Was ist eine Lohnsteuererklärung?
Mit der Lohnsteuererklärung hast Du jedes Jahr die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern wieder zurückzubekommen und Deine Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Nicht jeder ist zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung verpflichtet. Doch gerade bei freiwilliger Abgabe winkt eine stattliche Steuererstattung: Steuerpflichtige können sich über durchschnittlich 1.063 Euro Rückzahlung freuen! Wie genau das funktioniert und was es beim Erstellen zu beachten gibt, erfährst Du hier.
Was ist eine Lohnsteuererklärung?
Wer eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt einreicht, kann sich seine zu viel entrichtete Lohnsteuer zurückholen. Üblicherweise gehen die Finanzbehörden davon aus, dass Arbeitnehmer ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bereits richtig versteuert haben. Das hat zur Folge, dass die Abgabe der Lohnsteuererklärung häufig freiwillig ist. Was viele nicht wissen: Gerade dann lohnt sich eine Steuererklärung, denn Du kannst mit einer Steuererstattung rechnen. Denn allein die Werbungskosten überschreiten häufig die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro (ab 2022: 1.200 Euro).
Kein Unterschied zwischen Lohnsteuererklärung und Einkommensteuererklärung
Im Volksmund kursieren mehrere Begriffe zu diesem Thema. Der gängigste ist vermutlich der Begriff “Steuererklärung”. Einen Unterschied gibt es aus steuerrechtlicher Sicht nicht. Ob nun Lohnsteuererklärung, Steuererklärung oder Einkommensteuererklärung - für das Finanzamt handelt es sich um ein und dieselbe Sache. Bei einer Steuererklärung wird die endgültige Steuerschuld ermittelt und das Ergebnis über zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer korrigiert.
Mit der Lohnsteuererklärung Steuererstattung sichern
Steuerzahler erhalten bei freiwilliger Abgabe ihrer Steuererklärung durchschnittlich 1.063 Euro vom Staat zurück. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt von den Ausgaben ab, die in der Lohnsteuererklärung geltend gemacht werden. Das Prinzip ist denkbar einfach: Umso höher die Ausgaben waren, desto höher fällt auch der Erstattungsbetrag aus. Natürlich können nicht wahllos irgendwelche angefallenen Kosten in der Steuererklärung angesetzt werden.
Zu den wichtigsten absetzbaren Posten im Rahmen einer Lohnsteuererklärung zählen:
- Umzugskosten
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- außergewöhnliche Belastungen
- Bewerbungskosten
- Arbeitszimmer
- Fahrtkosten
- doppelte Haushaltsführung
- Arbeitsmittel
- Kinderbetreuungskosten
- Handwerkerkosten
- Versicherungen
- Dienstreisekosten
- Fortbildungen
- Telefon- und Internetkosten
- Kontoführungsgebühren
- Altersvorsorge
- etc.
Muss ich eine Lohnsteuererklärung abgeben?
Wer vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde, eine Steuererklärung abzugeben, ist pflichtveranlagt. Doch nicht jedes Mal setzt einen das Finanzamt darüber in Kenntnis.
Du bist unter anderem zur Abgabe verpflichtet, wenn:
- ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wurde
- mehrere Jobs gleichzeitig ausgeübt wurden (in einem Arbeitsverhältnis also nach Steuerklasse 6 abgerechnet wurde)
- die Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor vorliegen
- Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I oder Elterngeld) von über 410 Euro im Jahr bezogen wurden
- der Ehepartner eine Einzelveranlagung beantragt hat
- Nebeneinkünfte (ohne Lohnsteuerabzug) von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt wurden
- bei Beamten die Vorsorgepauschale höher war als die tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge
- im Scheidungsjahr eine neue Ehe eingegangen wurde
Eine ausführliche Auflistung aller Umstände, die Dich zur Abgabe eine Lohnsteuererklärung verpflichten, findest Du in diesem Artikel.
Abgabefrist: Bis wann muss ich die Lohnsteuererklärung abgeben?
Die Lohnsteuererklärung muss immer bis zum 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Eine Steuererklärung wird immer für das vergangene Steuerjahr erstellt.
Hinweis
Für die Jahre 2020 und 2021 gilt allerdings eine Ausnahme: Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Abgabefrist für die Lohnsteuererklärung jeweils um 3 Monate verlängert. Die Steuererklärung für 2021 muss also spätestens bis zum 31.10.2022 eingegangen sein, sofern eine Pflichtveranlagung vorliegt.
Steuerpflichtige, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben dafür bis zum 31. Dezember 4 Jahre nach dem entsprechenden Steuerjahr Zeit. Du kannst Deine Lohnsteuererklärung also auch bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Wird also zum Beispiel die Steuererklärung freiwillig für das Steuerjahr 2017 erstellt, ist der spätestmögliche Abgabetermin der 31.12.2021.