Spartipps für Eheleute - So bleibt am Ende des Monats mehr übrig
So sparen Eheleute eine Menge Geld.
Neben den klassischen Hochzeitsmonaten im Frühling und Sommer heiraten auch immer mehr Paare im Dezember. Aber warum ist das so? Schließlich ist es kalt, ungemütlich und aufgrund der kommenden Feiertage eh schon hektisch genug.
Der Grund dafür ist zwar nicht unbedingt romantischer Natur und hat auch nichts mit den traditionellen Werten einer Eheschließung zu tun, wirkt sich aber auf die finanzielle Lage des frisch verheirateten Paares aus. Und ein höheres Budget für den Start der gemeinsamen Zukunft kann schließlich nicht schaden.
Wenn die Partner ein unterschiedlich hohes Einkommen haben, können sie nämlich von den steuerlichen Vorteilen als Ehepaar profitieren. Und auch, wenn das für viele nicht der ausschlaggebende Punkt für die Heirat war, so sollten die steuerlichen Vorteile zumindest bekannt sein.
Gemeinsame Veranlagung
Ehepartner haben nach der Heirat die Wahl, ob sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben möchten oder diese lieber getrennt beim Finanzamt einreichen. Eine gemeinsame Veranlagung lohnt sich vor allem bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkünften. Diese können vom sogenannten Splitting-Verfahren profitieren.
Beim Ehegatten-Splitting wird der Verdienst der Partner gleichmäßig verteilt. Das funktioniert folgendermaßen: Das zu versteuernde Einkommen beider Partner wird halbiert und auf Grundlage dessen wird die Steuer errechnet. Dieser Steuerbetrag wird verdoppelt und muss dann von beiden Partnern gleichermaßen entrichtet werden. Das bedeutet, dass der Verdienst des Mehrverdieners geringer versteuert wird und somit mehr Geld für beide übrig bleibt.
Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich für Eheleute also dann, wenn der Verdienst eines Partners deutlich höher ist als der des anderen. Bei einem ähnlich hohen Einkommen lohnt sich der Steuervorteil meist nicht.
Eheleute, die zusammen veranlagt sind, können auch ihre Verluste und Verdienste miteinander verrechnen, was zum Beispiel dann relevant ist, wenn einer der Partner selbstständig arbeitet. Bei selbstständiger und freiberuflicher Arbeit kann es teilweise zu höheren Ausgaben kommen, als dass Einnahmen generiert werden. Der entstandene Verlust kann dann mit dem Einkommen des Partners verrechnet werden, sodass die Steuerlast des Ehepaares generell gesenkt wird.
Auch wenn sich ein Paar erst ganz am Ende des Jahres dazu entscheidet, sich noch spontan das Ja-Wort zu geben, gilt die neu eingegangene Ehe für das komplette Jahr. Sie profitieren also schon ab der ersten Steuererklärung komplett vom Splittingtarif.
Steuerklassen-Kombination
Eine weitere Möglichkeit, das monatliche Nettogehalt zu optimieren, ist die richtige Kombination von Steuerklassen. Nach einer Heirat erhalten beide Partner automatisch die Steuerklasse IV. Die Steuerklasse entscheidet, wie hoch der Abzug vom monatlichen Bruttogehalts ausfällt. Mithilfe eines Antrags kann die Steuerklasse aber einmal im Jahr zum eigenen steuerlichen Vorteil geändert werden.
Hier können berufstätige Eheleute zwischen drei Kombinations-Möglichkeiten wählen:
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IV+IV - bei ähnlich hohem Gehalt kann diese Kombination beibehalten werden.
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III+V - bei unterschiedlich hohem Gehalt (ab 60% zu 40%) lohnt sich ein Wechsel in verschiedene Steuerklassen. Hier läuft es immer auf einen steuerlichen Vorteil für die Eheleute hinaus. Der Partner mit dem höheren Gehalt wählt die Klasse III, der mit dem geringeren Verdienst die Klasse V. Der Partner mit der Steuerklasse III bekommt ein höheres Nettogehalt. Der mit dem geringeren Einkommen und der Klasse V muss dagegen noch höhere Abgaben auf sein eh schon geringeres Einkommen leisten, was zu Ungerechtigkeiten führt. Außerdem drohen bei einem großen Gehaltsunterschied am Ende des Jahres hohe Steuernachzahlungen. Deshalb wurde das Faktorverfahren eingeführt:
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IV+IV mit Faktor - Hier zahlen beide Partner nur soviel Steuern, wie sie tatsächlich zum gemeinsamen Einkommen beitragen, wodurch die Nachteile der Kombination III+V aufgehoben werden.
Frisch Verheiratete können sich unter Umständen ihre zu viel gezahlten Steuern direkt wiederholen. Wenn einer der Partner vor der Hochzeit seinen Freibetrag noch nicht überschritten hat, kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden, woraufhin die Bank die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer direkt erstattet.
Eine Änderung der Steuerklasse muss immer bis zum 30. November eines jeden Jahres beantragt werden. Sollten über das Jahr zu viele Steuern gezahlt worden sein, können diese mithilfe einer Steuererklärung zurückgeholt werden.
Elterngeld
Wer sich in der Steuerklasse II3 befindet, bekommt den höchsten Satz an Elterngeld ausbezahlt. Deshalb lohnt es sich, noch bevor der Nachwuchs da ist, die Steuerklasse des Partners zu ändern, der den Großteil der Elternzeit nehmen wird. Hier lohnt es sich, schnell zu handeln, denn seit 2013 gilt die Regelung, dass in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes die Steuerklasse gilt, die in diesem Zeitraum überwiegt. Sieben Monate vor der Geburt sollte daher schon in die günstigere Klasse gewechselt werden.
Geschenke
Vor der Hochzeit dürfen sich Partner Geldgeschenke im Wert von 20.000 € überreichen, ohne dass dafür Steuern fällig werden. Nach der Hochzeit erhöht sich dieser Freibetrag auf 500.000 € - Es lohnt sich also, mit einem so großen Geschenk bis nach der Hochzeit zu warten.
Erbschaft
Die Freibeträge für Schenkungen gelten übrigens genauso bei einer Erbschaft. Nach der Hochzeit kann der Ehepartner einen Betrag von 500.000 € erben, ohne diesen zu versteuern. Außerdem wird die Erbschaft auch dann ausbezahlt, wenn kein Testament vorliegt. Sollte es bei unverheirateten Paaren kein Testament geben, geht der Partner sogar leer aus.