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Steuererklärung für Arbeitnehmer (2): Absetzbare Kosten

Hier erfährst Du, welche Aufwendungen Du in Deiner Steuererklärung geltend machen kannst - von Altersvorsorge über Kinderbetreuung bis Umzugskosten.

Eine Steuererklärung lohnt sich finanziell für die meisten Arbeitnehmer. Viele Kosten, die über das Jahr angefallen sind, können steuerlich abgesetzt werden. Im Schnitt beträgt die Steuererstattung für Arbeitnehmer 1.095 Euro.

Was die einzelnen Begriffe bedeuten und welche Kosten sie umfassen, erfährst Du in diesem Video:

Arbeitszimmer

Wenn Du ein häusliches Arbeitszimmer hast, das bestimmte Bedingungen erfüllt, kannst Du es von der Steuer absetzen. Wenn Dir für bestimmte Arbeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z.B. für die Unterrichtsvorbereitung), kannst Du bis zu 1.250 Euro im Jahr geltend machen. Wenn Dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist (Du zum Beispiel Schriftstellerin bist), kannst Du die Kosten für Dein Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen.

Bedingungen:

  • Du nutzt das Arbeitszimmer zu mindestens 90 Prozent beruflich.
  • Es ist ein separater Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist.
  • Neben dem Arbeitszimmer gibt es noch angemessen viel Wohnraum für alle Bewohner.
  • Die Ausstattung entspricht Deiner beruflichen Tätigkeit und lässt nicht auf einen privaten Gebrauch schließen, beispielsweise durch ein Gästebett.

Beerdigungskosten

Kosten für eine Beerdigung können steuerlich geltend gemacht werden. Solche Ausgaben zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Doch Achtung: Die Kosten für die Beisetzung (Grabstein etc.) können nur dann angesetzt werden, wenn das eventuelle Erbe den Gesamtpreis der Bestattungskosten nicht übersteigt.

Berufsverbände

Wer Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband ist, kann seine Beiträge in voller Höhe als Werbungskosten beim Finanzamt einreichen.

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten zählen ebenfalls zu den absetzbaren Werbungskosten - egal, ob die Bewerbung erfolgreich ist oder nicht. Fachliteratur, Mappen, Bewerbungsbilder, Anzeigen und Co. kannst Du von der Steuer absetzen. Darüber hinaus kannst Du für jede verschickte Bewerbung Pauschalen in Anspruch nehmen: Bei elektronischen Bewerbungen werden 2,50 Euro angesetzt; bei postalischen Bewerbungen setzt das Finanzamt meist 8,50 Euro an.

Dienstreise & Reisekosten

Falls Dein Arbeitgeber Deine Aufwendungen für dienstliche Reisen nicht oder nur teils übernimmt, kannst Du sie in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten von der Steuer absetzen - natürlich nur den Teil, den Dir Dein Arbeitgeber nicht erstattet. Auch, wenn Du Deine beruflichen Reisen - z.B. zu Fortbildungen oder Messen - nicht im Auftrag eines Arbeitgebers, sondern auf eigene Initiative unternimmst, kannst Du die entstandenen Kosten absetzen. Das gilt für Seminarkosten, für Reisekosten sowie für Verpflegung & Übernachtung. Im Artikel Dienstreisen und Reisekosten erfährst Du, wie Du die Reisekosten geltend machst. Für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen kannst Du Verpflegungspauschalen ansetzen: 14 Euro bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit und 24 Euro, wenn Du mindestens 24 Stunden unterwegs bist.

Ehrenamtspauschale & Übungsleiterpauschale

Wer sich ehrenamtlich in Vereinen oder sozialen Einrichtungen engagiert, kann mit der Ehrenamtspauschale bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Übungsleiter wie Trainerinnen, Chorleiter usw. können die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro im Jahr nutzen.

Entfernungspauschale & Mobilitätsprämie

Mit der Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) kannst Du ungeachtet des Transportmittels 30 Cent pro vollem Kilometer Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen. Achtung: Du kannst pro Tag nur eine Strecke ansetzen, entweder den Hin- oder den Rückweg. Ab dem 1. Januar 2021 können Fernpendler ab dem 21. Kilometer einfacher Wegstrecke 35 Cent ansetzen.

Ab der Steuererklärung 2021 ist auch die Beantragung der neu eingeführten Mobilitätsprämie möglich: Falls Du Dich mit Deinen Einkünften innerhalb des Grundfreibetrags befindest und Deine Werbungskosten über der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr liegen, kannst Du als Fernpendler ab dem 21. Kilometer einfacher Wegstrecke 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale erhalten, also 4,9 Cent pro Kilometer.

Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerkosten

Wenn Du für Arbeiten in Deinem Haushalt Dienstleister beauftragst, kannst Du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als Handwerkerleistungen absetzen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Essenszubereitung, Dienstleistungen bei Umzügen und Tierbetreuung im eigenen Haushalt. Bis zu 20 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro im Jahr) kannst Du steuerlich geltend machen.

Für Handwerkerleistungen, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen, bekommst Du ebenfalls eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten, maximal 1.200 Euro im Jahr.

Wichtig: Um Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen zu können, musst Du eine offizielle Rechnung des Dienstleisters vorweisen und darfst die Rechnung nicht bar begleichen.

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Kinderbetreuung

Eltern, die Kinder unter 14 Jahre haben, können 2/3 der Betreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersbeschränkung. Der absetzbare Höchstbetrag pro Kind liegt bei 4.000 jährlich.

Kirchensteuer

Deine gezahlte Kirchensteuer kannst Du in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Spenden & Mitgliedsbeiträge

Spenden für gemeinnützige Zwecke und Organisationen kannst Du als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt dabei Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent Deines Jahreseinkommens. Für Spenden bis zu 300 Euro brauchst Du seit dem 1. Januar 2021 keine Zuwendungsbestätigung mehr - ein Kontoauszug genügt.

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien bis zu 1.650 Euro werden 50 Prozent des Betrages direkt von Deiner Steuerschuld abgezogen.

Telefon- & Internetkosten

Beruflich entstandene Internet- und Telefonkosten kannst Du mit 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Werbungskosten ansetzen. Pauschal sind maximal 20 Euro im Monat bzw. 240 Euro im Jahr steuerlich absetzbar. Liegen Deine Kosten darüber, nutzt Du nicht die Pauschale, sondern weist die Aufwendungen einzeln nach. Dann sind sie in voller Höhe abziehbar.

Umzugskosten

Bei beruflich bedingten Umzügen kannst Du die “Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten” nutzen. Seit dem 1. April 2021 beträgt die Pauschale für Berechtigte 870 Euro (zuvor: 860 Euro). Für jede weitere im Haushalt lebende Person können zusätzlich noch 580 Euro angesetzt werden (zuvor: 573 Euro). Zum 1. April 2022 steigt die Umzugskostenpauschale auf 886 Euro für Berechtigte und auf 590 Euro für jede weitere Person.

Ziehst Du aus privaten Gründen um, kannst Du 20 Prozent der Aufwendungen für beauftragte Dienstleister (z.B. Umzugsunternehmen) als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Unterschieden werden Vorsorgeaufwendungen in

  • Beiträge zur Altersvorsorge und
  • sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Beiträge zur Altersvorsorge

2022 kannst Du bereits 94 Prozent Deiner Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (2021: 92 Prozent). Für diesen Sonderausgabenabzug gilt ein Höchstbetrag, der für 2022 bei 25.639 Euro liegt. Bei Verheirateten, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Höchstbetrag von 51.278 Euro. Zur Altersvorsorge gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur berufsständischen Versorgung, zur Rürup-Rente und zur landwirtschaftlichen Altersklasse.

Bis zu 2.100 Euro Deiner Beiträge zur Riester-Rente kannst Du bei Deiner Steuererklärung ebenfalls geltend machen. Die Beiträge zur Riester-Rente werden nicht in den Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen mit einberechnet.

Übrigens: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge musst Du meist nicht in der Steuererklärung angeben. Sie werden von Deinem Bruttogehalt abgezogen (Entgeltumwandlung) und reduzieren so automatisch Deine Steuerlast. Betriebsrenten werden nachgelagert besteuert, also bei der späteren Auszahlung.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Sonstige Vorsorgeaufwendungen kannst Du bis zu einer Höhe von 1.900 Euro jährlich absetzen. Für Selbstständige gilt eine Höchstgrenze von 2.800 Euro. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Deine Beiträge zur

  • gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung)
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • private Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Abschluss vor 2005 (eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht muss eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben)
  • sonstige freiwillige Zusatzversicherungen

Die Basisabsicherung zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du in voller Höhe absetzen. Das Finanzamt zieht pauschal 4 Prozent von Deinen Beiträgen ab, da der Anspruch auf Krankengeld nicht zur Basisabsicherung gehört. Wenn Du mit diesen Beiträgen den Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 Euro nicht ausschöpfst, kannst Du weitere der genannten Versicherungen absetzen.

Steuererklärung für Arbeitnehmer (1): Die Basics

Steuererklärung für Arbeitnehmer (3): Ablauf der Steuererklärung