Abgabe der Steuererklärung
Manche Bürger müssen keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wieder andere sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wir erläutern die wichtigsten Themen rund um die Abgabe der Steuererklärung.
Steuer-ID und Steuernummer
Die Steueridentifikationsnummer, abgekürzt Steuer-ID, hilft den Finanzämtern, Steuerzahler zu identifizieren und zu verwalten. Die Zahlenfolge wird dauerhaft und bundesweit einer Person zugeordnet.
Hingegen teilt das lokal zuständige Finanzamt den Steuerpflichtigen eine separate Steuernummer zu. Es ist auch möglich, bei demselben Finanzamt für verschiedene Einkunftsarten mehrere Steuernummern zu haben.
Freiwillige vs. verpflichtende Abgabe der Steuererklärung
Freiwillige Abgabe
Die große Mehrzahl der Arbeitnehmer ist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ist zusammenfassend dann der Fall, wenn Arbeitnehmer keinerlei andere Einkommensquellen als das Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben. Dennoch empfiehlt es sich insbesondere für die meisten dieser Steuerpflichtigen, eine Steuererklärung abzugeben, da sie in der Regel im Durchschnitt 1.063 Euro an Steuererstattung erhalten.
Verpflichtende Abgabe
Aber wer ist eigentlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet? Es gibt einfache Regeln, wann der Steuerbürger eine Steuererklärung abgeben muss. Nachfolgend findest Du eine Aufzählung von Punkten, die Dich zur Abgabe verpflichten:
- bei Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro.
- bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von mehr als 410 Euro.
- bei Einkommen aus einer Selbstständigkeit.
- Wenn abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge, auf die keine Kapitalertragssteuer gezahlt wurde, eingenommen wurden.
- Falls Lohnersatzleistungen bzw. Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeiter-, Mutterschafts-, Elterngeld) über 410 Euro erhalten wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
- Falls sich zwei Arbeitsverträge zeitlich überschnitten haben und deshalb zu einem Zeitpunkt zwei Gehälter gleichzeitig bezogen wurden.
- Falls das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hat.
- Falls eine Abfindung mit der sogenannten Fünftelungsmethode gezahlt wurde.
- Falls Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV/ IV mit Faktor gewählt haben.
- Falls bei getrennt lebenden Eheleuten der Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag nicht im Verhältnis 50:50 aufgeteilt wurde.
Zudem gibt es immer Sonderfälle, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichten, aber nicht einfach selbst festzustellen sind. Meist wird man in diesen Fällen aber direkt vom Finanzamt kontaktiert und bekommt mitgeteilt, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.
Fristen
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür seit dem Jahr 2018 bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit für das vergangene Steuerjahr Zeit. Bürger, die die Steuererklärung freiwillig abgeben, können dies bis zu vier Jahre rückwirkend erledigen.
Nachweispflicht
Seit 2018 müssen dem Finanzamt keine Nachweise über Kosten mehr übermittelt werden. Es besteht dafür aber eine Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass der einzelne Steuerzahler die Belege und Kostennachweise selbst aufbewahren muss und diese auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen muss.