formloser Antrag: Beanstandung der Steuererklärung
Mit einem formlosen Antrag werden unkompliziert Anliegen geschildert.
Bei einem formlosen Antrag könnte man davon ausgehen, dass das Schreiben irgendwie aussehen kann, da es sich ja nicht an eine bestimmte Norm halten muss. Falsch gedacht: Formlose Anträge können nicht beliebig vorgetragen werden, einige Kriterien müssen trotzdem erfüllt sein. Welche das sind, erfährst du jetzt.
Was ist ein formloser Antrag?
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei einem formlosen Antrag um das Gegenteil eines formalen Antrags. Muss bei einem formalen Anschreiben die Form gewahrt werden, verlangt ein formloser Antrag kein bestimmtes Muster. Die Form des Schreibens sowie der Inhalt kann frei gewählt werden. Ziel ist es, Bürokratie zu vermeiden und seinem Anliegen unkompliziert Ausdruck zu verleihen.
Wann findet ein formloser Antrag Anwendung?
Wer zum Beispiel einen bestimmten Punkt in seiner Steuererklärung überprüft bzw. berichtigt haben möchte, kann das mit Hilfe eines formlosen Antrags bezwecken. Aber nicht nur Behörden, sondern auch Einrichtungen wie Banken, Universitäten, Unternehmen und Co. werden mit dieser Variante über Sachverhalte in Kenntnis gesetzt. Grundsätzlich müssen keine formalen Richtlinien eingehalten werden. Es genügt, den Inhalt deutlich und präzise zu formulieren.
Gestaltung eines formlosen Antrags
Die Macht der Gewohnheit schlägt auch bei einem formlosen Antrag zu Buche. So wird in der Regel auf weißes Papier zurückgegriffen. Mit gemusterten Papier wird einem seriösen Sachverhalt nicht genügend Ausdruck verliehen.
Wie bei einem formalen Schreiben auch beinhaltet der Text Ort, Datum und am Ende eine handschriftliche Signatur. Für gewöhnlich wird auch die Adresse des Absenders sowie die des Empfängers angegeben. Auch auf einen klar formulierten Betreff sollte nicht verzichtet werden. So kann der formlose Antrag besser zugeordnet und im besten Fall viel Zeit gespart werden.
Wer seinem Finanzamt schreibt, sollte außerdem die personenrelevanten Daten (Steueridentifikationsnummer, falls vorhanden Steuernummer etc.) angeben. Zu guter Letzt drückt eine angemessene Grußformel Respekt und Höflichkeit aus.
Finanzämter arbeiten selten mit formlosen Anträgen
Finanzämter werden tagtäglich von diversen Anträgen überschüttet. Dabei handelt es sich in der Regel um vorgegebene Anträge, die eine bestimmte Form aufweisen. Meistens sind es Muster, die vom Antragsteller lediglich ausgefüllt werden müssen. Nehmen wir das Beispiel Werbungskosten. Wer im Rahmen der Steuererklärung Werbungskosten steuerlich geltend machen möchte, trägt die Ausgaben in die vorgesehenen Formularfelder ein. Das Finanzamt entnimmt diesen dann, was der Antragsteller von der Steuer absetzen möchte. Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Anträge (Kindergeld, Arbeitslosengeld etc.), die formgebunden sind und entsprechend ans Finanzamt übermittelt werden müssen.
Geht es aber nicht ums Absetzen von Aufwendungen, sondern nur darum, einen Sachverhalt schnell und unkompliziert zu schildern, kann auf einen formlosen Antrag zurückgegriffen werden.