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Steuererstattung: Das Steuersystem anhand von Beispielrechnungen erklärt

Warum die Steuererstattungen von Jahr zu Jahr abweichen können.

Fast täglich erreichen uns Anfragen von Kunden, die den errechneten Erstattungsbetrag in ihrer Steuererklärung nicht ganz nachvollziehen können. Haben sie im letzten Jahr noch mehr als 600 Euro vom Finanzamt zurückbekommen, sind es dieses Jahr nur knapp 100 Euro gewesen. Da stellt sich natürlich nur eine Frage: “Wie kann das sein?”

Um das beantworten zu können, muss jeder Fall individuell betrachtet werden, da das deutsche Steuersystem äußerst komplex ist. Das Hauptaugenmerk muss dabei auf den Grundfreibetrag und den eigenen Steuersatz gelegt werden. Wir erklären anhand von Beispielrechnungen, wie die Kalkulation einer Steuererklärung im Hintergrund aussehen kann.

Wenn das ganze Jahr über gleichbleibendes oder ähnlich hohes Einkommen erzielt wird

Die meisten Menschen wechseln innerhalb eines Kalenderjahres nur selten den Arbeitgeber. Dabei beziehen sie mehr oder weniger jeden Monat das gleiche Gehalt. Mit der Lohnabrechnung wird auch Lohnsteuer abgeführt. Die Höhe orientiert sich in erster Linie an der Steuerklasse und der Kinderanzahl. Wird die Lohnsteuer über das gesamte Jahr über richtig abgeführt und es werden keine höheren Ausgaben wie beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben, fällt die Steuerrückerstattung voraussichtlich eher gering aus.

Wenn nicht das ganze Jahr über gearbeitet wurde

Anders sieht die Sachlage aus, wenn jemand nicht das ganze Jahr über einer Tätigkeit nachgegangen ist. Wer zum Beispiel nur sechs Monate einen Job ausgeübt hat, muss sein Bruttogehalt natürlich auch versteuern. Wieder wird vom Brutto die Lohnsteuer ans Finanzamt überwiesen – bei gleichem Brutto wie im Beispiel auch in gleicher Höhe, was mit den Steuersätzen zusammenhängt. Wird im anschließenden Jahr 12 Monate gearbeitet, verdoppelt sich der Steuersatz nicht, er steigt nur schrittweise an.

Beispielrechnungen für die Steuererklärung

Warum der Grundfreibetrag eine wichtige Rolle spielt

Der Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2018 bei 9.000 Euro. Für das Steuerjahr 2019 gilt ein Grundfreibetrag von 9.168 Euro. Wer Einkünfte bis zu dieser Höhe hatte, muss gar keine Steuern zahlen. Erst ab Einkünften darüber hinaus werden Steuern fällig. Der Grenzsteuersatz startet nach dem Grundfreibetrag bei 14 Prozent und steigt bis zu 45 Prozent an.

Beispielrechnung: Veränderung des Grenzsteuersatzes bei unterschiedlich hohen Einkünften

  • zu versteuerndes Einkommen 30.000 Euro – Einkommensteuer beträgt 5.348 Euro
  • zu versteuerndes Einkommen 15.000 Euro – Einkommensteuer beträgt 1.191 Euro

Das Beispiel zeigt: Je höher das Einkommen, desto höher fällt auch die individuelle Steuerlast aus.

Beispielrechnung: Marie, 25, Verwaltungsfachangestellte, Vollzeit, ledig, keine Kinder

Kosten, die sie in der Steuererklärung absetzt

  • Verpflegungsmehraufwendungen 2.400 Euro, da Marie an einer Weiterbildung teilgenommen hat
  • Kosten für den Parkplatz 400 Euro
  • Monatskarte für ÖPNV 720 Euro
  • Unterrichtsmaterialien 1.150 Euro
  • Lerngruppen 940 Euro
  • berufsbedingter Umzug 1.400 Euro

Marie kann 7.010 Euro in der Steuererklärung ansetzen. Folglich kann sie mit einer Steuerrückerstattung in Höhe von ca. 1.800 bis 2.300 Euro rechnen.

Beispielrechnung: Lena, 34, Grafik-Designerin, Selbstständig, ledig, keine Kinder

Zunächst einmal muss Lena ihre Einkünfte zusammenrechnen:

  • Einnahmen: 36.000 Euro
  • private Nutzung des Autos: 3.400 Euro
  • private Telefonnutzung: 200 Euro

- Gesamteinnahmen: 39.600 Euro

Anschließend listet Lena die Kosten auf, die sie absetzen kann:

  • Fremdarbeit: 13.000 Euro
  • Mietkosten: 4.400 Euro
  • Kosten für Weiterbildung: 2.800 Euro
  • sonstige Kosten: 7.100 Euro

- Gesamtausgaben: 27.300 Euro

Lenas Gewinn liegt beträgt 12.300 Euro (Einkünfte 36.000 Euro - Ausgaben 27.300 Euro). Nach Abzug ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von unter 9.000 Euro (Grundfreibetrag für Ledige für 2018). Daher muss Lena für dieses Jahr noch keine Steuern zahlen.

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