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Keine Steuern mehr zahlen: Was ist ein Freistellungsbescheid?

Der Freistellungsbescheid ist eine Form des Steuerbescheids.

Nachdem die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde, beginnt meistens das große Warten. Es können mehrere Wochen vergehen, ehe der Steuerbescheid bei einem eintrudelt. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler laut Statistischem Bundesamt 974 Euro zurück. Da lohnt sich der Aufwand.

Nicht nur einzelne Privatpersonen, egal ob selbstständig oder angestellt, können von der Abgabe der Steuererklärung profitieren, auch Unternehmen teilen dem Finanzamt damit ihre finanzielle Situation. Für Letztere bedeutet der Kontakt mit der Finanzbehörde aber in der Regel, dass Steuern fällig werden.

Es gibt aber auch Gruppen, die von der Steuer komplett befreit sind. Das betrifft in erster Linie Personen, die weniger als den Grundfreibetrag verdienen. Aber auch gemeinnützige Organisationen sind von der Steuer befreit. Sie erhalten deswegen vom Finanzamt einen Freistellungsbescheid. Was das ist, erfährst du hier.

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Was ist ein Freistellungsbescheid?

Bei einem Freistellungsbescheid handelt es sich um eine Variante des Steuerbescheids. Mit ihm bescheinigt eine Finanzbehörde die Freistellung von der Besteuerung. Das bedeutet, dass für eine bestimmte Periode oder für einen bestimmten Sachverhalt keine Steuern entrichtet werden müssen.

Der Freistellungsbescheid muss schriftlich erteilt werden. Darin muss festgehalten werden, wer von der Steuer tatsächlich befreit wird. Des Weiteren enthält der Bescheid eine Belehrung darüber, welcher Rechtsbehelf gegen die Behörde möglich ist. Das kann zum Beispiel ein Einspruch sein.

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Freistellungsbescheid bei Gemeinnützigkeit

Vereine, GmbHs etc. müssen in der Regel Körperschaftsteuer entrichten. Liegt eine Gemeinnützigkeit vor, entfällt die Körperschaftsteuer und der Verein erhält einen Freistellungsbescheid.

Voraussetzungen für Steuerfreiheit

  • Voraussetzungen der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) müssen erfüllt werden (selbstlos, ausschließlich und unmittelbar im Sinne der Allgemeinheit)
  • steuerbegünstigter Zweck muss in der Satzung geregelt sein

Hinweis: Ein Freistellungsbescheid wird nur dann ausgehändigt, wenn die Körperschaft eine Körperschaftsteuererklärung zusammen mit einer Überschussermittlung sowie einen Tätigkeitsbericht und eine Vermögensübersicht beim Finanzamt einreicht. Das erfolgt auf elektronischem Wege. Der Freistellungsbescheid gibt Auskunft darüber, wie lange die Körperschaft steuerbegünstigt ist. Eine Überprüfung erfolgt in der Regel alle drei Jahre.

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Wer profitiert von einem Freistellungsbescheid?

Die steuerliche Begünstigung für Körperschaften und ihre Anerkennung durch die Finanzverwaltung gründet in der Verfolgung

  • gemeinnütziger,
  • mildtätiger oder
  • kirchlicher Zwecke.

Wie diese Zwecke und die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zur Gemeinnützigkeit definiert sind, lässt sich in den Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO), die ein allgemeines steuerliches Verfahrensrecht und eine Art Steuergrundgesetz darstellt, nachlesen.