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Hund, Katze, Kaninchen: Kann man Ausgaben für Haustiere von der Steuer absetzen?

Geld sparen: Steuertipps für Haustierkosten

Wir lieben unsere Haustiere: Rund 14 Millionen Katzen und 11 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Tierbesitzer wissen allerdings, wie teuer die Tierhaltung sein kann: Anschaffung, Erstausstattung und die laufenden Ausgaben für Futter, Versicherung, Betreuung, Medikamente und Tierarztbesuche – da kommt was zusammen. Die gute Nachricht für Steuerpflichtige: Einige dieser Ausgaben kannst Du von der Steuer absetzen - wir erklären Dir in diesem Artikel, wie das geht.

Manche Kosten für Dein Haustier kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Kann ich die Anschaffungskosten meines Haustieres von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich gilt: Die Anschaffung und Haltung eines Haustieres zählt zu Deinem Privatvergnügen und ist nicht steuerlich absetzbar. Anders sieht es aus, wenn Du das Tier aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen brauchst. Dazu mehr unter dem Punkt Besonderheit: Haustiere als Arbeitsmittel.

Tierversorgung und -betreuung im eigenen Haushalt

Du möchtest in den Urlaub fahren oder arbeitest viel und hast wenig Zeit – wer übernimmt nun die Versorgung Deines Haustieres? Die Betreuung und Pflege Deines Tieres während Deiner Abwesenheit kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt steuerlich absetzen. Darunter fallen hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich von Dir oder anderen Mitgliedern Deines privaten Haushalts erledigt werden und für die Du stattdessen eine Firma oder einen selbstständigen Dienstleister beauftragst.

Die Aufwendungen, die dir durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, senken direkt Deine Steuerschuld. Steuerlich absetzbar sind 20 Prozent der Kosten, in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Es gibt aber ein paar Dinge, die Du dabei beachten solltest. Hier unsere Checkliste:

  • Dein Dienstleister muss ein angemeldetes Gewerbe betreiben und Dir eine Rechnung ausstellen.
  • Achte darauf, dass Arbeits- und Fahrtkosten in der Rechnung aufgeschlüsselt sind. Diese Ausgaben kannst Du in Deiner Steuererklärung angeben, nicht aber die Kosten für Futter und andere Materialien.
  • Die Betreuung muss im eigenen Haushalt stattfinden – die Unterbringung in einer Tierpension ist deshalb nicht von der Steuer absetzbar.
  • Gute Nachrichten für Hundehalter: Das Ausführen Deines Hundes findet zwar außerhalb Deiner Wohnung statt, aber der Bundesfinanzhof hat das Gassigehen 2017 zur haushaltsnahen Dienstleistung erklärt. Wer seinen Hund von einem Tierbetreuer ausführen lässt, kann also die Kosten auch als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt angeben. Wichtig dabei ist, dass Dein Vierbeiner in der restlichen Betreuungszeit bei Dir zu Hause versorgt wird.

Was ist mit dem Tierfriseur?

Hier gilt die gleiche steuerliche Regel wie bei der Betreuung: Die Dienstleistung muss in Deinen eigenen vier Wänden erbracht werden. Ein Besuch in einem Hundesalon gilt nicht als haushaltsnah und kann deshalb auch nicht abgesetzt werden. Kommt der Hundefriseur allerdings zu Dir nach Hause, kannst Du diese Ausgabe in Deiner Steuererklärung angeben.

Kann ich Tierarztkosten steuerlich geltend machen?

Die Rechnung für die Behandlung Deines Tiers kannst Du nicht steuerlich absetzen. Auch wenn der Tierarzt einen Hausbesuch macht, gilt das nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Finanzgericht Nürnberg hat 2012 ein entsprechendes Urteil gefällt.

Kosten für Assistenzhunde von der Steuer absetzen

Ist meine Tierhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Haftpflichtversicherung für Deinen Hund oder Dein Pferd kannst Du als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Du führst die Beiträge in Deiner Steuererklärung einfach als Teil Deiner privaten Versicherungen auf. Sie gehören zu den Vorsorgeaufwendungen. Falls Du keine separate Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen hast – weil Dein Kaninchen in Deiner normalen Privathaftpflichtversicherung inbegriffen ist – lass Dir am besten von Deiner Versicherung den Anteil der Tierversicherung bestätigen. Einzige Einschränkung: Die Tierhaftpflicht kannst Du nur absetzen, wenn der absetzbare Höchstbetrag Deiner anderen Versicherungen (1.900 Euro für Arbeitnehmer/ 2.800 Euro für Selbstständige) noch nicht überschritten ist. Dann bleibt noch Spielraum für den Abzug Deiner Haftpflichtversicherung.

Kann ich eine Krankenversicherung für mein Haustier oder die Hundesteuer absetzen?

Eine Tierkrankenversicherung ist nicht steuerlich absetzbar, lohnt sich aber unter Umständen dennoch, um Geld zu sparen. Auch die Hundesteuer kannst Du nicht absetzen. Sie gilt als private Ausgabe und zählt zu deinen Lebenshaltungskosten.

Besonderheit: Haustiere als Arbeitsmittel

Wenn Du Dein Haustier aus beruflichen Gründen hältst, es also als Arbeitstier einsetzt, gelten andere Regeln: Grundsätzlich kannst Du als Halter dann alle Rechnungen beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Das gilt zum Beispiel für Futter oder Tierarztkosten bei Polizei-, Wach- oder beruflich eingesetztenTherapiehunden.

Die Anschaffungskosten des Tieres musst Du abschreiben, das heißt auf die Nutzungsdauer verteilen. Wichtig ist, dass du alle Ausgaben in der Steuererklärung genau angibst. Arbeitshunde sind zudem von der Hundesteuer befreit.

Bei Assistenzhunden kommt es auf den Einzelfall an: Die Kosten für Blindenhunde werden meist von der Krankenkasse übernommen. Dafür braucht es vor der Anschaffung ein Attest Deines Augenarztes. Wenn Dir aus therapeutischen Gründen, zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung, von Deinem Arzt ein Haustier verordnet wird, kannst Du die Aufwendungen als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Sie gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Falls bei Dir eine Behinderung vorliegt und Du einen Assistenzhund brauchst, kannst Du die Kosten bei der Steuererklärung über den Behindertenpauschbetrag geltend machen.

Wichtig für künftige Tierhalter ist in jedem Fall: Vor der Anschaffung ein amtsärztliches Attest einholen, das die Notwendigkeit des Tieres bestätigt.