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Niedrigzinsphase: Davon hat der Fiskus noch nie etwas gehört

Der Bundesfinanzhof sieht hohe Zinssätze als verfassungskonform an.

In Deutschland scheint es Geld im Überfluss zu geben. Der Bundeshaushalt könnte rein theoretisch so viel investieren wie noch nie, die Schwarze Null kann auch in den kommenden Jahren aufrecht erhalten werden und die Steuereinnahmen sprudeln regelrecht.

Hinzu kommt, dass man sich an jeder Ecke einen Kredit mit Niedrigzinsen holen kann. Ein Haus zu bauen, war noch nie so lukrativ wie heute. Wie das Ganze finanziert werden soll, wenn die Zinsen wieder angehoben werden, steht in den Sternen und ist ja ohnehin noch weit weg.

Ob Niedrigzins, Negativzins oder was auch immer - der Fiskus hat davon anscheinend noch nie etwas gehört. Hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen wird es auch weiterhin geben, das hat vor Kurzem erst der Bundesfinanzhof bestätigt.

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Keine Niedrigzinsphase im Steuerrecht

Obwohl der Staat Mehrreinnahmen in Milliardenhöhe verzeichnet, besteht er weiterhin auf seine sechs Prozent Zinsen für Steuernachzahlungen. Diese Handhabung wurde ebenfalls vom Bundesfinanzhof bestätigt. In Anbetracht der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase wirkt das wie aus der Welt gefallen.

Doch warum ist das so? Hintergrund ist der, dass zwar der Zeitpunkt, wann Steuern entstehen, für jeden gleich ist, aber das Fälligkeitsdatum erheblich variieren kann. Ehe eine Steuer endgültig festgesetzt wird, können mitunter mehrere Monate, manchmal gar Jahre vergehen.

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Warum hält der Bundesfinanzhof an den sechs Prozent fest?

Es gibt etliche Gründe dafür, warum sich eine Steuerfestsetzung über mehrere Jahre hinziehen kann (fehlendes Personal, Betriebsprüfung etc.). Um möglichst viel Gerechtigkeit in das Steuerwesen zu bringen, wird ein einheitlicher Zinssatz für alle herangezogen. Übrigens gilt der Zinssatz nicht nur bei Nachzahlungen, die der Bürger zu leisten hat, sondern auch bei Erstattungen, die der Steuerzahler zu erwarten hat.

Wie kommen die sechs Prozent zustande?

Die Abgabenordnung, kurz AO, erhebt für jeden Monat 0,5 Prozent Zinsen. Aufs ganze Jahr gesehen, ergibt das demzufolge 6 Prozent. Auch wenn mit der einheitlichen Verzinsung Ungerechtigkeiten vermieden werden sollen, stellt sich die Frage, ob die Höhe überhaupt noch angemessen ist. Bereits seit 1961 erhebt der Staat diesen Zinssatz. Damals galten aber auch noch ähnliche Zinsen am Markt, daher gab es diesbezüglich keine Bedenken.

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So kannst du den Zinsen aus dem Weg gehen

Der Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes regelt eindeutig, wer seine Steuererklärung bis zum 31. Mai abgegeben haben muss. In erster Linie sind das Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer mit mehreren Jobs.

Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. In der Regel reicht eine einfache Mail oder ein Schreiben per Fax aus.

Folgende Gründe können für eine Fristverlängerung sprechen:

  • Krankheitsfall
  • fehlende Unterlagen
  • hohes Arbeitsaufkommen

Hier gelangst du zur Fristverlängerung.