Erneuerung von Einbauküchen,
- Austausch oder Erneuerung von Fenstern,
- Austausch oder Erneuerung von Türen,
- Badmodernisierung,
- Klempnerarbeiten,
- Dachausbauten und andere Dacharbeiten,
- Fassadenarbeiten,
- Arbeiten an Außen- und Innenwänden,
- Anbauten wie Wintergärten,
- Terrassenüberdachung,
- Gartenbauarbeiten,
- Kellerausbau,
- Elektrikerarbeiten,
- Schlüsseldienst,
- Schornsteinfegerarbeiten,
- Kontrolle der Blitzschutzanlage,
- Graffitientfernung,
- Entsorgung von Bauschutt,
- Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung,
- Reparatur oder Wartung einer Waschmaschine, eines Herds oder eines anderen Haushaltsgeräts in der Wohnung,
- Reparatur oder Wartung eines Müllschluckers,
- Kontrolle, Reparatur oder Wartung eines Fahrstuhls,
- Wartung, Reparatur oder Austausch von Heizungs-, Strom-, Elektro-, Wasser- oder Gasanlagen,
- Arbeiten an den Hausanschlüssen für Strom, Wasser, Gas, Fernsehen, Telefon oder Internet.
Betriebskostenabrechnung prüfen
Mieter sollten ihre jährliche Betriebskostenabrechnung darauf prüfen, ob dort Handwerkerkosten aufgelistet sind, die sie in ihrer Steuererklärung angeben können. Dabei können alle Personal- und Fahrtkosten für zum Beispiel Handwerker, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege geltend gemacht werden, Materialkosten hingegen nicht. Die gesamten Nebenkosten können in der Regel in Zeile 5 der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen angegeben werden. Es ist auch möglich, die Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung herauszurechnen und diese zusammen mit den anderen Handwerkerarbeiten in Zeile 6 aufzuführen.
Ebenso wie die Handwerker-Rechnungen sollte auch die Betriebskostenabrechnung aufgehoben werden. Sie müssen nur nach Aufforderung des Finanzamts vorgelegt werden. Ein Jahr nach Rechtskraft des Steuerbescheids können die Belege entsorgt werden.
Haushaltsnahe Aufwendungen: Wohnung muss selbst genutzt werden
Die Wohnung muss vom Steuerzahler selbst genutzt werden, damit ein Abzug als haushaltsnahe Aufwendungen möglich ist. Bei einer vermieteten Wohnung ist zu prüfen, ob die Kosten stattdessen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Renovierungen im außereuropäischen Ausland
Die Steuerermäßigung für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gilt nur für Arbeiten in Wohnungen und Häusern in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum. Ausgaben für Domizile in anderen Staaten können nicht abgesetzt werden – zumindest nicht in der deutschen Steuererklärung.