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Steuererklärung für Nebentätigkeiten

Informationen zum Steuer-Sparen bei Nebentätigkeiten.

Manchmal ist es ein Nebenjob, der das Leben schöner macht. Für manche Arbeitnehmer ist ihr Nebenjob eine Erfüllung – zum Beispiel unterrichten viele Akademiker gerne neben ihrer eigentlichen Arbeit an Hochschulen oder Volkshochschulen, weil ihnen diese Tätigkeit Freude bereitet. Anderen Menschen hilft der Nebenjob, Geld zu verdienen und ihre Familie zu ernähren.

Eine einmalige Nebentätigkeit ist unter bestimmten Bedingungen sogar steuerfrei. Größere Nebeneinkünfte müssen hingegen immer in der Steuererklärung angegeben werden. Wir erklären die Rechtslage.

Steuererklärung für Minijobs

Viele Minijobber haben es einfach. Ihr Arbeitgeber führt in der Regel eine Pauschalsteuer an das Finanzamt ab. Deshalb müssen sie sich darum nicht mehr kümmern und das Einkommen nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Aber: Es gibt auch Arbeitgeber, die keine pauschale Steuer abführen. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Gute Arbeitgeber kann man daran erkennen, dass sie sich für die Variante entscheiden, die auch für den Arbeitnehmer am besten ist. Falls der Arbeitgeber keine Pauschalversteuerung anwendet, erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung und muss sein Einkommen selbst korrekt versteuern. Eine Online-Steuerlösung kann dabei helfen. Einkommenssteuer fällt aber erst an, falls das Jahreseinkommen die gesetzlichen Steuerfreibeträge übersteigt. Jeder Bürger hat ein Anrecht auf den Grundfreibetrag. Eltern haben zusätzlich Anspruch auf einen Kinderfreibetrag – oder aber das Kindergeld. Außerdem existieren weitere Freibeträge. Unsere Steuer-Lösung hilft, diese beim Finanzamt in Anspruch zu nehmen.

Kinderfreibetrag inklusive Betreuungsfreibetrag

Jahr Freibetrag
2018 7.428 €
2019 7.620 €
2020 7.812 €
2021 8.388 €

Praxis-Tipp Werbungskosten bei Minijobs

Falls der Minijob pauschal besteuert wird, kann der Arbeitnehmer die Werbungskosten für diesen Minijob nicht von der Steuer absetzen.

Dozenten müssen ihre Einnahmen versteuern - außer, es handelt sich um Liebhaberei.

Nebentätigkeiten als Zweitjob

Manche Arbeitnehmer gehen neben ihrem Hauptberuf einer Nebentätigkeit nach. Ein Lehrer gibt womöglich privat Nachhilfeunterricht, ein Beamter unterrichtet vielleicht über sein Fachgebiet an einer Hochschule. Falls dabei in einem Steuerjahr höchstens 410 Euro an Einkünften zusammenkommen, bleibt das Geld steuerfrei. Dies ist aber nur für Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre gültig. Und sobald mehr als 410 Euro an Einkünften erzielt werden, muss grundsätzlich auf den gesamten Betrag Einkommenssteuer gezahlt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für den nebenberuflichen Verkauf von Masken zum Schutz vor dem Corona-Virus.

Lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?

Wer einen Nebenjob in einem Angestelltenverhältnis ausübt, kann nur in einem seiner Angestelltenverhältnisse die vorteilhafte Steuerklasse 1 haben. In den anderen Tätigkeiten wird die Lohnsteuer nach der Steuerklasse 6 abgerechnet. In dieser Steuerklasse fällt eine relativ hohe Lohnsteuer an. Am Klügsten ist es deshalb, die Steuerklasse 1 für das Arbeitsverhältnis mit dem höchsten monatlichen Gehalt zu nutzen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann im Folgejahr mit einer Steuererklärung zurückgeholt werden.

Praxis-Beispiel: Die fleißige Studentin Anne-Kathrin Braun trägt schon seit ihrer Schulzeit am Wochenende Zeitungen aus, um Geld zu verdienen. Während ihres Studiums beginnt sie, als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl zu arbeiten. Bisher hatte sie als Zeitungsausträgerin die Steuerklasse 1. Nun verdient sie den Großteil des Einkommens aber an ihrer Hochschule. Deshalb wechselt sie bei ihrem ersten Arbeitgeber von der Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 6. Dadurch kann sie die freigewordene Steuerklasse 1 für ihren neuen Job an der Hochschule nutzen und hat jeden Monat netto mehr Geld übrig.

Freiberufler und Gewerbetreibende

Steuererklärung für hauptberuflich Selbstständige

Hauptberufliche Freiberufler und Gewerbetreibende sollten jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt möchte erfahren, wie viel Geld sie verdienen. Die Selbstständigen können bei der Steuererklärung außerdem viele Kosten als Betriebsausgaben absetzen und dadurch Steuern sparen.

Nebenverdienst als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Wer hauptsächlich als Angestellter arbeitet und nur nebenbei ein Gewerbe betreibt oder als Freiberufler arbeitet, muss auf sein Nebeneinkommen in Höhe von mehr als 410 Euro im Jahr Steuern zahlen. Auch hier ist es wichtig, die Betriebsausgaben vom Einkommen abzuziehen. Sonst werden zu viele Steuern gezahlt. Außerdem möchten viele Selbstständige mit nur geringen Einkünften auf Bürokratie bei der Umsatzsteuer verzichten. Deshalb nutzen sie die sogenannte Kleinunternehmerregelung und verzichten darauf, in ihren Rechnungen Umsatzsteuer zu berechnen. Dies spart ihnen Verwaltungsaufwand. Allerdings können sie dadurch nicht die Umsatzsteuer, die sie selbst als Selbstständiger zahlen müssen, mit der Umsatzsteuer verrechnen, die sie als Selbstständiger von ihren Kunden einnehmen. Unternehmer, die auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, können im Gegensatz dazu die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer mit der von ihnen eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Unter dem Strich kostet die Kleinunternehmerregelung also Geld. Mehr Informationen darüber sind hier zu finden.

Praxis-Tipp für Freiberufler und Gewerbe

Freiberufler und Gewerbetreibende sollten den Start ihrer Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt ordnet ihnen dann eine Steuernummer zu. Gegebenenfalls muss auch ein Fragebogen ausgefüllt werden. In der Regel müssen Freiberufler und Gewerbetreibende ihre Steuererklärung online an das Finanzamt senden; eine Erklärung auf Papier ist meistens nicht erlaubt.

Was muss beim Nebenjob in der Arbeitslosigkeit beachtet werden?

Auch Arbeitssuchende können einer Nebentätigkeit nachgehen. Ein Nebenjob bringt ihnen nicht nur etwas zusätzliches Geld, sondern kann sogar die Suche nach einer neuen Vollzeitstelle erleichtern. Wichtig ist, die Nebentätigkeit der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Das Einkommen wird unter Umständen auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Pro Monat steht Empfängern von Arbeitslosengeld ein Freibetrag von 165 Euro zu. Außerdem können Werbungskosten geltend gemacht werden. Um trotz Nebenjob weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen, darf die Nebentätigkeit pro Woche höchstens 15 Arbeitsstunden beanspruchen.

Steuer-Tipps für Menschen mit Nebenjob.

Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt versteuern

Übungsleiter in einem Verein erhalten oft eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit. Die Übungsleiterpauschale stellt sicher, dass sie diese Aufwandsentschädigung bis zu einer bestimmten Summe nicht versteuern müssen. Bis Ende 2019 waren für Übungsleiter 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei, seit 2020 sind 3.000 Euro steuerfrei. Die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale sind hier erklärt.

Zum Beispiel üben Kassenwarte, Schriftführer oder andere Vereinsvorstände in Sportvereinen und Religionsgemeinschaften zwar ein Ehrenamt aus, sind aber keine Übungsleiter. Denn sie sind nicht im engeren Sinne pädagogisch tätig. Allerdings können betroffene Ehrenamtliche bei gemeinnützigen oder karitativen Organisationen die sogenannte Ehrenamtspauschale nutzen. Diese Pauschale ist niedriger als die Übungsleiterpauschale – sie beträgt 720 Euro pro Jahr. Aufwandsentschädigungen bis zu dieser Grenze müssen nicht versteuert werden.

Was ist Liebhaberei bei der Steuererklärung?

Wenn bei der Nebentätigkeit nicht das zusätzliche Einkommen im Vordergrund steht, kann es sich steuerrechtlich um sogenannte Liebhaberei handeln. Ein Beispiel dafür ist der Beamte, der in seiner Freizeit an einer Hochschule über sein Fachgebiet unterrichtet, weil er den Austausch mit Studierenden mag. Oder ein fest angestellter Journalist, der in seiner Freizeit an einer Journalistenschule einmalig ein Seminar über journalistische Recherchemethoden gibt. Keine Liebhaberei wäre hingegen, wenn ein Journalist gezielt als Dozent auftritt und sich als Dozent bei mehreren Journalistenschulen bewirbt, um dadurch Geld zu verdienen.

Liebhaberei führt dazu, dass die Tätigkeit vom Finanzamt dem Privatleben zugeordnet wird. Einerseits muss das erzielte Einkommen dann nicht versteuert werden. Andererseits können Ausgaben für diese Tätigkeit auch nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, denn es handelt sich sozusagen um ein Privatvergnügen. Allerdings nimmt das Finanzamt in der Regel nur bei Tätigkeiten mit negativen Einkünften an, dass es sich um Liebhaberei handelt.

Es ist wichtig, dem Finanzamt bei Aufnahme einer Tätigkeit, bei der Geld verdient wird, dies mitzuteilen. In dem entsprechenden Schreiben kann der Steuerzahler erklären, weshalb er keine Absicht hat, Gewinne zu erzielen und weshalb es sich aus seiner Sicht um Liebhaberei handelt. Die Entscheidung über die Einstufung trifft aber das Finanzamt.