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Nachhilfestunden steuerlich absetzen

Für Nachhilfestunden fallen oft hohe Kosten an.

In Deutschland herrscht das Leistungsprinzip. Schreibt ein Schüler schlechte Noten, schafft er möglicherweise das Abitur nicht und folglich bleibt einem der Weg an die Uni in der Regel verwehrt.

Möchte jemand zum Beispiel nur 30 Stunden die Woche arbeiten, dann muss derjenige auch mit einer dementsprechenden Gehaltskürzung rechnen. Eigentlich ist die Rechnung ganz einfach: Leistest du etwas, dann bekommst du etwas. Dass die Realität oft anders aussieht, ist kein Geheimnis. Aber um keine Risiken einzugehen, wird oft schon bei den Kleinsten angesetzt.

Diese müssen nämlich häufig extra schuften, um den Unterrichtsstoff auch verstehen und anwenden zu können. Für viele Eltern ist die Note 2 auf dem Zeugnis manchmal einfach nicht gut genug. Das wiederum bedeutet Nachhilfe. Die Ausgaben dafür können unerwartet hoch ausfallen. Stellt sich natürlich die Frage, ob der Staat den meist gutgemeinten Ehrgeiz der Eltern honoriert.

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Nachhilfe von der Steuer absetzen

Normalerweise sind Nachhilfestunden nicht steuerlich absetzbar. Wenn das Kind schlechte Noten mit nach Hause bringt und die Eltern sind damit unzufrieden, muss nicht selten ein Privatlehrer engagiert werden. Dieser setzt sich dann mit dem Sprössling auf den Allerwertesten und es heißt: pauken, pauken, pauken. Schade nur, dass der Staat sich an diesen Ausgaben nicht beteiligt.

Aber wie so oft bestätigen Ausnahmen die Regel. Es gibt zwei Fälle, in denen die Kosten von der Steuer abgesetzt werden können.

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Umzug der Familie

Nachhilfestunden sind steuerlich absetzbar, wenn die Familie den Wohnort gewechselt hat. Oftmals können sich Kinder in der neuen Schule nicht so schnell zurechtfinden und benötigen etwas Zeit, um den Lernstoff gegebenenfalls aufzuholen oder aufzuarbeiten.

Hat der Nachwuchs tatsächlich Probleme, Lernanschluss zu finden, dann können die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. Allerdings müssen die Eltern dem Finanzamt beweisen können, dass dem Umzug eine berufliche Notwendigkeit zugrunde liegt. Dem ist so, wenn sich der Arbeitsweg um mindestens 60 Minuten verkürzt hat.

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Lese- und Rechtschreibstörung liegt vor

Leidet ein Kind an Legasthenie, können sämtliche Ausgaben für Nachhilfestunden von der Steuer abgesetzt werden. Bereits seit 2000 können sogar etwaige Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden. Und als solche werden auch Nachhilfestunden festgehalten.

Aber auch diesbezüglich gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Legasthenie muss durch amtsärztliches Attest nachgewiesen werden
  • eigene zumutbare Belastungsgrenze wurde überschritten (zwischen 1 und 7 Prozent der Gesamteinkünfte)