Steuererklärung für Arbeitnehmer (2): Absetzbare Kosten
Eine Steuererklärung lohnt sich finanziell für die meisten Arbeitnehmer. Viele Kosten, die über das Steuerjahr angefallen sind, können steuerlich abgesetzt werden, was zu einer Steuererstattung führt.
Was die einzelnen Begriffe bedeuten und welche Kosten sie beinhalten, erklären wir dir hier:
Umzugskosten
Umzugskosten gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Ledige können bis zu 787 Euro, Verheiratete sogar bis zu 1.573 Euro von der Steuer absetzen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person können zusätzlich noch 347 Euro angesetzt werden.
Telefon- und Internetkosten
Wer sein privates Mobiltelefon auch berufsbedingt verwendet, kann 20 Prozent des Rechnungsbetrags, maximal aber nur 20 Euro im Monat ansetzen.
Reisekosten
Seit 2010 ist es möglich, Kosten für eine Geschäftsreise als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Verpflegungskosten können pauschal von der Steuer abgesetzt werden. Dafür gibt es die sogenannte Verpflegungspauschale. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden am Tag beruflich unterwegs ist.
Entfernungspauschale
Das Finanzamt gewährt uns eine Pendlerpauschale pro Strecke in Höhe von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (es wird einzig der Hin- bzw. Rückweg berücksichtigt). Dabei handelt es sich um die sogeannte Entfernungspauschale.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer möchte, kann sich das lästige Reinigen klemmen und beauftragt eine Haushaltshilfe. Aber nicht nur Kosten für Haushaltshilfen können steuerlich geltend gemacht werden, sondern auch anfallende Rechnungen für Gartenarbeiten und Pflegeleistungen. Der Maximalbetrag liegt bei 4.000 Euro.

Freibeträge 2018
- Grundfreibetrag: 9.000 Euro
- Kinderfreibetrag: 7.428 Euro
- Kindergeld (1. und 2. Kind) 194 Euro
- Kindergeld (3. Kind) 200 Euro
- Kindergeld (ab 4. Kind) 225 Euro
Bewerbungskosten
Bewerbungen müssen geschrieben und potentielle Arbeitgeber auf einen aufmerksam gemacht werden. Dabei können die Kosten für Fachliteratur, Mappen und Co. von der Steuer abgesetzt werden. Pro elektronischer Bewerbung können 2,50 Euro angesetzt werden, 8,50 Euro sind es bei postalischen Bewerbungsschreiben.
Berufsverbände
Wer Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband ist, kann seine Beiträge in voller Höhe beim Finanzamt einreichen.
Beerdigungskosten
Kosten für ein Beerdigung können steuerlich geltend gemacht werden. Solche Ausgaben zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Doch Achtung: Die Kosten für die Beisetzung (Grabstein etc.) können nur dann angesetzt werden, wenn das eventuelle Erbe den Gesamtpreis der Bestattungskosten nicht übersteigt.
Arbeitszimmer
Arbeitszimmer ist nicht gleich Arbeitszimmer. Das bedeutet, dass der Raum in der Regel nicht für private Zwecke genutzt werden darf. In Frage kommt ein solcher Arbeitsplatz vor allem für Lehrer, Professoren und Co. Bis zu 1.250 Euro können derzeit von der Steuer abgesetzt werden.

Altersvorsorge
Damit wir aber auch einen entspannten Lebensabend verbringen können, sollten wir uns nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen, sondern auch privat vorsorgen. Seit 2017 können Arbeitnehmer ihre private Altersvorsorge besser absetzen. Beiträge zur gesetlichen Rentenkasse oder zu anderen Versorgungswerken können angesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 23.712 Euro, wovon 86 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können.
Oft bietet der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge an. Bis zu 3.120 Euro werden pro Jahr gefördert.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Viele wissen nicht, dass auch ehrenamtliche Beschäftigte bis zu einem gewissen Betrag dazu verdienen können. Das betrifft in erster Linie Trainer, Chorleiter usw. Die Übungsleiterpauschale beträgt 2.400 Euro. Ehrenamtlich Tätige in Vereinen oder sozialen Einrichtungen können 720 Euro als Aufwandsentschädigung steuerfrei dazu verdienen.
Kinderbetreuung
Eltern, die Kinder unter 14 Jahre haben, können zwei Drittel der Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersbeschränkung. Beiträge für Vereine können wiederum nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Renovierungskosten
Renovierungs-, Montage-, Instandshaltungs- oder Modernisierungskosten können bis zu 6.000 Euro in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuererklärung für Arbeitnehmer (1): Die Basics
Steuererklärung für Arbeitnehmer (3): Ablauf der Steuererklärung